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amiga-news.de Forum > Amiga, AmigaOS 4 > Amiga X1000 bei golem.de [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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29.01.2010, 16:31 Uhr

Thore
Posts: 2266
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@Andreas_Wolf & Maja
Ich hätte nie gedacht, daß eine harmlose Floskel so einen Wirbel macht... Was Maja dazu sagt, dem stimm ich völlig zu. Wenn es AW beruhigt kann ich ihn auf meine lokale "Exclude-List" setzen, was künftige Floskeln angeht *lach*.

Bei Spielen gab es sogar ein Länderrecht, also Spiele die nur in bestimmten Ländern erlaubt sind (nicht verwechseln mit dem "heutigen" Auslieferungsrecht, z.B. wenn Firefox nicht in Lybien benutzt werden darf), zum Beispiel gab es Spiele die nur für die USA bestimmt waren, und eine modifizierte Version für Japan, z.B. StreetFighter ist so ein Kandidat. Da wurden sogar auch die Namen der Charaktere geändert/getauscht.
Obwohl die Spiele rein programmtechnisch gleich sind (datentechnisch leicht unterschiedlich), greift hier das Recht, die anderweitige Kopie zu benutzen _nicht_, da hier eine andere Lizenz benötigt wird (Im Falle von StreetFighter u.a. sogar gesetzlich nicht möglich).

[ Dieser Beitrag wurde von Thore am 29.01.2010 um 16:32 Uhr geändert. ]
Edits: Rechtschreibfehler korrigiert, wer noch einen findet, darf ihn mit heim nehmen

[ Dieser Beitrag wurde von Thore am 29.01.2010 um 16:33 Uhr geändert. ]

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29.01.2010, 16:37 Uhr

Holger
Posts: 8116
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Zitat:
Original von Doc:
Hast Du meinen Smiley übersehen?

Denk Dir einfach bei meinem Text auch einen ;)

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Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too.

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29.01.2010, 20:14 Uhr

Maja
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Zitat:
Original von Thore:
@Andreas_Wolf & Maja
Ich hätte nie gedacht, daß eine harmlose Floskel so einen Wirbel macht...

Ich würde die Diskussion darüber nicht als Wirbel bezeichnen. Immerhin verläuft die doch sachlich.

Zitat:
Bei Spielen gab es sogar ein Länderrecht, also Spiele die nur in bestimmten Ländern erlaubt sind [...] zum Beispiel gab es Spiele die nur für die USA bestimmt waren, und eine modifizierte Version für Japan, z.B. StreetFighter ist so ein Kandidat. Da wurden sogar auch die Namen der Charaktere geändert/getauscht.
Obwohl die Spiele rein programmtechnisch gleich sind (datentechnisch leicht unterschiedlich), greift hier das Recht, die anderweitige Kopie zu benutzen _nicht_, da hier eine andere Lizenz benötigt wird (Im Falle von StreetFighter u.a. sogar gesetzlich nicht möglich).


Das hat nichts mit Urheberrechtsgesetzen zu tun. Das hat was mit unterschiedlichen Sprachräumen zu tun, in denen dasselbe Wort, derselbe Name völlig unterschiedliche Bedeutungen annehmen können. Das wohl bekannteste Beispiel dafür aus der Automobilbranche ist Mitsubishis Pajero, der aus gutem Grund in anderen Ländern ganz anders heißt: http://de.wikipedia.org/wiki/Mitsubishi_Pajero
Zitat:"In Argentinien, Spanien und anderen spanischsprachigen Ländern sowie in Nordamerika hat der Pajero den Namen Montero, weil das spanische Wort pajero in der Vulgärsprache „Wichser“ bedeutet, was die Mitsubishi-Strategen erst zu spät festgestellt haben."

Ein weiterer Grund für länderspezifische Versionen von Spielen sind Auflagen, die erfüllt werden müssen, nicht auf dem Index zu landen. So werden z. B. Ego-Shooter für den deutschen Markt "geschnitten", um hier wenigstens noch USK 18 zu schaffen und nicht auf dem Index zu landen. Solche Spiele sind für den Deutschen Markt nur in der modifizierten Version Lizensiert, sprich, dürfen nur in dieser Version in Deutschland verbreitet werden.

