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16.01.2010, 16:25 Uhr

AGSzabo
Posts: 1663
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hi

ich habe mir bei ebay ein windos xp home sp3 für 30 euro gekauft und sehe jetzt dass auf der cd steht "nur zum vertrieb zusammen mit einem neuen system von dell". laut artikel bei heise aus dem jahr 2000 ist der getrennte vertrieb und installation auf anderen systemen aber nun legal.

die frage ist, gillt das urteil noch oder hat sich das recht inzwischen wieder geändert?

und würde diese dell version auf meinem samsung laptop die WGA prüfung überstehen?

mfg
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Sam mini os4.1 -- e-uae 39bb2 -- A4000D 3.0 - 2mbchip/8mbfast - Ariadne_II - ide DVD und HD -- A500 3.1 (mkick) adide 50mb -- Duron 1200mhz Ubuntu Linux

[ Dieser Beitrag wurde von AGSzabo am 16.01.2010 um 16:27 Uhr geändert. ]

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16.01.2010, 17:30 Uhr

thomas
Posts: 7717
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Selbstverständlich gilt das Urteil noch und die Version besteht die WGA-Prüfung ohne Probleme.

Das einzige, was den OEM-Versionen fehlt, ist Support. Du bekommst weder von Microsoft noch von Dell kostenlosen Support.

Gruß Thomas

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16.01.2010, 17:49 Uhr

AGSzabo
Posts: 1663
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@thomas:

danke, das hilft mir sehr!
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17.01.2010, 13:17 Uhr

Maja
Posts: 15429
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@AGSzabo:

Zitat:
"nur zum vertrieb zusammen mit einem neuen system von dell"
Das klingt mehr nach einem Recovery-Medium von Dell, also einem Datenträger, auf dem sich mehr als eine OEM-Version von Windows befindet.

Dort der Wortlaut des Urteils (I ZR 244/97):
http://www.jurpc.de/rechtspr/20000220.htm
Der Leitsatz der Urteils:
"Ein Softwarehersteller kann sein Interesse daran, daß eine zu einem günstigen Preis angebotene Programmversion nur zusammen mit einem neuen PC veräußert wird, nicht in der Weise durchsetzen, daß er von vornherein nur ein auf diesen Vertriebsweg beschränktes Nutzungsrecht einräumt. Ist die Programmversion durch den Hersteller oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gesetzt worden, ist die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung des eingeräumten Nutzungsrechts frei."

Unabhängig davon: Ohne das Echtheitszertifikat kann es schwierig werden, zweifelsfrei nachzuweisen, dass man eine Nutzungslizenz rechtmäßig erworben hat. Bei Komplettsystemen, Notebooks und Netbooks klebt das Echtheitszertifikat für Windows auf dem Rechner. Kauft man jemandem nur den Datenträger mit dem Betriesbssystem ab und bekommt diesen Aufkleber nicht dazu, der sich nur schwerlich zerstörungsfrei vom Rechner lösen lässt, kann das irgendwann zu Problemen mit der Gültigkeitsprüfung führen, wenn der Verkäufer den Produkt-Key selbst weiterverwendet. Daher ist es wichtig, zumindest eine Schriftliche Rechnung zu haben, auf der neben Datum des Kaufs und Produktbezeichnung auch der Produkt-Key vermerkt ist.
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17.01.2010, 13:29 Uhr

AGSzabo
Posts: 1663
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@Maja:

> Das klingt mehr nach einem Recovery-Medium von Dell, also einem Datenträger, auf dem sich mehr als eine OEM-Version von Windows befindet.

ist das gut oder schelcht für mich? es steht drauf "CD zur erneuten Installation..."

den Leitsatz des Urteils versteh ich nicht ganz. Besagt er dass ich die CD für egal welchen Computer benutzen darf?

