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amiga-news.de Forum > Amiga, AmigaOS 4 > Amiga X1000 bei golem.de [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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01.02.2010, 01:42 Uhr

Bluebird
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@Thore:ich nehme mal an das auch du nicht um kill bill rumgekommen bist oder ? :) auch bekannt als die erste nackte in einem disney streifen , wer sich an splash jungfrau am hacken erinnert mit tom hanks und john candy (wer kent denn den noch ? :) )
also ob man sie jetzt unbedingt kennen muss weiss ich nicht aber fuer ne klage sollte es reichen , wer von denn juenegren semestern die nicht an boxen intressiert sind kennt noch mike tyson ?
naja wie gesagt das war ein beispiel von vielen ...
Bision faengt ja nichteinmal mit dem selben buchstaben an wie Tyson , also ich kann die aehnlichkeit nicht sehen ...
sogar die extra markante frisur von balrog :) sieht nicht im geingsten tyson aehnlich , bestefalls mit viel phantasy
aber naja sollen die in japan machen wie sie wollen , ich bin als fan der reihe mit der internationalen namengebung ja zufrieden :)

mfg Bluebird

ps: zu ChunLi konnte irgendwie noch keiner ein pendant finden , sollte capcom da wirklich mal creativ gewesen sein ? :)
das Fei long bruce lee nachemfunden ist leuchtet jedem ein oder zangief dem wrestler der sogar genauso heisst ! :)
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01.02.2010, 05:06 Uhr

Andreas_Wolf
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> um die 7000 wurden an den Mann gebracht

Laut http://www.amigahistory.co.uk/sales.html verkauften Commodore allein in Deutschland 7500 A4000/030 und 3800 A4000/040.


> rund 3500-4000 dm fuer einen 4000er hatte nicht jeder grad mal ueberig

Ich hatte ungefähr zum Zeitpunkt der Commodore-Pleite für einen A4000/030 mit zweitem Diskettenlaufwerk ca. 2700 DM bezahlt, IIRC.

> ich meine es waren mehr als 7000, 7000 waren es glaube ich vom 030 allein ... ,
> ich hab insgesammt mit dem T sowas von knapp 12000 in erinnerung

Das kommt schon eher hin (s.o.). Zu den Commodore-Zahlen müsste man aber noch die mir gerade nicht bekannten Escom-Zahlen addieren.


> Zweifelsohne können Schutzmaßnamen gegen illegale Kopien im Einzelfall in
> Teilen oder als Ganzes auch Computerprogramme sein (siehe § 69a UrhG).

Es geht nicht um die Schutzmaßnahmen, die Computerprogramme sein können, sondern um die kopiergeschützten Programme/Daten selbst.

> Doch wo steht im Urheberrechtsgesetz, dass das dann auch zu dem Spiel gehört,
> das sich auf dem selben Datenträger befindet?

Du meinst, die Grafiken, Musik etc., die sich neben der ausführbaren Programmdatei auf dem Datenträger befinden und notwendig zum Betrieb des Spiels sind, werden urheberrechtlich losgelöst von der Programmdatei betrachtet? Das halte ich für großen Quatsch. Beim Urheberrecht geht es um Werke, und als Werk wird logischerweise das Spiel als Ganzes betrachtet, inkl. der zum Betrieb nötigen Daten. Das heißt aber natürlich im Umkehrschluss nicht, dass einzelne Daten für sich genommen keinen Schutz genießen würden.

> Bilder, Musik, Videos und auch Computerprogramme von Dritten außerhalb des
> Rahmens des UrhG und der diesbezüglichen regelmäßigen Rechtsprechung ohne
> Zustimmung des jeweiligen Urhebers zu verwenden, ist faktisch immer ein
> Verstoß gegen das Urheberrecht. Egal ob dazu erst ein Kopierschutz umgangen
> werden muss oder nicht.

Du hast Bluebird völlig missverstanden. Er meinte, dass Grafiken, Musik und Videos, die zu einem kopiergeschützten Computerspiel gehören, im Sinne des Urheberrechts angeblich nicht als Teil des Computerprogramms verstanden werden, sondern eben für sich genommen als Grafiken, Musik und Videos und deshalb die Umgehung des Kopierschutzes eines solchen Spiels trotzdem immer illegal ist, wenn man nicht nur die ausführbare Programmdatei(en) kopiert. Deine (an sich richtige) Erklärung hat damit überhaupt nichts zu tun.

> Fakt ist, dass der Gesetzgeber das Thema Kopierschutz gänzlich losgelöst von
> geschützten Werken wie Musik und Film, Computerprogrammen und auch
> abseitzs von Datenrägern behandelt. Siehe § 95a UrhG.

Das ist falsch. Du hast den relevanten Paragraphen weiter oben selbst genannt und auch gerade eben unter "Computerprogrammen" selbst verlinkt. Jetzt musst du ihn nur noch lesen und verstehen.


> Ich glaub jetzt muss ich Dich echt mal bremsen.

Nicht nötig. Ich fahre bereits Schritt ;-)

> Nimm doch nicht immer alles so sauernst und so 100%ig.