Das deutsche Urheberrechtsgesetz stammt vom 9. September 1965. Gründend auf dem Welturheberrechtsabkommen vom 6. September 1952, das von Deutschland 1955 unterzeichnet wurde.
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29.01.2010, 21:43 Uhr

Thore
Posts: 2266
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Bei Street Fighter ist es der Name M.Bison für den Boxer in der japanischen Version.
(Namensähnlichkeit Mike Bison zu Mike Tyson).
Da haben sie einfach 3 Namen für die amerikanische Version getauscht.
In der US Version ist M Bison nun der Diktator (der in Japan Vega heißt)
Balrog heißt der Boxer in der US Version, Vega der Mensch mit der Tigerkralle. Dieser heißt richtig (Japan) Balrog.
Sehr verwirrendes Spiel ;D

Ich dachte nur, das passt recht gut hier rein, wenn wir schon beim Off Topic sind, dann mach ich eben ein OT zum OT was aber auch mit den Lizenzbestimmungen und dergleichen ein wenig zu tun hat =)

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29.01.2010, 22:47 Uhr

Maja
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Zitat:
Original von Thore:
Ich dachte nur, das passt recht gut hier rein, wenn wir schon beim Off Topic sind, dann mach ich eben ein OT zum OT was aber auch mit den Lizenzbestimmungen und dergleichen ein wenig zu tun hat =)


Passt schon. Streng on topic ist auf AN noch kein Thread geblieben. Insofern pflegen wir nur eine Tradition. Und hier moderiert auch keiner OT-Diskussionen einfach weg, so lange dabei nichts aus dem Ruder läuft. Etwas von dem, das AN so sympathisch macht, IMHO. :)
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30.01.2010, 00:45 Uhr

Bluebird
Posts: 3260
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@Thore:ja da hat capcom mal wieder nicht ganz nachgedacht ... oder besser gesagt denn schwanz eingezogen ! :)
in japan haben die das mit M Bison durchgezogen und als dann die us veroeffentlichung anstand hatten die bammel Mike Tyson koennte sie verklagen wegen der aehnlichkeit ...
naja wenn ich ehrlich bin , Vega passt irgendwie garnicht , fuer denn eitlen spanischen 3zack schwinger ganz passend aber M Bsion passt fuer denn shadalaw dikataor doch besser , wie auch balrog zu dem boxer ganz gut passt .
also da kann ich mit dem US/EU naen der jeweiligen karakter gut leben :)

mfg Bluebird

ps: bei Contra und Probotector wird es beinahe das selbe sein ... da wurde ja getrickst mit roboter statt soeldner um eine jugendfreigabe zu kriegen :)
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30.01.2010, 01:33 Uhr

Maja
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Zitat:
Original von Bluebird:
@Thore:ja da hat capcom mal wieder nicht ganz nachgedacht ... oder besser gesagt denn schwanz eingezogen ! :)
in japan haben die das mit M Bison durchgezogen und als dann die us veroeffentlichung anstand hatten die bammel Mike Tyson koennte sie verklagen wegen der aehnlichkeit ...

Weise Voraussicht, nicht "Schwanz eingezogen". Wozu wegen eines Spiels riskieren, von Tyson ein Ohr abgebissen zu bekommen? ;)
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30.01.2010, 07:58 Uhr

Bluebird
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@Maja:na dann kann capcom ja froh sein das der das nie rausgefunden hat wie sie sich japan ein scherzchen erlaubt haben ... :)

mfg Bluebird

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30.01.2010, 12:23 Uhr

Maja
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Zitat:
Original von Bluebird:
@Maja:na dann kann capcom ja froh sein das der das nie rausgefunden hat wie sie sich japan ein scherzchen erlaubt haben ... :)


Vorausgesetzt er hätte in Japan überhaupt dagegen klagen können.

Du hast aber schon selbst den Eindruck geäußert, dass M. Bison auf die Figur des Diktators eigentlich besser passt. Das wird vermutlich nicht nur Dir aufgefallen sein. Spätestens beim Film zum Spiel werden sich Millionen US-Amerikaner über die versteckte Botschaft ins Fäustchen gelacht haben. Selbst wenn das Tyson selbst nicht bemerkt haben sollte; jemanden in seinem Beisein durch den Kakao zu ziehen, dem das selbst nicht auffällt, kann auch Freude bereiten. Davon ab können die Summen, die in den USA bei Schadenersatzklagen fließen, ein Unternehmen hart treffen. Das zu provozieren ist auch ein Tyson micht wert. Es wäre dumm von Capcom gewesen, es anders zu machen. Wer zuletzt lacht, lacht am Besten. :)

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30.01.2010, 12:31 Uhr

Bjoern
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Schon interessant wie off-topic man werden kann :)

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30.01.2010, 13:09 Uhr

Maja
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@Bjoern:

Spätestens wenn man beim Wetter angelangt ist, sollten man aufhören. ;)
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30.01.2010, 13:12 Uhr

Thore
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Ich denk daß ursprünglich schon etwas Absicht dahintersteckt, denn das M in M Bison steht für "Mike". Eine Klage hätte Tyson hier durchaus durchbringen können.
Zwar hätte Tyson auch gegen die japanische (originale) Version klagen können, aber es wär wohl sowieso im Sande verlaufen.

