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amiga-news.de Forum > Get a Life > Bezahlte Feiertage ein Relikt ? [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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29.03.2010, 22:01 Uhr

Archeon
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Ich habe nur ein Frage? Gibt es den noch die bezahlten Feiertage?
Da ich merke das wir die Stunden in den Wochen hochgesetzt bekamen, wenn ein Feiertag ansteht. Sprich bei einer 38Std/Woche anstatt 8Stunden plötzlich 10Std/Woche?
Ist da in den letzten Tagen ohne mein Wissen eine Gesetzliche Änderung in Kraft getreten?


--
In einer Singularität enden alle Naturgesetze.
Frühling.. 8h in Berlin geht die Sonne hoch
http://de.youtube.com/watch?v=FfoQsZa8F1c&feature=related


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29.03.2010, 22:45 Uhr

Maja
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38 Std.-Woche mit 8 Std. pro Tag? Du hast also die 4 3/4 Tage-Woche. Nett.

:look:

BTW: Ein Gesetz, das Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung an arbeitsfreien Feiertagen verpflichtet, gibt es nicht und gab es auch nie. Feiertagsbezahlung ist in Tarifverträgen geregelt. An Tarifverträge müssen Arbeitgeber sich nur halten, wenn sie selbst Tarifgebunden sind (Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband mit Tarifbindung).
--
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29.03.2010, 23:53 Uhr

Wolfman
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38 Stunden?
Faulpelz ;) Und dann gibts wohl auch noch Urlaubs- und Weihnachtsgeld - kein Wunder, dass es der Wirtschaft schlecht geht :P
--
God forgives - who forgives God ?

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30.03.2010, 01:19 Uhr

Maja
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@Wolfman:

Alter Schwede... Nach der Rede sei bloß froh, dass Du kein Beamter bist... ;)
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30.03.2010, 01:22 Uhr

Archeon
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Weihnachtgeld gibt es bei uns seit 2 Jahren nicht mehr, und das Urlaubsgeld ist so weit ich aus dem Tarif weiss, das wird Monatlich Prozentual erarbeitet. Nun was heist 38. ich kann erst gehen wenn alles erledigt wird, die 38Std sind nur das was auf den Vertrag steht. Ich komme in der Woche auch auf meine 44-46 Stunden.


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30.03.2010, 01:47 Uhr

Maja
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Zitat:
Original von Archeon:
Nun was heist 38. ich kann erst gehen wenn alles erledigt wird, die 38Std sind nur das was auf den Vertrag steht. Ich komme in der Woche auch auf meine 44-46 Stunden.


Klingt, als würdest Du und/oder Deine Kollgen 6 bis 8 Stunden pro Woche zu langsam arbeiten. Womit Du fast schon bei den 10 Stunden wärst, die der Arbeitgebber vermeintlich länger arbeiten lässt.

BTW: Jede Entgeltzahlung, auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlausgeld, müssen erarbeitet werden. Falls aber jemand einen Arbeitegeber kennt, der seinen Mitarbeitern wirklich und wahrhaftig was schenkt, bitte bescheid sagen. Ich werde mich dann dort umgehend bewerben.
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[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 30.03.2010 um 01:48 Uhr geändert. ]

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30.03.2010, 10:22 Uhr

DrZarkov
Posts: 702
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@Maja: Da es offenbar noch nicht allgemein bekannt ist: Für Beamte in NRW gilt die 41 Stunden Woche, Urlaubsgeld wurde schon vor Jahren abgeschafft, und das Weihnachtsgeld wurde gekürzt auf eine Beihilfe für ein Paar Socken. Ähnlich sieht es natürlich auch für Beamte in anderen Länder und beim Bund aus.
--
Dr. Zarkov

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30.03.2010, 10:39 Uhr

Maja
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@DrZarkov:

Den Smiley nicht gesehen?
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30.03.2010, 12:49 Uhr

mk
Posts: 611
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> BTW: Ein Gesetz, das Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung an arbeitsfreien Feiertagen verpflichtet, gibt es nicht und gab es auch nie.

Selten so einen Schwachsinn gelesen!

Nach § 2 Abs. 1 EFZG erhalten Mitarbeiter Entgeltfortzahlung bei Arbeitsausfall infolge eines gesetzlichen Feiertags. Unter diese Regelung fallen alle Feiertage, die durch Bundes- oder Landesgesetze angeordnet sind.

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30.03.2010, 15:35 Uhr

Maja
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Zitat:
Original von mk:
> BTW: Ein Gesetz, das Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung an arbeitsfreien Feiertagen verpflichtet, gibt es nicht und gab es auch nie.

Selten so einen Schwachsinn gelesen!

Nach § 2 Abs. 1 EFZG erhalten Mitarbeiter Entgeltfortzahlung bei Arbeitsausfall infolge eines gesetzlichen Feiertags. Unter diese Regelung fallen alle Feiertage, die durch Bundes- oder Landesgesetze angeordnet sind.