Wenn jemand schreibt, ich (u.a.) hätten mit ihren Aussagen (auch) unrecht, dann nehme ich das ernst und fordere denjenigen auf, in Bezug auf mich konkret zu werden. Das ist ganz normale sachliche Kommunikation. Wie andere das handhaben, ist mir dabei einerlei.

> Nimm doch einmal irgendwas einfach mal hin

Warum sollte ich das tun?

> ohne gleich eine detaillierte Beweisführung zu sehen.

Du hast deine Behauptung gerade *nicht* mit einer Beweisführung untermauert, demzufolge habe ich auch keine gesehen. Darum ging's doch gerade.

> bei Themen die bei allen anderen schon lange abgehakt sind, soll eine
> Diskussion entfacht werden, wegen einem harmlosen Satz, weil Du Dich auf
> den Schlips getreten fühlst.

Hast du Halluzinationen? Ich habe niemanden "anderen" gezwungen, darauf einzusteigen. Du hast etwas an jeden gerichtet, ich habe dir (als Element von "jeder") darauf geantwortet. Wenn sich Dritte, die sich von dir ursprünglich nicht angesprochen fühlten, mit hineingehangen und dadurch dazu beigetragen haben, eine Diskussion zu entfachen, dann war das deren eigene Entscheidung. Laste das nicht mir an, sondern beschwere dich bei denen. Und dass *ich* den Satz eben *nicht* als harmlos empfand, muss ich bestimmt nicht noch mal betonen.

> es ist auf Dauer sehr anstrengend

Niemand zwingt dich, mir zu antworten. Zu einer Diskussion gehören immer mindestens zwei.

> Maja hats verstanden, daher nehme ich an, Du kannst es auch.

Weder du noch Maja haben verstanden, dass ich deine angebliche "Floskel" eben nicht als Floskel verstehe. Und du kannst ja mal nachschauen, wer derjenige Thread-Teilnehmer war, der das Thema wieder hervorbrachte, nachdem dessen ernsthafte Phase auf Seite 5 schon beendet war und von mir selbstironisch auf Seite 6 noch mal kurz aufgegriffen wurde. Vielleicht fällt dir ja was auf.

> ich hab auch kein Link zu diesem Thema

Bist du verwirrt? Der URL steht momentan in der Adresszeile deines Browsers, wozu immer du den brauchen solltest.

> dieses Thema beende ich jetzt auch

Es ist deine freie Entscheidung, ob du mir antwortest oder nicht.

> es hat weder was mit X1000, seinen vielen OT Themen, noch mit Amiga zu tun.

Richtig, es ist nur eines von sehr vielen OT-Themen hier in diesem Thread.

> Die Ähnlichkeit der Aussprache und der Boxer als Charakter allein reichen in
> diesem Ländern aus.

Das bezweifle ich.

> Hier der Original-Auszug eines der Leute, die den Sound gemacht haben:

Ich sehe hier mit OWB nur leere Zeichenfelder.

> Hier wird deutlich, daß allein der Name "Bison" für den Boxer aus rechtlichen
> Gründen geändert werden müsste (Das M ist hierbei irrelevant)

Es kommt oft vor, dass allein aus Angst, es könnte eine Klage geben, Entscheidungen getroffen werden, die eigentlich gar nicht nötig wären, weil eine Klage letztlich wenig Erfolgsaussicht hätte, ein Prozess aber die Auslieferung des Produktes verzögern würde. Ich sage ja nicht, dass Tyson nicht geklagt hätte. Ich bezweifle nur, dass seine Klage erfolgreich gewesen wäre.

> Diese Hanah/Hannah kenne ich übrigens nicht mal =) Bei Tyson sieht das
> anders aus, ihn kennt die ganze Welt =)

Das war ja nur ein Beispiel von sehr vielen. Vielleicht kennst du ja eine dieser beiden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Drew_Barrymore
http://de.wikipedia.org/wiki/Dru_Berrymore

Ich wette, eine der beiden ist ähnlich bekannt wie Tyson ;-)


> Ob das auch einen Crack umfasst, der z.B. eine S/N-Abfrage aushebelt, geht da
> erstmal nicht draus hervor.

Richtig. Das ist aber rechtlich gesehen noch unkritischer als das Umgehen eines Kopierschutzes.

> War mir neu.

Ich hatte in diesem Thread schon auf §69d hingewiesen. Einmal indirekt per Link auf Seite 6 und dann noch mal direkt auf Seite 9.

> Ich frage mich, warum der Gesetzgeber hier explizit zwischen z.B. DVD
> und Computerprogramm unterscheidet.

Ja, diese Frage steht hier im Thread schon seit einer Weile zur Diskussion.

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01.02.2010, 10:46 Uhr

Doc
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Hab' ein wenig in anderen Foren gestöbert, um zu lesen, mit welchen Themen man dort die faktenfreie Zeit überbrückt. Software war natürlich ein Thema. Wie erschließt man sich Neu-User, die im Grunde keine Ahnung von der Bedienung eines Amiga haben und nicht wissen, woher sie überhaupt Software bekommen können. Betrifft auch nicht unbedingt nur Neu-User; wenn ich daran denke, wieviel ich in meiner amigaabstinenten Zeit vergessen habe, könnte ich mich da einreihen.