"Wer zuletzt lacht.... denkt am langsamsten" *g* (nur so als Spruch, nicht persönlich an jemand gerichtet)

Das interessante ist, die japanische Version ist _nur_ für Japan, obwohl es eigentlich die Originale ist, aber der Rest der Welt kennt die "falschen" Namen nun besser, und selbst der Film benutzt meines Wissens nach die falschen =)

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30.01.2010, 13:55 Uhr

Bluebird
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@Thore:hmm welcher film ? der real film oder der animated movie ?
in street fighter 2 victory hoert man es ja raus das ryu mehrmals statt bison "veeegaaa" ruft , was man aber nicht wirklich mitbekommt wenn man es nicht weiss :)

mfg Bluebird

ps: das Mike wird doch von seiten capcoms nie erwaehnt oder doch ? ich meine in anleitungen etc wird immer nur von m. gesprochen ...

pps: bei SF hat capcom ja noch einen kleinen fehler gemacht denn man soweit ich weiss so nie wieder gesehen hat und zwar das man keine alterasgaben gemacht hat sondern das geburtsdatum genannt hat , also geht zb chun li mittlerweile auf die 50 zu :)

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30.01.2010, 14:12 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
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Zitat:
Original von Maja:
@Bjoern:

Spätestens wenn man beim Wetter angelangt ist, sollten man aufhören. ;)
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Ganz schön viel Schnee heut in NDeutschland...
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by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands

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30.01.2010, 14:31 Uhr

Maja
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Zitat:
Original von Bluebird:
ps: das Mike wird doch von seiten capcoms nie erwaehnt oder doch ?

Muss es das denn? Wenn schon von Bison auf Tyson geschlossen wird, ist M von auf Mike zu schließen so weit ja nicht mehr hergeholt.
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30.01.2010, 14:47 Uhr

Bluebird
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@Maja: wer sagt das da so leicht geschlossen wird ? genau betrachtet ist eine klage extrem unwahrscheinlich !
wenn man an die ganzen sport spiele denkt wo namen weitaus weniger vom original abweichen ... , denkt mal an die fussballspiele die keine liezenz hatten oder die rennspiele mit einem michael schumacker etc.
da ist der sprung von Mike Bison zu Mike Tyson schon riesig ! und wenn das M nur als buchstabe genannt wurde sowieso .
dazu koennte die amerikanische porno idustrie morgen dicht machen , da werden zum teil ja nur ein buchstabe getauscht und oder ein buchstabe mehr eingefuegt und mit einem porno sternchen verglichen zu werden ist wohl schlimmer als 3 buchstaben mit einem videospiel karakter gemein haben ...

mfg Bluebird

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30.01.2010, 14:53 Uhr

Maja
Posts: 15429
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@Bluebird:

Jetzt sind wir beim Wetter angelangt. :)
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31.01.2010, 06:17 Uhr

Andreas_Wolf
Posts: 2980
Nutzer
> grau ist es deshalb weil die definition von bits udnd bytes und musik bilder
> oder videos heute sehr schwammig ist ,sprich definitionssache .

Ein ausführbares Programm samt zugehöriger Daten, die natürlich auch Videos und/oder Musik sein können, gilt laut Gesetz als Computerprogramm. Wie schon mehrfach erwähnt, fallen auch die hier diskutierten Amiga-Floppy-Spiele darunter.

> denn die rechte an bildern musik oder videos die in einem spiel vorkommen kann
> man eben doch aus diebstahl von geistigen eigentum sehen , wenn dazu eine
> kopiermassnahme ausgehebelt wurde ...

Solche auf dem Datenträger befindlichen Daten, die zum Spiel gehören, gehören in Bezug auf das Urheberrecht zum Spiel selbst, fallen also zusammen mit der ausführbaren Datei in die Kategorie "Computerprogramm".

Warum der Gesetzgeber hinsichtlich der Kopierschutzumgehung überhaupt einen Unterschied macht zwischen Datenträgern mit Computerprogramm(en) einerseits und Datenträgern mit ausschließlich Audio/Video andererseits, weiß ich nicht. Das musst du "ihn" schon selbst fragen. Fakt ist aber, dass er diesen Unterschied nun mal macht. Das kannst du nicht wegdiskutieren.

> spiele sind da mehr definitionssache als eine anwendung .

Das sehe ich nicht so. Spiele sind genauso Computerprogramme wie Anwendungen. Warum sollte das "Definitionssache" sein?


> In jeder Beschreibung kann man aber lesen, daß selbst das Modifizieren,
> Disassemblieren, Kopieren und Veröffentlichen nicht rechtens ist.

