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27.01.2010, 18:51 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
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Zitat:
Original von AGSzabo:

soweit ich dich verstehe darf ich schreiben "Andreas Szabo COMPUTERFUZZI", ich habe aber kein exclusives recht auf "COMPUTERFUZZI"?

Des weiteren darf ich NICHT schreiben "Andreas Szabo Siemens"..., was natürlich komisch wäre. :-)


So in der Art, darfst auch "Computerfuzzi Andreas Szabo" schreiben...

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28.01.2010, 13:28 Uhr

Holger
Posts: 8116
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Zitat:
Original von Bogomil76:
Zur Führung einer Firma sind nach deutschem Handelsrecht nur Kaufleute berechtigt.

Ach was. Und was sind Kaufleute?
Zitat:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufmann_(HGB)
Kaufmann im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB), oder wer aus anderen Rechtsgründen im HGB als Kaufmann eingeordnet wird (§§ 2 ff. HGB).

Zitat:
http://de.wikipedia.org/wiki/Handelsgewerbe
Unter einem Handelsgewerbe versteht man einen Gewerbebetrieb, der unter Berücksichtigung kaufmännischen und/oder technischen Wissens betrieben wird, um mit ihm Gewinne zu erzielen. Er ist planmäßig auf Dauer angelegt, wird selbstständig geführt und bedarf einer behördlichen Erlaubnis. Über die Definition des Begriffs hinaus stellt das Gesetz damit die „widerlegbare“ Vermutung auf, dass jeder Gewerbebetrieb zunächst als Handelsgewerbe gilt und dessen Betreiber damit als Kaufmann, auf den die handelsrechtlichen Vorschriften für Kaufleute Anwendung finden, auch wenn dieser nicht mit seinem Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.

Fazit: bis zum Beweis des Gegenteils bist Du Kaufmann und somit zum Führen einer Firma berechtigt.
Zitat:
Andere Gewerbetreibende können eine Geschäftsbezeichnung führen.
Die sich durch was von einem frei wählbaren Firmennamen unterscheidet?
Zitat:
Ein solches Handelsgewerbe muss in das Handelsregister eingetragen werden. Die Eintragung hat für die Firma jedoch lediglich deklaratorische Bedeutung. Die Firma muss als Zusatz in jedem Fall die Rechtsform oder den Kaufmannszusatz beinhalten (vgl. §§ 17 ff. HGB).
Genau, jede Firma muss die Rechtsform beinhalten. Was sagt dieses Zitat aber nun über die Wahl des Namen vor der Nennung der Rechtsform aus?

Bislang nichts.

--
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28.01.2010, 13:36 Uhr

AGSzabo
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Das ist mir alles zu kompliziert, ich lasse es wie schon gesagt ganz bleiben. meine nerven langen nicht so weit.
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28.01.2010, 14:53 Uhr

Maja
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@AGSzabo:

Lass Dich nicht wieder gleich von Diskussionen verunsichern, die mit Deinem Vorhaben nichts zu tun haben. Du willst keine Firma gründen, sondern ein Kleingewerbe betreiben.
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28.01.2010, 15:14 Uhr

AGSzabo
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@Maja:

eben ist nicht leicht für mich das zu unterscheiden. außerdem gehts hier um eine netzwerkkarte :-) und ich bin das thema mit dem gewerbe erst mal leid weil es mir im momment nix bringt. wie schon angedeutet lasse ich es erstmal bleiben. vorher will ich mir erst diverse fähigkeiten erwerben.

danke für deine geduld.
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28.01.2010, 16:36 Uhr

Maja
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Zitat:
Original von AGSzabo:
eben ist nicht leicht für mich das zu unterscheiden.