Nett waren damals die Companion-CDs, die Sun ihren Media-Kits mitgegeben hatte. Im Zuge der BS-Installation konnte man gleich das Wichtigste mitinstallieren. Das wär' was fürs AmigaOS. Und bei dem Gedanken drängt sich auf, dass der Amiga endlich mal einen OO Port vertragen könnte. Vielleicht *die* wichtigste Software, um neue User zu gewinnen. HE sollte sich mal dransetzen und eine entsprechende Gruppe zusammenstellen.
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01.02.2010, 11:32 Uhr

Thore
Posts: 2266
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> ich nehme mal an das auch du nicht um kill bill rumgekommen bist
Doch bin ich =)

> john candy (wer kent denn den noch ?)
Ich kenn ihn =)

> Bision faengt ja nichteinmal mit dem selben buchstaben an wie Tyson
Im Japanischen Text wird aber ersichtlich, daß mans "Baison" ausspricht (und Tyson bekanntlich "Taison") =)

> Nicht nötig. Ich fahre bereits Schritt
Hehe dann ist ja gut *Hand reich*

> Niemand zwingt dich, mir zu antworten.
Na gut, darauf gehe ich nun bei diesem Thema ein :D

> Ich sehe hier mit OWB nur leere Zeichenfelder.
Du musst auch die richtigen Schriften installieren und deine Font-Config ggf. anpassen.

> Es kommt oft vor, dass allein aus Angst, es könnte eine Klage geben, Entscheidungen getroffen werden
Im Text steht drin sie "mussten es ändern wegen der Öffentlichkeit".
Eine Klage von Tyson wär sicher sehr hoch ausgeartet, da war der Gedanke die Namen zu ändern, sicher die richtige Entscheidung.

> Ich wette, eine der beiden ist ähnlich bekannt wie Tyson
Hehe ja die gute Drew =) Die kenn ich schon seit E.T.
Die andere ist mir unbekannt.
Aber wie es überall so ist, wo kein Kläger ist, ist auch kein Gericht.

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01.02.2010, 11:46 Uhr

Bluebird
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@Thore: ganz ehrlich egal wie man es spricht , das eine ist ein B und das andere ein T und selbst im englishen einerlei spricht man ein B doch anders als ein T .
also ehrlich tysen haette wohl keine chance gehabt und capcom kostenlosen trubbel :)
das janaische recht muss aber von anderer seite extrem liberal sein , wenn man bedenkt wie dreisst bision von anime serien und anderen spielen zusammengeklaut wurde ! da ist das man o war like turrican titel bild beinahe schon lichtjahre weit weg vom original :)

mfg Bluebird

ps: haette Tyson oder eben ein amerikaner nicht die moeglichkeit einen rechtsverstoss in japan auch in amerika einzuklagen weil capcom ja auch in den usa geschaeffte macht ...? ich meine zumindest bei schadenersatzklagen laeuft das u.u. so

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[ Dieser Beitrag wurde von Bluebird am 01.02.2010 um 11:48 Uhr geändert. ]

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01.02.2010, 12:01 Uhr

Thore
Posts: 2266
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Ich hab das nicht veranlasst, sondern CapCom =) Aber ich könnt dene mal eine Mail schreiben und direkt fragen, was haltet ihr davon? ;)

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01.02.2010, 12:28 Uhr

Doc
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@Bluebird:
"ps: haette Tyson oder eben ein amerikaner nicht die moeglichkeit einen rechtsverstoss in japan auch in amerika einzuklagen weil capcom ja auch in den usa geschaeffte macht ...? ich meine zumindest bei schadenersatzklagen laeuft das u.u. so"

Dann könnte man ja auch in D gegen jene deutschen Pharma- oder Chemiekonzerne klagen oder sie strafrechtlich verfolgen, die Afrikaner vergiften. Glaube nicht, dass sowas möglich ist. Vermutlich sind Japan- und US-Vertrieb auch unabhängige Unternehmen. In jedem Land braucht's ja eine Unternehmensgründung nach lokalem Recht.
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01.02.2010, 13:21 Uhr

Holger
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Zitat:
Original von Bluebird:
aber reden wir von denn selben gerichten die in dem land, wo (wie ich recerchiert habe :) ) es eine schauspielerinn mit namen Darryl Hannah gibt dessen ein pronosternchen nachemfunden ist, das sich man beachte ein buchstabe weniger Darryl Hanah nennt ?
also ehrlich das ist ein beispiel von vielen und da man bei der porno branche bestimmt soviel holen kann wie bei denn videospielfirmen , frag ich mich wieso da keine prozeslawine losgetreten wurde ?

Wesentlich aktueller und deshalb zumindest in der Theorie eigentlich noch im Gedächtnis der Menschen sollte eigentlich der amerikanische Wahlkampf letztes Jahr und Who’s Nailin’ Paylin? sein...