Bis auf den letzten Punkt (der wohl unstrittig überall gilt), unterliegt die Wirksamkeit dieser Bestimmungen nationalem Recht. Gesetze brechen Lizenzvereinbarungen. Letztere können nichts verbieten, was laut Gesetz nicht verboten werden kann. In Deutschland bzw. EU ist Modifizieren, Disassemblieren und Kopieren von Software im privaten Rahmen (d.h. Eigengebrauch) erlaubt, egal was in irgendeinem EULA steht.

> Das Anbieten solcher gecrackten Software (oder Software mit beiliegendem
> Passwort oder ähnliches), welches nicht authorisiert wurde, ist illegal.

Das gilt genauso auch für unmodifizierte/ungecrackte Software und Software ohne beiliegende Passwörter o.ä.

> Bei Software gehört ja das Programmierte meist leider der Firma

Leider? Dafür wird der Programmierer ja schließlich regelmäßig entlohnt ;-)

> wie schon mit §202 StGB erwähnt, das Erlangen von Daten, die nicht für
> einen selbst bestimmt sind. Da gibt es diese Rechtsprechung.

Du verwechselst gerade Legislative (Gesetze) mit Judikative (Anwendung von Gesetzen).

> Zwar wurde das auch Kopieren von Originalen untersagt, jedoch für den
> Eigengebrauch, um das Originale nicht zu schädigen/abzunutzen, wurde/wird es
> nicht strafrechtlich verfolgt

Bei Datenträgern mit Computerprogrammen allgemein sowie bei sonstigen Datenträgern ohne Kopierschutz wird es nicht nur nicht strafrechtlich verfolgt, sondern ist sowohl Straf- als auch Zivilrechtlich völlig legal.

> da kein wirtschaftlicher Schaden dabei entsteht. Und das ist der springende
> Punkt, der Schaden der entsteht.

So? Wo ist denn der wirtschaftliche Schaden, wenn man verbotenerweise den Kopierschutz einer käuflich erworbenen Musik-CD knackt, um für den Eigengebrauch eine Kopie zu erstellen?


> Nach §95a UrhG darf ein Kopierschutz nicht umgangen werden.

Laut §69a und §69d bei Computerprogrammen, um die es hier im Thread geht, aber schon.

> man macht sich bei Privatkopien in keinem Fall strafbar, egal, woher die
> kommmen. Man kann aber u.U. zivilrechtlich belangt werden

Das würde ich so unterschreiben wollen. Allerdings gibt's da einen kleinen Fallstrick: Sollte für den Bezug der Software P2P-Technologie zum Einsatz kommen, mutiert der Downloader meist automatisch (und möglicherweise gar unwissentlich) zum Anbieter, womit er sich tatsächlich strafbar macht und via Strafanzeige das Strafrecht zur Anwendung kommen kann, zusätzlich zum Zivilrecht via Klage.

> die Mehrzahl der User dürfte sich im Recht fühlen und den Krempel ohne
> Gewissensbisse ziehen.

Wenn sie wie im hier im Thread diskutierten Fall eine gültige Lizenz besitzen, dann tun sie das völlig gerechtfertigt. Im anderen Fall denke ich aber durchaus, dass Unrechtsbewusstsein vorhanden ist. Allerdings überwiegt dort dann der erhoffte Nutzen die nach eigener Einschätzung drohende Gefahr, erwischt zu werden -- inkl. Gewissensbisse.

> Eine Floppy hat eine begrenzte Lebensdauer. Der Kunde weiß dies und ist mit
> der Einschränkung beim Kauf einverstanden. Bedeutet dies nicht, dass er sich
> Medien regelmäßig nachkaufen müsste

Genau das ist der Grund, warum der Käufer von Computerprogrammen laut Gesetz Privatkopien ganz klar für den Eigengebrauch anfertigen darf.

> und wäre die Privatkopie eines geschützten Originals nicht geeignet, hier einen
> wirtschaftlichen Schaden zu verursachen? ;-)

Nö, denn der Käufer erwirbt ohnehin eine Softwarelizenz, nicht (nur) den Datenträger. Sollte ein Originaldatenträger den Geist aufgeben, so müsste bei einem hypothetischen gesetzlichen Privatkopieverbot der Lizenzgeber (gegen evtl. Aufwands- und Materialentschädigung) einen Ersatzdatenträger an den Käufer liefern. So gesehen sind Softwarehersteller sicherlich froh, dass es kein Privatkopieverbot für Computerprogramme gibt und der Käufer selbstverantwortlich für einen funktionierenden Datenträger sorgen muss, sollte der originale das Zeitliche gesegnet haben (der dann als Lizenznachweis natürlich trotzdem aufbewahrt werden muss).

[ Dieser Beitrag wurde von Andreas_Wolf am 31.01.2010 um 06:55 Uhr geändert. ]

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31.01.2010, 08:35 Uhr

Andreas_Wolf
Posts: 2980
Nutzer
>>> raubkopierer in einem gewissen masse schadet keinen system , nur
>>> wenn das verhaeltnis kippt egal auf welche seite gehts einfach
>>> nicht mehr !