Wette gewonnen! :D
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30.03.2010, 21:26 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
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Zitat:
Original von DrZarkov:
@Maja: Da es offenbar noch nicht allgemein bekannt ist: Für Beamte in NRW gilt die 41 Stunden Woche, Urlaubsgeld wurde schon vor Jahren abgeschafft, und das Weihnachtsgeld wurde gekürzt auf eine Beihilfe für ein Paar Socken. Ähnlich sieht es natürlich auch für Beamte in anderen Länder und beim Bund aus.
--
Dr. Zarkov


Hier in Ba-Wü dito - aber ich weiß schon, wie Maja es gemeint hat :)
Hat den Vorteil, dass die Zahl der Überstunden geringer wird ;)
(aber seit ich vom Sozialamt weg bin, ists ohnehin erträglicher :D )



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God forgives - who forgives God ?

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30.03.2010, 21:28 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
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Zitat:
Original von Archeon:
Weihnachtgeld gibt es bei uns seit 2 Jahren nicht mehr, und das Urlaubsgeld ist so weit ich aus dem Tarif weiss, das wird Monatlich Prozentual erarbeitet. Nun was heist 38. ich kann erst gehen wenn alles erledigt wird, die 38Std sind nur das was auf den Vertrag steht. Ich komme in der Woche auch auf meine 44-46 Stunden.


Smilies übersehen? :)
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31.03.2010, 07:52 Uhr

Docki
Posts: 783
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Zitat:
Original von Maja:
BTW: Jede Entgeltzahlung, auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlausgeld, müssen erarbeitet werden. Falls aber jemand einen Arbeitegeber kennt, der seinen Mitarbeitern wirklich und wahrhaftig was schenkt, bitte bescheid sagen. Ich werde mich dann dort umgehend bewerben.


Wie meinst du das "müssen erarbeitet werden"?
Wir bekommen die Jahressonderzahung (Weihnachtsgeld) ohne extra dafür arbeiten zu müssen. Wir bekommen die sogar wenn wir z.B. bei der Bundeswehr den Grundwehrdienst ableisten und gar nicht gearbeitet haben. Ich glaube aber das es so im Tarifvertrag steht, da bin ich mir aber nicht sicher.

Und @ schenken: Unser Arbeitgeber schenkt uns tatsächlich was. Wir können Aktien kaufen und der Arbeitgeber zahlt die Hälfte dabei (max. 135 Euro). Wir können also Aktien für max. 270 Euro kaufen und zahlen dafür nur 135 Euro.

Und zum Titel diesen Beitrages (Bezahlte Feiertage ein Relikt ?)... hhhmmmm.... Wenn ich Feiertage abeite bekomme ich mein normales Gehalt plus Feiertagsprozente.

[ Dieser Beitrag wurde von Docki am 31.03.2010 um 07:54 Uhr geändert. ]

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31.03.2010, 15:31 Uhr

Maja
Posts: 15429
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@Docki:

Um es mal ganz simpel auszudrücken: Würden Tarifverträge weder Urlaubsgeld noch Weihnachtsgeld beinhalten, Tarifentgelte - monatliche Grundlöhne bzw. Stundenlöhne - wären mit hoher wahrscheinnlichkeit höher.

Zitat:
Wir bekommen die sogar wenn wir z.B. bei der Bundeswehr den Grundwehrdienst ableisten und gar nicht gearbeitet haben. Ich glaube aber das es so im Tarifvertrag steht, da bin ich mir aber nicht sicher.

Es gibt Tarfiverträge, die Arbeinehmer, deren Ausbildungs- bzw. Arbeitsverhältnis ruht, nicht oder unter bestimmten Voraussetzungen nicht von der Zahlung eines 13. Monatsentgeltes ausschließen.

Zitat:
Und @ schenken: Unser Arbeitgeber schenkt uns tatsächlich was. Wir können Aktien kaufen und der Arbeitgeber zahlt die Hälfte dabei (max. 135 Euro). Wir können also Aktien für max. 270 Euro kaufen und zahlen dafür nur 135 Euro.

So sehr das auch nach einem Geschenk aussehen mag; würde diese Maßnahme nicht von seinen Mitarbeitern erarbeitet - sprich, im betrieb erwirtschaftet, der Arbeitgeber würde es nicht anbieten; nicht anbieten können. Im Übrigen hat Ergebnisbeteiligung von Arbeitnehmen (nichts anders ist das) für Arbeitgeber den Vorteil, bei einem schlechten Ergebnis nicht erst mit Abeitnehmervertretungen über Kürzungen von Sonderzahlungen verhandeln zu müssen. Dann wird in Eurem Fall vom Arbeitgeber halt keine Dividende ausgeschüttet.

Zitat:
Und zum Titel diesen Beitrages (Bezahlte Feiertage ein Relikt ?)... hhhmmmm.... Wenn ich Feiertage abeite bekomme ich mein normales Gehalt plus Feiertagsprozente.

Zulagen für Sonn- und Feiertagsarbeit sind tariflich geregelt und müssen gezahlt werden, sofern der Arbeitgeber tarifgebunden ist.