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01.02.2010, 14:24 Uhr

Maja
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Zitat:
Original von Doc:
Zitat:
Original von Holger:
Schau Dir mal § 69a Absatz (5) an...

Aha. Und ganz genau:

§ 69d Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen

(2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.


Das bedeutet dann wohl, dass eine Kopierschutzmaßnahme umgangen werden darf. Ob das auch einen Crack umfasst, der z.B. eine S/N-Abfrage aushebelt, geht da erstmal nicht draus hervor.

Nein, denn § 95a UrhG untersagt das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen ohne Wenn und Aber.
Zitat:
War mir neu. Ich frage mich, warum der Gesetzgeber hier explizit zwischen z.B. DVD und Computerprogramm unterscheidet.
Dieser Irrtum deinerseits ist nicht neu. § 95a UrhG gilt für alles, was Kopiergeschützt ist. Egal ob Video-Kassette, Audio-CD oder Daten-CD/DVD.

Zitat:
Original von Andreas_Wolf:
Es geht nicht um die Schutzmaßnahmen, die Computerprogramme sein können, sondern um die kopiergeschützten Programme/Daten selbst.

Okay, da hatte ich Dich missverstanden. Wenngleich auch Bilder, Musik und Videos auf Spiele-CDs/DVDs nicht zwangsläufig auch Computerprogramme sind, nur weil sie zum Spiel gehören und nicht selten auch vom selben Urheber stammen.
Zitat:
> Fakt ist, dass der Gesetzgeber das Thema Kopierschutz gänzlich losgelöst von
> geschützten Werken wie Musik und Film, Computerprogrammen und auch
> abseitzs von Datenrägern behandelt. Siehe § 95a UrhG.

Das ist falsch. Du hast den relevanten Paragraphen weiter oben selbst genannt und auch gerade eben unter "Computerprogrammen" selbst verlinkt. Jetzt musst du ihn nur noch lesen und verstehen.

Die oben Zitierte Aussage ist sachlich nicht falsch. Kopierschutz darf gemäß §95 UrhG nicht umgangen werden, unabhängig davon, ob der Schutz Musik, Bildern, Filmen oder Computerprogrammen gilt.
Zitat:
> Nimm doch nicht immer alles so sauernst und so 100%ig.

Wenn jemand schreibt, ich (u.a.) hätten mit ihren Aussagen (auch) unrecht, dann nehme ich das ernst und fordere denjenigen auf, in Bezug auf mich konkret zu werden. Das ist ganz normale sachliche Kommunikation. Wie andere das handhaben, ist mir dabei einerlei.

Von einer nicht personifizierten, nicht sachbezogenen allgemeinen Floskel, die sowohl positive als auch negative Askpekte enthält, ausgerechnet den negativen Aspekt auf sich selbst zu projezieren, ist ganz normale sachliche Kommunikation?? Man kann sich auch selbst zu wichtig nehmen.

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01.02.2010, 16:22 Uhr

Holger
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Zitat:
Original von Maja:
Dieser Irrtum deinerseits ist nicht neu. § 95a UrhG gilt für alles, was Kopiergeschützt ist. Egal ob Video-Kassette, Audio-CD oder Daten-CD/DVD.

Da Du offenbar unfähig bist, den bereits mehrfach genannten Paragraphen zu lesen, selbst wenn es, wie zuletzt hier nur einen Mausklick erfordert, zitiere ich ihn extra für Dich:
Zitat:
§69a http://bundesrecht.juris.de/urhg/__69a.html
...
(5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.

Gibt es irgendetwas an diesem Satz, das für Dich nicht zu verstehen ist?

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01.02.2010, 16:29 Uhr

Bluebird
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@Holger:wenn ich an Mircosoft und deren Windows liezenzen denke mag ich das auch nicht wirklich glauben !
oder gilt fuer BS wieder was anderes ? :)

mfg Bluebird

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01.02.2010, 16:30 Uhr

Holger
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Zitat:
Original von Bluebird:
@Holger:wenn ich an Mircosoft und deren Windows liezenzen denke mag ich das auch nicht wirklich glauben !
oder gilt fuer BS wieder was anderes ? :)

Wie meinst Du das?

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01.02.2010, 17:37 Uhr

Doc
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Zitat:
Original von Bluebird:
@Holger:wenn ich an Mircosoft und deren Windows liezenzen denke mag ich das auch nicht wirklich glauben !

Früher stand auf deren CDs immer der lustige Satz "Sie sind nicht berechtigt, unberechtigte Kopien anzufertigen." So oder so ähnlich, der Satz ist totaler Quatsch, weil vollkommen selbstverständlich :D
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01.02.2010, 18:20 Uhr

Holger
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Zitat:
Original von Doc:
Früher stand auf deren CDs immer der lustige Satz "Sie sind nicht berechtigt, unberechtigte Kopien anzufertigen." So oder so ähnlich, der Satz ist totaler Quatsch, weil vollkommen selbstverständlich :D

Wie viele Schilder mit der Aufschrift "Unbefugten ist das Betreten verboten" gibt es wohl in Deutschland? Über den Sinn dieses Satzes denken die Aufsteller wohl selten nach. Genauso oft oder noch öfter liest man dann auch noch "Eltern haften für ihre Kinder", juristisch genauso falsch wie "Raubkopierer sind Verbrecher", aber man muss ja kein Jurist sein, um Schilder aufzustellen.