>> Dass *zuwenige* Raubkopierer einem System schaden können, halte ich für
>> eine gewagte These. Oder meinst du etwas anderes mit "egal auf welche
>> seite"?

> Es wird die marktseitige Relation zwischen Angebot und Nachfrage gemeint sein.
> Je geringer der Verbreitungsgrad eines Systems, desto höher das
> Schadenspotential jeder einzelnen Raubkopie.

Wie erklärt deine Interpretation Bluebirds "egal auf welche seite [das verhaeltnis kippt]", auf das ich mich bezog? Welche beiden Seiten sollen das sein, die laut Bluebird beide kein starkes Übergewicht bekommen dürfen?

>> Da gab's mit AT/Escom halt wieder eine Mutterfirma und damit eine
>> Perspektive ;-)

> Ich weiß nicht, welche Perspektive Escom mit Amiga verband.

Ich auch nicht. Ich meinte die Perspektive, die die *User* mit AT/Escom verbanden.

> Ich persönlich empfand Escom damals nur als Perspektive für noch aktive
> Amiga-User, zu denen ich damals gehörte, dass zumindest das OS doch noch
> weiterentwickelt wird.

Das wird für nicht wenige aktive Amiga-User gereicht haben, um endlich zur bis dahin hinausgeschobenen Entscheidung zu gelangen, auf einen AGA-Amiga umzusteigen.

> Da steht auch was von "sich irren können" drin. Klar, das ist reine
> Interpretationssache, halt eine Frage der Perspektive, aus der man es betrachtet.

Aus einer sehr schrägen Perspektive steht da ja vielleicht auch ein Bibelspruch drin, wer weiß. Ich schaue aber lieber aus gerader und unmittelbarer Perspektive drauf und kann in "jeder hatte [...] ein wenig unrecht" kein "können" entdecken. Natürlich ist dafür, unrecht zu haben, Voraussetzung, überhaupt unrecht haben zu können, klar. Aber diese Binsenweisheit war eben nicht Thores Aussage, sondern er ging einen Schritt weiter (um nicht zu sagen: zu weit).

> Thore hat nichts "behauptet"

"Jeder hatte [...] ein wenig unrecht" ist eine Aussage über die Welt (wie man in der Sprachwissenschaft so schön formuliert), im speziellen Fall über die Aussagen der Teilnehmer in diesem Thread, und damit per definitionem eine Behauptung.

> er hat eine allgemein formulierte oft verwendete Floskel zitiert

Dass er es als Floskel *gemeint* hat, wurde von mir bereits auf Seite 5 dieses Threads zur Kenntnis genommen, mit dem Hinweis von meiner Seite, dass ich sowas nicht als Floskel verstehe. Wenn ich in einer Gruppe äußere, dass jeder ein wenig unrecht hätte, dann nur, wenn ich das auch so meine. Ich würde niemandem zumuten, das bei Nichtzutreffen unkommentiert auf sich sitzen zu lassen. Das ist der Anspruch, den ich an meine eigene Kommunikation stelle und natürlich auch anderen gleichermaßen gewähre. Jemandem, den man nicht ausstehen kann, einen "guten Morgen" zu wünschen, *das* ist eine Floskel.

> "jeder hatte ein wenig recht und ein wenig unrecht" öffnet jedem eine Tür, sich
> nicht persönlich in Frage gestellt fühlen zu müssen.

Wenn man aber der Meinung ist, bis zu diesem Zeitpunkt im betreffenden Kommunikationskontext (hier: dieser Thread) mit *nichts* unrecht gehabt zu haben, dann kann man sich damit sehr wohl in Frage gestellt fühlen. Deine Bewertung trifft daher meines Erachtens nur für den ersten Teil der Aussage zu (den ich nicht als "Angriff" verstand), nicht aber für den zweiten (der meinen Unmut hervorrief).

> Deshalb gibt es diese Floskel und dazu wird sie verwendet: In hitzige
> Diskussionen die Gemüter zu besänftigen, damit wieder sachlich weiterdiskutiert
> werden kann.

Lies doch noch mal nach. An der betreffenden Stelle gab es weder eine hitzige Diskussion noch Gemüter zu besänftigen. Und unsachlich wurde es nach meinem Empfinden überhaupt erst mit dieser angeblichen Floskel.
Und selbst wenn es derartiges an der Stelle gegeben hätte, halte ich eine Floskel, nach der jeder auch (ein wenig) unrecht hatte, für wenig geeignet, negativer Entwicklung der Diskussion entgegenzuwirken. Dazu würde der erste Teil völlig ausreichen.

>> Dort schreibst du nur, dass du eine Überlegung anstellen wolltest. Über die
>> Überlegung selbst (also das, was du dir auf deine Frage nach dem Warum als
>> Antwort überlegt hast) schweigst du dich aus.