Gewerbetreibender ist nicht gleichbedeutend mit Firmeninhaber. Das ist derzeit alles, was Du darüber wissen solltest. Und schon gibts wieder ein "Schreckgespenst" weniger. :)
Zitat:
außerdem gehts hier um eine netzwerkkarte :-)
Na, die scheint ja noch rumzuliegen. ;)
Zitat:
und ich bin das thema mit dem gewerbe erst mal leid weil es mir im momment nix bringt. wie schon angedeutet lasse ich es erstmal bleiben. vorher will ich mir erst diverse fähigkeiten erwerben.
Das ist eine sehr gute Entscheidung. Keiner hetzt Dich. Also lass Dir Zeit.
Zitat:
danke für deine geduld.
Keine Ursache. Das ist eine meiner Macken. ;)
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[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 28.01.2010 um 16:37 Uhr geändert. ]

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31.01.2010, 11:14 Uhr

AGSzabo
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jetzt ist doch noch eine frage zur pci karte aufgetaucht: kann es sein dass nach dem einbau das vista oder 7 neu aktiviert werden muss?
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31.01.2010, 11:43 Uhr

Andreas_B
Posts: 3121
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@AGSzabo:
Ja, aber ich sehe nicht, warum das ein Problem sein sollte?
Hast Du die Karte immernoch nicht eingebaut?

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31.01.2010, 12:57 Uhr

AGSzabo
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@Andreas_B:

ist kein problem, reine neugier. und ja, die karte liegt noch bei mir rum. ich hab momentan zig andere probleme. werd ich aber noch machen!

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31.01.2010, 13:57 Uhr

Maja
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Zitat:
Original von AGSzabo:
ich hab momentan zig andere probleme.

Prioritäten setzten, nach Wichtigkeit absteigend der Reihe nach abarbeiten.

Dort ein guter Artikel über das Punktesystem der Windwos-Aktivierung, bezogen auf XP und Vista: http://winfuture.de/news,28252.html

Grundsätzlich stellt eine Reaktivierung auch bei OEMs kein Problem dar. Man muss dazu ggf. halt die kostenlose Aktivierungshotline anrufen. Die Telefonnummer wird, zusammen mit einer Erklärung, was zu tun ist, bei Bedarf auf dem Bildchirm angezeigt. Hierbei gilt, wie immer, erst alles aufmerksam lesen, dann handeln. Die Hotline führt einen anschließend durch den Reaktivierungsprozess.
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31.01.2010, 14:22 Uhr

AGSzabo
Posts: 1663
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@Maja:

> ein guter Artikel über das Punktesystem

ohje

> Man muss dazu ggf. halt die kostenlose Aktivierungshotline anrufen

das hab ich schonmal machen dürfen und das hat gereicht. ich gehe aber mal davon aus dass es übers internet geht.
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[ Dieser Beitrag wurde von AGSzabo am 31.01.2010 um 14:27 Uhr geändert. ]

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31.01.2010, 15:08 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von AGSzabo:
@Maja:

> ein guter Artikel über das Punktesystem

ohje


Wieso "ohje"? Relavant ist für Dich nur, was ein konkretes System zu einem konkreten Zeitpunkt erfordert. Wenn ein Windows-System neu aktiviert werden muss, wird das für Dich mit dem Hintergrundwissen über dieses Punktesystem nur weninger mysteriös sein.

Zitat:
> Man muss dazu ggf. halt die kostenlose Aktivierungshotline anrufen

das hab ich schonmal machen dürfen und das hat gereicht. ich gehe aber mal davon aus dass es übers internet geht.


Gerade bei OEMs auf fremden Computern kann man davon eben nicht so grundsätzlich ausgehen. Und so schlimm ist diese Hotline nun auch wieder nicht. Es sei denn, man hat eine Telefonphobie.
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[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 31.01.2010 um 15:09 Uhr geändert. ]

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31.01.2010, 16:21 Uhr

Andreas_B
Posts: 3121
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@AGSzabo:
> das hab ich schonmal machen dürfen und das hat gereicht.

Also Du hast echt Sorgen. Entweder hat man die ganze Zeit einen Telefonroboter in der Leitung und kann das schnell erledigen oder ein freundlicher Mitarbeiter von Microsoft regelt das. Also ich meine, es ist halt nicht so der Spaßmacher, eine lange Nummer ins Telefon einzugeben und dann wieder in Windows, aber kompliziert ist ja auch mal was Anderes.

Ciao,
Andreas.

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31.01.2010, 19:01 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von Andreas_B:
Also Du hast echt Sorgen.