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01.02.2010, 19:18 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
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@Holger:

Ich wußte letztens auch nicht wie ich als Autofahrer reagieren soll:
In der Weichselstr.(FRhain) steht ein Verkehrsschild 30 Km/h mit dem Zusatz "Gehwegschäden".
Bis jetzt rätsele ich, weshalb dann der Autofahrer 30 fahren soll...
--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands

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01.02.2010, 19:36 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von Holger:
Da Du offenbar unfähig bist, den bereits mehrfach genannten Paragraphen zu lesen, selbst wenn es, wie zuletzt hier nur einen Mausklick erfordert, zitiere ich ihn extra für Dich:
Zitat:
§69a http://bundesrecht.juris.de/urhg/__69a.html
...
(5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.

Gibt es irgendetwas an diesem Satz, das für Dich nicht zu verstehen ist?
Du scheinst da einen Freibrief herauszulesen, Kopierschutzmechnismen umgehen zu dürfen, wenn sich auf einem Datenträger ein Computerprogramm befindet. Dem ist nicht so.

Zitat:
Original von Bluebird:
@Holger:wenn ich an Mircosoft und deren Windows liezenzen denke mag ich das auch nicht wirklich glauben !
oder gilt fuer BS wieder was anderes ? :)

Windows CDs/DVDs sind nicht kopiergeschützt. Was nicht bedeutet, dass deren Inhalt nicht dem Urheberechtsschutz unterliegen würde.

Zitat:
Original von Doc:
Früher stand auf deren CDs immer der lustige Satz "Sie sind nicht berechtigt, unberechtigte Kopien anzufertigen." So oder so ähnlich, der Satz ist totaler Quatsch, weil vollkommen selbstverständlich :D

Gut, wenn das für Dich schon immer vollkommen selbstverständlich war. Für viele andere war und ist es das aber nun mal nicht. Deshalb muss darauf hingewiesen werden.

Dieser Satz wurde nach der Novellierung des UrhG durch folgenden Hinweis ersetzt: "Dieses Produkt ist durch technische Schutzmaßnahmen kopiergeschützt." Entsprechend § 95d UrhG, dort, wo ein solcher Kopierschutz vorhanden ist.
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[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 01.02.2010 um 19:37 Uhr geändert. ]

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01.02.2010, 19:46 Uhr

Doc
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@Maja:
"Gut, wenn das für Dich schon immer vollkommen selbstverständlich war. Für viele andere war und ist es das aber nun mal nicht. Deshalb muss darauf hingewiesen werden."
Lies den Satz nochmal, er behinhaltet eine Tautologie. *Das* ist der Witz an der Sache ;-)

"Du scheinst da einen Freibrief herauszulesen, Kopierschutzmechnismen umgehen zu dürfen, wenn sich auf einem Datenträger ein Computerprogramm befindet. Dem ist nicht so."
Was meinst Du? Der Gesetzestext scheint mir da recht eindeutig zu sein.
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01.02.2010, 20:02 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von Doc:
Lies den Satz nochmal, er behinhaltet eine Tautologie. *Das* ist der Witz an der Sache ;-)

Ich weiß. Du würdest Dich aber vermutlich wundern, für wie viele nicht vollkommen selbstverständlich ist, dass man nicht berechtigt ist, unberechtigte Kopien zu erstellen.
Zitat:
"Du scheinst da einen Freibrief herauszulesen, Kopierschutzmechnismen umgehen zu dürfen, wenn sich auf einem Datenträger ein Computerprogramm befindet. Dem ist nicht so."

Was meinst Du? Der Gesetzestext scheint mir da recht eindeutig zu sein.

Überlege doch mal. Ein Spiel ist auch ein Computerprogramm. Ist es erlaubt, den Kopierschutz bei Spiele-CDs/DVDs zu umgehen?

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01.02.2010, 20:20 Uhr

Bluebird
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@Maja: naja bei windows ist der kopierschutzmechanismus dieser leuchtende aufkleber mit code drauf , wie gesagt ich meine auch das man sowas auch nicht knacken darf, eben durch kopieren oder code weitergabe
etc.

hab gerade eine 5/14 zoll disk mit einer pc soft vor mir die mir eigentlich nichts sagt , ist auch nicht so wichtig .
da sind die disks sogar versiegelt und steht gross drauf wer dieses siegel bricht erklaert sich einverstanden die liezenz und urherberechtsbestimmungen fuer diese software zu aktzeptieren !
und welche wunder die verpackung ist schon vor oeffnen so ausgelegt da sman sie auffalten kann und erstmal beinahe 1din4 blatt lesen kann .
da steht jedenfalls schon drauf , das man sicherungskopieen machen darf aber nur diese an einem arbeitsplatz gleichzeitig nutzen darf und das teile der software einen kopierschutz haben und dieser nicht ausgehebelt werden draf !
wer die lucas arts adventures kennt wird wissen das sowas in der art auch auf deren codewheels codekarten etc. steht , wenna uch wie bei zak mc kraken eher durch die blume :)
also das ding ist von 1987, also denke ich das die sache mit dem kopierschutz darf man nicht aushebeln nicht neu ist , bei software musste man das wohl schon so oder so etwas frueher akzeptieren oder sich ne alternative suchen wenns denn eine gibt ...