> Eine Antwort darauf wäre wieder nur etwas, mit dem jeder ein wenig recht
> und ein wenig unrecht haben würde.

Das bezweifle ich. Dein Ausweichen spricht Bände.

> Darauf aber noch mal ausdrücklich hinzuweisen, nachdem davon gesprochen
> wurde, dass die Möglichkeit, Amiga-Floppys am X1000 verwenden zu können,
> ADF-Downloads für Besitzer von Originalen erübrigen würde

Es war doch gerade umgekehrt. Es wurde davon gesprochen, dass die Möglichkeit für Besitzer von Originalen, ADFs herunterladen zu können, die Verwendung von Amiga-Floppys am X1000 erübrigen würde.

> vermittel mir den üblen Beigeschmack, illegales Verhalten generell legitimieren
> zu wollen.

Das verstehe ich jetzt nicht. Bluebird ist doch derjenige, der die Originale am X1000 statt ADFs verwenden will und Dinge stur als "illegal" oder "Grauzone" bezeichnet, die eindeutig legal sind. Das ist genau das Gegenteil deines "Beigeschmacks". Aus seinem Hinweis, dass es manche Spiele nur auf illegalen Seiten gibt, zu schließen, er wolle irgendwie illegales Verhalten legitimieren, zeugt doch von einer sehr blühenden Fantasie.

> Der Zusammenhang ist Bluebirds Argumentation bezüglich illegaler Quellen. Du
> hattest auf einen Beitrag geantwortet, der sich darauf bezog. Falls Du den
> Zusammhang ändern wolltest, ist Dir das nicht gelungen.

Ich hatte auf deinen Beitrag geantwortet, der den Terminus "Crack" im Kontext von Amiga-Floppy-Spielen völlig unpassend erklärt hat. Was meine Auflösung des Terminologieproblems, auf die du wiederum geantwortet hast, inhaltlich mit "Bluebirds Argumentation bezüglich illegaler Quellen" zu tun haben soll, ist mir nicht klar. Oder anders formuliert: Falls du demjenigen antworten wolltest, auf den sich dein Beitrag inhaltlich bezieht, ist dir das nicht gelungen.

[ Dieser Beitrag wurde von Andreas_Wolf am 31.01.2010 um 16:51 Uhr geändert. ]

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31.01.2010, 08:50 Uhr

Andreas_Wolf
Posts: 2980
Nutzer
> Ich hätte nie gedacht, daß eine harmlose Floskel so einen Wirbel macht...

Auf mich wirkt sie nicht harmlos. Und auch nicht wie eine "Floskel".

> Was Maja dazu sagt, dem stimm ich völlig zu.

Dann verstehe die an Maja gerichteten Antworten ebenso an dich gerichtet :-)

> Wenn es AW beruhigt kann ich ihn auf meine lokale "Exclude-List" setzen, was
> künftige Floskeln angeht *lach*.

Wenn ich explizit als Ausnahme genannt werde, wenn du mal wieder "floskelhaft" jedem etwas unterstellst, von mir aus gern.


>> Obwohl die Spiele rein programmtechnisch gleich sind (datentechnisch leicht
>> unterschiedlich), greift hier das Recht, die anderweitige Kopie zu benutzen
>> _nicht_, da hier eine andere Lizenz benötigt wird

> Das hat nichts mit Urheberrechtsgesetzen zu tun.

Dass es für verschiedene Regionen unterschiedliche Versionen gab/gibt, nicht, richtig. Aber dass jemand, der ein Original für Region A besitzt, sich nicht eine davon verschiedene Kopie der Version für Region B herunterladen darf, hat sehr wohl etwas damit zu tun. Ähnliches gilt für unterschiedliche Sprachversionen, Versionen für verschiedene Chipsets etc.

> So werden z. B. Ego-Shooter für den deutschen Markt "geschnitten", um hier
> wenigstens noch USK 18 zu schaffen und nicht auf dem Index zu landen. Solche
> Spiele sind für den Deutschen Markt nur in der modifizierten Version Lizensiert,
> sprich, dürfen nur in dieser Version in Deutschland verbreitet werden.

...und von Besitzern der modifizierten Version auch nur in dieser Form heruntergeladen werden.

> Spätestens beim Film zum Spiel werden sich Millionen US-Amerikaner über die
> versteckte Botschaft ins Fäustchen gelacht haben.

Ich denke, dafür war die "Botschaft" etwas zu gut versteckt ;-)

>> das Mike wird doch von seiten capcoms nie erwaehnt oder doch ?

> Muss es das denn?

Für eine erfolgreiche Klage schon, denke ich.

> Wenn schon von Bison auf Tyson geschlossen wird, ist M von auf Mike zu
> schließen so weit ja nicht mehr hergeholt.