Sei froh, dass Du diese Sorgen nicht hast. :)
Zitat:
Also ich meine, es ist halt nicht so der Spaßmacher, eine lange Nummer ins Telefon einzugeben und dann wieder in Windows,
Eben. Ich kenne keinen, der das gern mach.
Außer "Graf Zahl", vielleicht. ;)
Zitat:
aber kompliziert ist ja auch mal was Anderes.
Da hängt vom Einzelfall ab. Nicht jeder hat tagtäglich mit Zahlen zu tun. Und bei der Geschwindigkeit, mit der der Freischaltcode dann am anderen Ende runtergerasselt wird, macht das erst Recht keinen Spaß. "Gereicht", im Sinne von "muss ich nicht haben", hatte mir das schon beim ersten Mal. Und das, obwohl ich zu der Zeit keine größeren Sorgen hatte.
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31.01.2010, 19:23 Uhr

Andreas_B
Posts: 3121
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@Maja:
> Sei froh, dass Du diese Sorgen nicht hast.

Woher willst Du wissen, dass ich diese Sorgen nicht habe?

Ciao,
Andreas.

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31.01.2010, 19:23 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
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So, ich muss nochmal drauf rumreiten, man kann in dem Sinne keine Firma gründen, denn:

Eine Firma (lat: firmare = beglaubigen, befestigen; abgekürzt: Fa.) ist im Rechtssinne der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann (§ 17 HGB). Man spricht auch von einer Firmierung.

Man kann nur ein Unternehmen gründen, daß einen Firmen"namen" hat...

http://de.wikipedia.org/wiki/Firma

(Hatte es ja nur vereinfacht oben zusammengefasst, und wollte ja nur davor warnen, daß man als "kleingewerbetreibender" Einzelunternehmer NICHT mit seinem Vor und Zunamen "firmiert" bzw. geschäftlich auftritt)

Beispiel: Also man darf sich keinen Gewerbeschein holen und dann nur unter
Fa. XYZ
Musterstrasse X
XXXXX Musterhausen

auftreten.

Es muss mindestens
XYZ (berufsbezogen)
Vorname Nachname
Musterstrasse X
XXXXX Musterhausen

sein. Oder eben ganz ohne XYZ.

Aber ASzabo hätte ja nicht zwangsläufig ein Handelsgewerbe angemeldet, sondern "nur" ein Gewerbe, und wäre demnach nicht zangsläufig in der Lage eine Firmierung zu tragen, und darum ging es ja...

[ Dieser Beitrag wurde von Bogomil76 am 31.01.2010 um 19:34 Uhr geändert. ]

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31.01.2010, 23:27 Uhr

Maja
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Zitat:
Original von Andreas_B:
@Maja:
> Sei froh, dass Du diese Sorgen nicht hast.

Woher willst Du wissen, dass ich diese Sorgen nicht habe?


Stimmt, weiß ich nicht. Tausche "dass" gegen "wenn" aus. Dann passt es. :)

@Bogomill76

Können wir uns hier darauf die einfache Fomel einigen, dass niemand, der einen Gewerbeschein beantragt, deswegen eine Firma gründen muss?
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01.02.2010, 07:38 Uhr

Bogomil76
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Zitat:
Original von Maja:

@Bogomill76

Können wir uns hier darauf die einfache Fomel einigen, dass niemand, der einen Gewerbeschein beantragt, deswegen eine Firma gründen muss?


Ne, denn eine Firma ist nur ein Name.
Kann man Namen gründen?

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01.02.2010, 11:41 Uhr

Holger
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Zitat:
Original von Bogomil76:
Beispiel: Also man darf sich keinen Gewerbeschein holen und dann nur unter
Fa. XYZ
Musterstrasse X
XXXXX Musterhausen

auftreten.

Es muss mindestens
XYZ (berufsbezogen)
Vorname Nachname
Musterstrasse X
XXXXX Musterhausen

sein. Oder eben ganz ohne XYZ.