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01.02.2010, 20:41 Uhr

Doc
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@Maja:
"Du würdest Dich aber vermutlich wundern, für wie viele nicht vollkommen selbstverständlich ist, dass man nicht berechtigt ist, unberechtigte Kopien zu erstellen."
Für niemanden mit einem IQ jenseits der Idiotie. Man hätte auch schreiben können: Sie sind berechtigt, berechtigte Kopien anzufertigen. Ein völlig gleichwertiger Satz, der genau gar nichts aussagt. Es steht nämlich dort nicht geschrieben, wann eine Kopie berechtigt ist. Und das bringt uns zu diesem Punkt:

"Überlege doch mal. Ein Spiel ist auch ein Computerprogramm. Ist es erlaubt, den Kopierschutz bei Spiele-CDs/DVDs zu umgehen?"
Ja, denn das Gesetz sagt explizit, dass (1) das Verbot zum Umgehen des Kopierschutzes für Computerprogramme nicht anzuwenden ist und (2) Eine Privatkopie erlaubt ist, wenn damit die zukünftige Benutzung gewährleistet ist. Bei Floppies ist dies selbstverständlich gegeben.
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01.02.2010, 21:10 Uhr

Bluebird
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@Doc:tja wie ich schon sagte geht man bei software eine liezenzvereinbarung auf "lebenszeit" ein und da ist eben meist doch standard und das nicht erst seit gestern , das man das eben nicht darf , also mal eben kopierschutz umgehen ...
gerade bei der dreamcast faellt mir noch ein das manche games einen verweiss dabei hatten das man das medium gegen unkosten erstatung jederzeit umtauschen kann , also nicht nur als garantie sondern auch wenn man die GDrom so mal scratscht etc.
also so ist es ja nicht das ein kopierschutz ohne backup das entgueltige sofortiuge aus sein muss :)

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01.02.2010, 21:13 Uhr

Doc
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Zitat:
Original von Bluebird:
gerade bei der dreamcast faellt mir noch ein das manche games einen verweiss dabei hatten das man das medium gegen unkosten erstatung jederzeit umtauschen kann , also nicht nur als garantie sondern auch wenn man die GDrom so mal scratscht etc.
also so ist es ja nicht das ein kopierschutz ohne backup das entgueltige sofortiuge aus sein muss :)

Weißt Du, was das bei MS kostet? Ich hatte den Fall mal und mich dann für eine Kopie aus anderer Quelle entschieden. Soviel Geld hatte ich grade nicht.

Aber egal, was die Hersteller gerne hätten: Das Gesetz ist hier doch eindeutig genug.

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01.02.2010, 21:27 Uhr

Maja
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Zitat:
Original von Bluebird:
@Maja: naja bei windows ist der kopierschutzmechanismus dieser leuchtende aufkleber mit code drauf , wie gesagt ich meine auch das man sowas auch nicht knacken darf, eben durch kopieren oder code weitergabe etc.

Echtheitszerfifikate, Hologramme auf Datenträgern, Produkt-Keys, WPA und WAG sind keine Kopierschutzmechnismen. Da alles dient dazu, die illegale Verbreitung und Nutzung von Kopien zu erschweren. Ist alles aber nicht dazu geeignet, das Erstellen von Kopien eines Datenträgers zu verhindern. Was offenbar auch nicht Microsofts Absicht ist. Denn sonst wären die Datenträger kopiergeschützt.

Zitat:
also das ding ist von 1987, also denke ich das die sache mit dem kopierschutz darf man nicht aushebeln nicht neu ist
Erst seidem das Verbot der Umgehung im Gesetzt verankert ist, kann es als aussichtslos betrachtet werden, ein Recht auf Privatkopien kopiergeschützter Datenträger vor Gericht durchzusetzen. Was in Folge auch die rein private, begrenzte Weitergabe von Kopien so geschützter Datenträger an Familie, Freunde und Bekannte illegalisiert. Bevor das Gesetzt geändert wurde, war das eine rechtliche Grauzone.
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01.02.2010, 21:40 Uhr

Maja
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Zitat:
Original von Doc:
"Überlege doch mal. Ein Spiel ist auch ein Computerprogramm. Ist es erlaubt, den Kopierschutz bei Spiele-CDs/DVDs zu umgehen?"