Ob diese Argumentation vor Gericht standgehalten hätte, ist fraglich.

[ Dieser Beitrag wurde von Andreas_Wolf am 31.01.2010 um 09:42 Uhr geändert. ]

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31.01.2010, 11:03 Uhr

Bluebird
Posts: 3260
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@Andreas_Wolf: meine anspielung auf die begehrtheit von amiga 1200 nach der commodore pleite ist wohl eher darauf zurueckzufuehren das der markt sehr schnell leergekauft war .
man muss sich nur mal zeitschriften der zeit ansehen , wo in denn kleinanzeigen 1200er gesucht wurden zum teil zum damalsligen neupreis , die geschaeffte haben ihre ja meist fuer wenig geld verschleudert und dann gabs nichts mehr :)
ob das beim 4k auch so war bezweifle ich jetzt mal , denke die preisklasse der 4kd war nicht so schnell aus ...
jedenfalls hat erst die ankuendigung von Escom das man neue amigas produzieren wolle wieder dazu gefuehtrt das die preise ein normales niveau erreichten und ich denke mal am anfang konnte ESCOM mit HW verkaeufen sogar noch richtig was verdiehnen .

mfg Bluebird

ps: im web gibts ne seite wo praktisch zu jedem SF karakter in der geschcihte der speilereihe eine real pendant gefunden wird udn das sogar ziemlich ueberzeugend ! aber gut geklaut ist eben noch besser als schlecht ausgedacht :)
wobei man da aber sagen muss da haetten andere mehr chancen auf klage gehabt, zb es gab wohl ein ringer der hises sogar wirklich Zangief und sah auch ziemlich so aus ...
dazu wenn ich da srichtig verstanden hab gabs in SF1 einen karakter "Mike" da hatte capcom aber strikt abgelehnt das dieser "Mike" der spaetere Vega/Bison sein soll


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31.01.2010, 11:17 Uhr

Doc
Posts: 355
Nutzer
@Bluebird:
In allzu vielen Geschäften dürfte der 4k nicht gestanden haben. Meiner hätte überall bestellt werden müssen, da habe ich ihn dann direkt bei Alternate zu einem besseren Kurs geordert. Viele gab's ja auch nicht, um die 7000 wurden an den Mann gebracht, WIMRE.
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31.01.2010, 11:38 Uhr

Bluebird
Posts: 3260
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@Doc: schon klar, rund 3500-4000 dm fuer einen 4000er hatte nicht jeder grad mal ueberig :)
aber ich meine es waren mehr als 7000, 7000 waren es glaube ich vom 030 allein ... , ich hab insgesammt mit dem T sowas von knapp 12000 in erinnerung :)

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31.01.2010, 16:11 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von Andreas_Wolf:
> denn die rechte an bildern musik oder videos die in einem spiel
> vorkommen kann man eben doch aus diebstahl von geistigen eigentum
> sehen , wenn dazu eine kopiermassnahme ausgehebelt wurde ...

Solche auf dem Datenträger befindlichen Daten, die zum Spiel gehören, gehören in Bezug auf das Urheberrecht zum Spiel selbst, fallen also zusammen mit der ausführbaren Datei in die Kategorie "Computerprogramm".


Zweifelsohne können Schutzmaßnamen gegen illegale Kopien im Einzelfall in Teilen oder als Ganzes auch Computerprogramme sein (siehe § 69a UrhG). Doch wo steht im Urheberrechtsgesetz, dass das dann auch zu dem Spiel gehört, das sich auf dem selben Datenträger befindet?

Bezugnehmend auf die von Dir oben Zitierte Aussage und an dessen Verfasser gerichtet: Bilder, Musik, Videos und auch Computerprogramme von Dritten außerhalb des Rahmens des UrhG und der diesbezüglichen regelmäßigen Rechtsprechung ohne Zustimmung des jeweiligen Urhebers zu verwenden, ist faktisch immer ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Egal ob dazu erst ein Kopierschutz umgangen werden muss oder nicht.

Zitat:
Warum der Gesetzgeber hinsichtlich der Kopierschutzumgehung überhaupt einen Unterschied macht zwischen Datenträgern mit Computerprogramm(en) einerseits und Datenträgern mit ausschließlich Audio/Video andererseits, weiß ich nicht. Das musst du "ihn" schon selbst fragen. Fakt ist aber, dass er diesen Unterschied nun mal macht. Das kannst du nicht wegdiskutieren.
Fakt ist, dass der Gesetzgeber das Thema Kopierschutz gänzlich losgelöst von geschützten Werken wie Musik und Film, Computerprogrammen und auch abseitzs von Datenrägern behandelt. Siehe § 95a UrhG.