Das Echtheitszertifika (COA Sticker) pappt sauber auf der noch versiegelten CD-Hülle und weist alle merkmale auf die im link abgefragt werden! Reicht das? In der Rechnung steht jedenfalls kein key.
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[ Dieser Beitrag wurde von AGSzabo am 17.01.2010 um 13:43 Uhr geändert. ]

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17.01.2010, 14:11 Uhr

Maja
Posts: 15429
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@AGSzabo:

Die Verschiedenen System-Builder (Computerhändler) liefer(t)en verschiedene Varianten von Datenträgern mit/zu ihren Rechnern. Normale OEMs von Windows (Microsoft-Pressung), Datenträger, die ein Backup des vorinstallierten Betriebssystems (als OEM) inklusive aller für den Rechner erforderlichen Treiber und dazu ggf. noch Tools und Utilities des Hardwareherstellers enthalten und Datenträger-Sets, die darüber hinaus noch Anwendungen enthalten, auch solche, die nicht OEM bzw. SB sind.

Der Leitsatz der Urteils besagt, dass Software, die vom Softwarehersteller zu vergünstigten Preisen an System-Builder abgegeben werden, diesen System-Builder nicht von vornherein verbieten können, so verbilligte Software auch ohne Computer zu verkaufen. Daraus ergibt sich, dass auch Privatpersonen z. B. OEM-Versionen von Software, die sie mit einem Computer zusammen gekauft haben, auch ohne diesen Computer weiterverkaufen dürfen.

Allerdings sind Recovery-Medien, die mehr als nur eine OEM des Betriebssystems und ggf. noch frei verfügbare Treiber enthalten, ein Produkt des System-Builders, und der darf die Nutzung seiner Softwarezusammentstellungen an einen bestimmen Rechner oder (seine) Computer-Marke koppeln (so z. B. ein Satz Recovery-Medien, der eine vollständige Arbeitsumgebung, inklusive Anwendungen verschiedener Hersteller enthält (OEM und nicht OEM), wovon sich nichts separat installieren lässt).

Für Dich gilt: Mit dem Echtheitszertifikat für Windows bist Du zumindest damit auf der sicheren Seite. Die auf dem Datenträger enthaltene Windows-Version kannst Du auf jedem Rechner installieren und keiner kann Dir was. Rechnung aufbewahren!

(Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung.)







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17.01.2010, 14:40 Uhr

AGSzabo
Posts: 1663
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@Maja:

> Recovery-Medien, die mehr als nur eine OEM des Betriebssystems und ggf. noch frei verfügbare Treiber enthalten

soweit ich das sehen konnte war nach der installation nix anderes auf dem rechner als da snakte windos.

> Rechnung aufbewahren!

wozu? ich meine ich hätte es auch ohne rechnung in ebay bekommen können...
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17.01.2010, 16:11 Uhr

StefanHaegele
Posts: 281
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Ist eigentlich ganz einfach - wer das Installationsmedium UND den Lizenzaufkleber hat ist im legalen Besitz der Lizenz.

Achtung: Der Aufkleber MUSS auf dem Gehäuse des Rechners angebracht sein, nur dann ist die Lizenz sauber.

Bei Geräten ohne Medium reicht die Rechnung in Verbindung mit dem Lizenzaufkleber. Das gleiche gild für alle anderen Medialess Produkte (Office).

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17.01.2010, 16:35 Uhr

AGSzabo
Posts: 1663
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@StefanHaegele:

> Der Aufkleber MUSS auf dem Gehäuse des Rechners angebracht sein, nur dann ist die Lizenz sauber.

das sehe ich als problematisch wenn ZB man einen neuen pc kauft und die lizenz mit nimmt!


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17.01.2010, 17:19 Uhr

thomas
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@AGSzabo:

Laß dich nicht verunsichern. Die Dinger werden zu tausenden bei eBay verkauft. Wenn das nicht legal wäre, hätte Microsoft längst den Hahn zugedreht.