Ja, denn das Gesetz sagt explizit, dass (1) das Verbot zum Umgehen des Kopierschutzes für Computerprogramme nicht anzuwenden ist und (2) Eine Privatkopie erlaubt ist, wenn damit die zukünftige Benutzung gewährleistet ist.

Nein. Wer glaubt, § 69a Abs. 5 UrhG würde zum Umgehen von technischen Kopierschutzmaßnahmen wider §95b UrhG berechtigen, der begeht einen für ihn u.U. folgenschweren Irrtum. Man sollte schon zwischen Computerprogramm und Datenträger unterscheiden können.
Zitat:
Bei Floppies ist dies selbstverständlich gegeben.
Auch kopiergeschüzte Floppies dürfen nicht kopiert werden, blos weil sich darauf (auch) ein Computerprogramm befindet.
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02.02.2010, 00:00 Uhr

Doc
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Zitat:
Original von Maja:
Man sollte schon zwischen Computerprogramm und Datenträger unterscheiden können.

Was hat denn ein Datenträger mit dem UrhG zu tun? Wenn den jemand knackt und sich dabei durch die Splitter der CD verletzt, sind wir beim Produkthaftungsgesetz.

Kleiner Scherz.

Nein, sorry. Ich weiß nicht, worauf Du hinauswillst, bin auch kein Jurist. Wenn es hier einen gibt, möge er sprechen und uns erleuchten, soweit erlaubt. Danke.
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02.02.2010, 01:31 Uhr

Andreas_Wolf
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> Wenngleich auch Bilder, Musik und Videos auf Spiele-CDs/DVDs nicht zwangsläufig
> auch Computerprogramme sind, nur weil sie zum Spiel gehören und nicht selten
> auch vom selben Urheber stammen.

Du wiederholst gerade Bluebirds Argumentation, auf die ich bereits geantwortet hatte.

> Von einer nicht personifizierten, nicht sachbezogenen allgemeinen Floskel, die
> sowohl positive als auch negative Askpekte enthält, ausgerechnet den negativen
> Aspekt auf sich selbst zu projezieren, ist ganz normale sachliche Kommunikation??

Wenn du noch mal aufmerksam nachliest, was ich dir bereits schrieb, wirst du feststellen, dass ich *beide* Aspekte (auch) auf mich bezog, aber nur am zweiten Aspekt Anstoß nahm. Oder darf man auch an (nur ein fiktives Beispiel) "jeder hier ist gutaussehend und dumm" keinen Anstoß nehmen, nur weil darin auch positive Aspekte enthalten sind?


> Früher stand auf deren CDs immer der lustige Satz "Sie sind nicht berechtigt,
> unberechtigte Kopien anzufertigen." So oder so ähnlich, der Satz ist totaler
> Quatsch, weil vollkommen selbstverständlich

Bleiben wir doch beim UrhG. Das bietet ähnlich erheiternden Lesestoff:

§95a:
"*Wirksame* technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden..."
(Hervorhebung durch mich)

§108b:
"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine *wirksame* technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht..."
(Hervorhebung durch mich)


> bei windows ist der kopierschutzmechanismus dieser leuchtende aufkleber mit
> code drauf , wie gesagt ich meine auch das man sowas auch nicht knacken darf,
> eben durch kopieren oder code weitergabe

Mal abgesehen davon, dass du immer noch nicht den Unterschied zwischen Kopierschutz und Passwortschutz (im weitesten Sinne) verstanden hast (siehe Majas Antwort an dich), obwohl im Thread schon mehrfach darauf eingegangen wurde, frage ich mich, wie du auf "code weitergabe" kommst. Es geht hier im Thread allein um die Anfertigung und Nutzung einer Kopie durch einen *Lizenzinhaber*, niemanden sonst. Und der darf selbstverständlich den Code auch für eine selbst angefertigte Privatkopie nutzen.

> da steht jedenfalls schon drauf , [...] das teile der software einen kopierschutz
> haben und dieser nicht ausgehebelt werden draf !

Ein EULA ist kein Gesetz. Da stehen oft merkwürdige Dinge drin, die man getrost ignorieren kann. Man muss halt nur wissen, welche das genau sind. Umgekehrt gilt das UrhG auch dann, wenn UrhG-relevante Bestimmungen nicht im EULA stehen.

> das ding ist von 1987, also denke ich das die sache mit dem kopierschutz darf
> man nicht aushebeln nicht neu ist , bei software musste man das wohl schon so
> oder so etwas frueher akzeptieren oder sich ne alternative suchen wenns denn
> eine gibt ...

Wie gesagt: EULAs sind nicht mit Gesetzen zu verwechseln.
(Und auch hier wieder: Codewheels oder Codekarten sind *keine* Kopierschutzmaßnahmen.)

> wie ich schon sagte geht man bei software eine liezenzvereinbarung auf
> "lebenszeit" ein und da ist eben meist doch standard und das nicht erst seit
> gestern , das man das eben nicht darf , also mal eben kopierschutz umgehen ...

s.o.