--
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31.01.2010, 17:11 Uhr

Holger
Posts: 8116
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Zitat:
Original von Maja:
Fakt ist, dass der Gesetzgeber das Thema Kopierschutz gänzlich losgelöst von geschützten Werken wie Musik und Film, Computerprogrammen und auch abseitzs von Datenrägern behandelt. Siehe § 95a UrhG.

Schau Dir mal § 69a Absatz (5) an...

--
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31.01.2010, 18:23 Uhr

Thore
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@AW
> Auf mich wirkt sie nicht harmlos. Und auch nicht wie eine "Floskel".

Ich glaub jetzt muss ich Dich echt mal bremsen. Nimm doch nicht immer alles so sauernst und so 100%ig. Nimm doch einmal irgendwas einfach mal hin ohne gleich eine detaillierte Beweisführung zu sehen. Und bei Themen die bei allen anderen schon lange abgehakt sind, soll eine Diskussion entfacht werden, wegen einem harmlosen Satz, weil Du Dich auf den Schlips getreten fühlst. Sorry, aber es ist auf Dauer sehr anstrengend.... Maja hats verstanden, daher nehme ich an, Du kannst es auch. Und ich hab auch kein Link zu diesem Thema, und dieses Thema beende ich jetzt auch, es hat weder was mit X1000, seinen vielen OT Themen, noch mit Amiga zu tun.

Da rede ich doch lieber vom Wetter.

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31.01.2010, 18:37 Uhr

Thore
Posts: 2266
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>>> das Mike wird doch von seiten capcoms nie erwaehnt oder doch ?
>> Muss es das denn?
>Für eine erfolgreiche Klage schon, denke ich.

Die Ähnlichkeit der Aussprache und der Boxer als Charakter allein reichen in diesem Ländern aus. Hier der Original-Auszug eines der Leute, die den Sound gemacht haben:
つまり、「バイソン」が「タイソン」をモチーフにしたキャラだったんで、名前を「バイソン」にしてしまうと肖像権の侵害になるということで、名前がバルログっていう名前に変わって、「バルログ」を「ベガ」にしたんですよ。で、ベガって言うのは…こと座でしたっけ?だから、日本人の感覚では最後のボスで「ベガ」って名前はかっこいいかなって思うかもしれないけど、海外のマーケティングの人から見ると「なよなよしている」と。

Hier wird deutlich, daß allein der Name "Bison" für den Boxer aus rechtlichen Gründen geändert werden müsste (Das M ist hierbei irrelevant)

>> Wenn schon von Bison auf Tyson geschlossen wird, ist M von auf Mike zu
>> schließen so weit ja nicht mehr hergeholt.
> Ob diese Argumentation vor Gericht standgehalten hätte, ist fraglich.

Bei einem deutschen Gericht eher nicht, bis zu einem Vergleich, aber mehr auch nicht, aber hier sind Gerichte zuständig, die auch über heißen Kaffee und Tempomaten "Recht" sprechen......

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31.01.2010, 20:02 Uhr

Bluebird
Posts: 3260
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@Thore:mit dem kaffee und denn tempomaten geb ich dir recht :)
aber reden wir von denn selben gerichten die in dem land, wo (wie ich recerchiert habe :) ) es eine schauspielerinn mit namen Darryl Hannah gibt dessen ein pronosternchen nachemfunden ist, das sich man beachte ein buchstabe weniger Darryl Hanah nennt ?
also ehrlich das ist ein beispiel von vielen und da man bei der porno branche bestimmt soviel holen kann wie bei denn videospielfirmen , frag ich mich wieso da keine prozeslawine losgetreten wurde ?
oder habe ich da eine marktluecke entdeckt ;)
also ehrlich ich fuer meinen teil halte die aussage einer vermeindlkichen klage fuer vorgeschoben , aber 100%wissen kann das keiner ...

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31.01.2010, 20:40 Uhr

Doc
Posts: 355
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Zitat:
Original von Holger:
Schau Dir mal § 69a Absatz (5) an...

Aha. Und ganz genau:

§ 69d Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen

(2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.


Das bedeutet dann wohl, dass eine Kopierschutzmaßnahme umgangen werden darf. Ob das auch einen Crack umfasst, der z.B. eine S/N-Abfrage aushebelt, geht da erstmal nicht draus hervor.

War mir neu. Ich frage mich, warum der Gesetzgeber hier explizit zwischen z.B. DVD und Computerprogramm unterscheidet.
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31.01.2010, 21:20 Uhr

Thore
Posts: 2266
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@Bluebird
> oder habe ich da eine marktluecke entdeckt
Hehe vermutlich =) Es kommt immer drauf an, ob der "Geschädigte" klagt.
Diese Hanah/Hannah kenne ich übrigens nicht mal =) Bei Tyson sieht das anders aus, ihn kennt die ganze Welt =)

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