Gruß Thomas

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17.01.2010, 19:38 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von StefanHaegele:
Achtung: Der Aufkleber MUSS auf dem Gehäuse des Rechners angebracht sein, nur dann ist die Lizenz sauber.

Wieso "MUSS"? Der Aufkleber muss genau so wenig auf dem Rechner kleben, wie OEM-Windows nur mit Rechner weiterverkauft werden darf.

@AGSzabo

Es schadet nichts, Rechnungen aufzubewahren. Ich würde sowas auch nicht ohne Rechnung kaufen. Auch nicht von privat.
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17.01.2010, 21:51 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
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Oh Mann,

also in Deutschland gilt nunmal der Kaufvertrag...
http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag

Nunja, Dein Vertragspartner ist nunmal der Ebayhändler, egal ob privat oder geschäftlich. Du hast damit weil Du nicht bei Microsoft gekauft hast auch keinen Lizenzvertrag mit denen abgeschlossen, ergo kann Dir auch nichts aufgebürdet werden. Einzig der Ebayhändler kann das Problem bekommen. Aber das ist ja nicht Dein Problem.
Da die Ware offensichtlich ja auch nicht geklaut ist (also Hehlerware), kann Sie Dir auch nicht weggenommen werden.
Kurz gefasst, in Deutschland ist es also im Moment vollkommen egal, sofern Du die Software legal erworben hast, darfste damit auch machen was Du willst. Egal ob auf einem Dell Rechner oder nicht, egal WO der Aufkleber klebt, Hauptsache Du hast den Aufkleber ;)

mfg

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18.01.2010, 11:50 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von Bogomil76:
Da die Ware offensichtlich ja auch nicht geklaut ist (also Hehlerware),

Auch OVP kann "vom LKW gefallen" sein. ;)

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18.01.2010, 11:53 Uhr

AGSzabo
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@Maja:

> Auch OVP kann "vom LKW gefallen" sein.

versteh ich nicht. was willst du damit sagen?
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18.01.2010, 12:29 Uhr

Maja
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Zitat:
Original von AGSzabo:
@Maja:

> Auch OVP kann "vom LKW gefallen" sein.

versteh ich nicht. was willst du damit sagen?

Dass OVP allein noch kein sicherer Beweis für uneingeschränkte Rechtskonformität eines Verkäufers ist. Deshalb schrieb ich oben, dass ich sowas nie ohne Rechnung kaufen würde; schon gar nicht als Gebrauchtware. Also verwahre einfach die Rechnung, damit bist Du gemäß dem Grundsatz von Treu und Glauben für alle Fälle auf der sicheren Seite. Und nun hab einfach Spaß damit und gut ist.
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18.01.2010, 20:19 Uhr

Holger
Posts: 8116
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Zitat:
Original von StefanHaegele:
Ist eigentlich ganz einfach - wer das Installationsmedium UND den Lizenzaufkleber hat ist im legalen Besitz der Lizenz.

Zumindest ist er im Besitz dieser Lizenz, egal ob legal oder nicht legal. In diesem Fall kann man aber stark vermuten, dass es sich auch um das Eigentum des Fragestellers handelt.
Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Besitz#Definition ;)

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Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too.

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18.01.2010, 20:24 Uhr

Holger
Posts: 8116
Nutzer
Zitat:
Original von StefanHaegele:
Achtung: Der Aufkleber MUSS auf dem Gehäuse des Rechners angebracht sein, nur dann ist die Lizenz sauber.

Und Du handelst Dir viel Ärger ein, wenn mal jemand Deinen Lizenzkey abschreibt und weiter verbreitet. Macht sich besonders gut, wenn sich Elektronikmärkte an diese angebliche Regel halten...

Das Gehäuse vom Rechner ist das letzte, wo der Lizenzschlüssel hingehört. Hab auch noch nie davon gehört, dass jemand nach einem Gehäusetausch sein Windows neu aktivieren musste.

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Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too.

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