> gerade bei der dreamcast faellt mir noch ein das manche games einen verweiss
> dabei hatten das man das medium gegen unkosten erstatung jederzeit
> umtauschen kann , also nicht nur als garantie sondern auch wenn man die
> GDrom so mal scratscht etc. also so ist es ja nicht das ein kopierschutz ohne
> backup das entgueltige sofortiuge aus sein muss

Kannst ja mal beim derzeitigen Rechteinhaber von SWIV anfragen, ob er dir im Falle eines Defektes gegen Unkostenerstattung dein SWIV-Medium umtauscht ...oder in paar Jahren den Rechteinhaber des Dreamcast-Spiels.

[ Dieser Beitrag wurde von Andreas_Wolf am 02.02.2010 um 02:17 Uhr geändert. ]

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02.02.2010, 03:23 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von Andreas_Wolf:
> Wenngleich auch Bilder, Musik und Videos auf Spiele-CDs/DVDs nicht zwangsläufig
> auch Computerprogramme sind, nur weil sie zum Spiel gehören und nicht selten
> auch vom selben Urheber stammen.

Du wiederholst gerade Bluebirds Argumentation, auf die ich bereits geantwortet hatte.

Ich widersprach damit Deiner These, zu einem Spiel gehörende Videos und/oder Musik würden laut Gesetzt ganz pauschal auch als Computerprogramme gelten.

Der Gesetzgeber macht auch keinen Unterschied hinsichtlich der Kopierschutzumgehung zwischen Datenträgern mit Computerprogramm(en) einerseits und Datenträgern mit ausschließlich Audio/Video andererseits. Er macht nur einen Unterschied zwischen Computerprogrammen und Audio-/Video-Daten. Was auch sinnvoll ist. Denn wo kämen wird wohl hin, wenn Urheber Computerprogramme juristisch durchsetzbar derart Schützen könnten (z. B. DRM), dass man sie z. B. nur noch ein einziges Mal auf eine Fesplatte kopieren, sprich, installieren könnte? PLONK! Festplatte defekt und man müsste das Programm neu kaufen. So goldene Zeiten für die Urheber von Computerprogrammen wollte der Gesetzgeber dann wohl doch nicht.

Zitat:
Oder darf man auch an (nur ein fiktives Beispiel) "jeder hier ist gutaussehend und dumm" keinen Anstoß nehmen, nur weil darin auch positive Aspekte enthalten sind?
Natürlich darf jeder aus allgemeinen Aussagen auf sich beziehen und Anstoß nehmen, an was und wonach ihm dabei auch immer gerade ist. Ob andere solche Reaktionen im Einzelfall als berechtigt betrachten oder eher amüsant finden, steht auf einem anderen Blatt. Konkret auf das bezogen, woran Du hier auf Dich persönlich projeziert Anstoß nimmst: Ein wenig unrecht zu haben ist dasselbe wie ein wenig recht zu haben. Du reibst Dich am "Unterschied" zwischen einem halb vollen und einem halb leeren Glas. Just my two cents. Damit ist das Thema für mich endgültig durch. :smokin:
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02.02.2010, 03:29 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von Doc:
Was hat denn ein Datenträger mit dem UrhG zu tun?

Das UrhG untersagt u.a., 1:1 Kopien von kopiergeschützen Datenträgern zu erstellen. Was ist daran so schwer zu verstehen?

--
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02.02.2010, 08:27 Uhr

Thore
Posts: 2266
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> Ein EULA ist kein Gesetz. Da stehen oft merkwürdige Dinge drin, die man getrost ignorieren kann.

Das ist völlig richtig. Die EULA ist eine "Abmachung NACH dem Kauf" und somit ungültig. Der Kaufvertrag und die Lizenzen sind anderweitig geregelt, und müssen schon vor dem Kauf/Download bekanntgegeben werden.

Aber was drehen wir uns hier im Kreis? Das Kopieren von Datenträger, für die man nicht das Recht dazu hat, ist eben illegal, egal wie rum man es dreht.
Bei Dingen wie Musik, Filmen und Büchern kann der Autor ein Autorenrecht/Urheberrecht durchbringen, Software und GEMA gebundene Musik bedarf bestimmten anderweitigen Regeln (z.B. wem gehören die Daten vertraglich/gesetzlich und wer darf darüber entscheiden)

Das ist alles in den ganzen genannten Gesetzen mit drin.
Kopierschütze und Passwortschutz um an Daten zu kommen sind in 202 StGB geregelt.
Wie man es dreht und wendet "Das illegale Erstellen von nicht autorisierten Kopien ist untersagt" *g*

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02.02.2010, 09:56 Uhr

Doc
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Zitat:
Das UrhG untersagt u.a., 1:1 Kopien von kopiergeschützen Datenträgern zu erstellen.
Macht ja nichts, ich hab' doch keine Floppy-Fabrik. Außerdem interessieren mich ja nur die Daten.

Noch'n Scherz.

(Ich kennzeichne das nun immer für die Humorlosen. Muss sein)
--
C= A4000/030/882, 25MHz, 16MB, OS3.0

[ Dieser Beitrag wurde von Doc am 02.02.2010 um 09:57 Uhr geändert. ]

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