Und der Witz bei der Sache ist, dass wenn Du unter einem Firmennamen auftrittst, es
Fa. XYZ
Inhaber: Vorname Nachname
Musterstrasse X
XXXXX Musterhausen

heißen muss, und deshalb nicht wirklich einen Unterschied macht.
Zitat:
Aber ASzabo hätte ja nicht zwangsläufig ein Handelsgewerbe angemeldet, sondern "nur" ein Gewerbe, und wäre demnach nicht zangsläufig in der Lage eine Firmierung zu tragen, und darum ging es ja...
Wie bereits in einem anderen Beitrag angeführt, stellt der Gesetzgeber grundsätzlich die "widerlegbare Vermutung" auf, dass jeder Gewerbebetrieb zunächst als Handelsgewerbe gilt, das heißt, es gibt dieses "nur ein Gewerbe", von dem Du sprichst, überhaupt nicht. Du musst schon den Staat davon überzeugen, dass es sich um ein Kleingewerbe handelt, um nicht als Kaufmann im Sinne des HGB zu gelten.

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01.02.2010, 15:01 Uhr

Maja
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Zitat:
Original von Bogomil76:
Zitat:
Original von Maja:

@Bogomill76

Können wir uns hier darauf die einfache Fomel einigen, dass niemand, der einen Gewerbeschein beantragt, deswegen eine Firma gründen muss?


Ne, denn eine Firma ist nur ein Name.
Kann man Namen gründen?


Umgangssprache. Eine "Firma gründen" als Synonym für Unternehmensgründung wird Dir schon begegnet sein. Nicht von ungefähr spricht man bei Unternehmern auch von Firmeninhabern. Tut aber alles nichts zur Sache. Der TO hatte nur überlegt, ein Gewerbe anzumelden, genauer gesagt ein Kleingewerbe. Einen Gewerbeschein zu beantragen hat mit Unternehmertum herzlich wenig zu tun. Die Unterschiede bis ins Detail durchzukauen, scheckt höchstens ab, als dass das hier hilfreich wäre. Nehmt es mir bitte nicht übel, diese Diskussion zwischen Dir und Holger hilft vielleicht Euch, aber dem TO nicht weiter.
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01.02.2010, 18:37 Uhr

Bogomil76
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Zitat:
Original von Maja:

Umgangssprache. Eine "Firma gründen" als Synonym für Unternehmensgründung wird Dir schon begegnet sein. Nicht von ungefähr spricht man bei Unternehmern auch von Firmeninhabern. Tut aber alles nichts zur Sache. Der TO hatte nur überlegt, ein Gewerbe anzumelden, genauer gesagt ein Kleingewerbe. Einen Gewerbeschein zu beantragen hat mit Unternehmertum herzlich wenig zu tun. Die Unterschiede bis ins Detail durchzukauen, scheckt höchstens ab, als dass das hier hilfreich wäre. Nehmt es mir bitte nicht übel, diese Diskussion zwischen Dir und Holger hilft vielleicht Euch, aber dem TO nicht weiter.


Ndoch, weil iiiich habe nie mit Holger oder wem auch immer angefangen, sondern nur dem "TO" geschrieben, daß er sich nicht beliebig nennen darf und die Erklärung gegeben. Vielleicht sind meine Links nicht zu 100% untermauernd, und ich habe es vielleicht auch missverständlichst erklärt, aber ASzabo hat es verstanden und gut ist.
Alle anderen versuchen jetzt nur kleinlich zu werden ;)
Aber ich gebe nun auch Ruhe.

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01.02.2010, 18:42 Uhr

Holger
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Und dabei haben wir den Unterschied zwischen der Theorie und gängiger Praxis noch gar nicht beleuchtet :D

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02.02.2010, 00:32 Uhr

Bogomil76
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Zitat:
Original von Holger:
Und dabei haben wir den Unterschied zwischen der Theorie und gängiger Praxis noch gar nicht beleuchtet :D


Das stimmt, aber man muss die Theorie kennen um die Praxis anprangern zu können ;)
Is wohl in der Realwelt eher eine Sache des Wttbewerbrechtes, vor allem wenn man öffentlich im Internet propagiert. Da is schnell mal ne Abmahnung über Ebay drinne oder ne Impressumsabmahnung usw...

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