Jede Form von Entgelt, auch Zuschläge für Spät-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Erschwerniszulagen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen und was es in den verschiedenen Tarfiverträgen sonst noch gibt - in der Fläche oder auf betrieblichr Ebene über Haustarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, sind keine Geschenke, sondern Bestandteile des Jahresentgeltes von Arbeitnehmern und somit der laufenden Kosten des Betriebes. All das muss innerbetrieblich finanziert werden, oder der Betrieb gerät in finanzielle Schwierigkeiten, was letztlich die Existenz der Arbeitplätze darin bedrohen würde. Und woher kommt in Betrieben das Geld dafür? Aus dem Verkauf der Produkte, die ihre Mitarbeiter herstellen.
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[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 31.03.2010 um 15:31 Uhr geändert. ]

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31.03.2010, 16:52 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
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@Maja:

Machst es Dir etwas einfach. :)

Wenn der Arbeitsgeber einem die Aktien billiger gibt kann man das schon als Geschenk sehen.

Natürlich haben die MA das erarbeitet. Das spielt aber nicht die geringste Rolle. Deswegen ist es für den MA trotzdem nen Geschenk. Der Arbeitsgeber müsste es ihn ja nicht geben und es ist auch kein Teil der Entlohnung. (Sowas wäre in Deutschland sogar illegal)

Der Sinn der Sache ist klar. Man will die MA an sich binden. Genau das gleiche System wie der Mitarbeiterrabatt bei ner Verkäuferin im Supermarkt. Dazu noch die Motivationssteigerung weil der Wert ja steigen kann.

Das ist übrigens auch keine Ergebnisbeteiligung. Das wäre es nur wenn die MA automatisch mit dem Gehalt X Aktien erhalten würden.

Und ich möchte mal die Großaktionäre sehen wenn der Vorstand auf die Idee kommt die Dividenden zu kürzen um "Personalkosten" zu sparen :lach:
--
Andreas Magerl
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31.03.2010, 22:14 Uhr

Maja
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Zitat:
Original von AndreasM:
Wenn der Arbeitsgeber einem die Aktien billiger gibt kann man das schon als Geschenk sehen.


Natürlich, man es kann es sich auch einfach machen, und es als Geschenk betrachten.

Zitat:
Das ist übrigens auch keine Ergebnisbeteiligung. Das wäre es nur wenn die MA automatisch mit dem Gehalt X Aktien erhalten würden.
Verbilligte Belegschaftsaktien werden aktuell auf Basis des Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes vom 7. März 2009 ausgegeben. Das geschieht sowohl als kostenlose wie auch als verbilligte Übertragung von Aktien auf die Mitarbeiter eines Unternehmens. Natürlich ist auch eine Form von Ergebnisbeteiligung, denn wer Aktien besitzt, hat auch Anspruch auf ausgeschüttete Dividenen.

BTW: Automatisch darf dabei gar nichts laufen. Das muss freiwillig erfolgen und jedem Mitarbeiter eines Unternehmens offenstehen.

Zitat:
Und ich möchte mal die Großaktionäre sehen wenn der Vorstand auf die Idee kommt die Dividenden zu kürzen um "Personalkosten" zu sparen
Was bringt Dich darauf, ein Vorstand könnte auf diese abstruse Idee kommen?

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[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 31.03.2010 um 22:17 Uhr geändert. ]

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01.04.2010, 10:02 Uhr

Archeon
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Ich denke mal das gewissen Firmen die ihren Angestellten das Weihnachtgeld und Urlaubsgeld gestrichen haben.
Nun höre ich das die Überstunden und Tantiemen in Form von Lehmanns Aktien ausgezahlt! :lach: :lach: :lach: :lach: :D :D :D
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01.04.2010, 20:02 Uhr

Maja
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@Archeon:

So ungefähr... :rolleyes:
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01.04.2010, 22:09 Uhr

Docki
Posts: 783
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Zitat:
Original von Maja:

Zitat:
Und @ schenken: Unser Arbeitgeber schenkt uns tatsächlich was. Wir können Aktien kaufen und der Arbeitgeber zahlt die Hälfte dabei (max. 135 Euro). Wir können also Aktien für max. 270 Euro kaufen und zahlen dafür nur 135 Euro.

So sehr das auch nach einem Geschenk aussehen mag; würde diese Maßnahme nicht von seinen Mitarbeitern erarbeitet - sprich, im betrieb erwirtschaftet, der Arbeitgeber würde es nicht anbieten; nicht anbieten können. Im Übrigen hat Ergebnisbeteiligung von Arbeitnehmen (nichts anders ist das) für Arbeitgeber den Vorteil, bei einem schlechten Ergebnis nicht erst mit Abeitnehmervertretungen über Kürzungen von Sonderzahlungen verhandeln zu müssen. Dann wird in Eurem Fall vom Arbeitgeber halt keine Dividende ausgeschüttet.


Wir haben in den letzten Jahren jedes Jahr Aktien kaufen können und immer zum halben Preis (bis zur steuerlichen Höchstgrenze gem. gemäß §3 Nr.39 EStG). Unabhängig davon haben wir obendrein noch eine ergebnisabhängige Prämie zum Geschäftsjahresabschlusses bekommen.
Und Dividenden bekommen wir für die Aktien auch.

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01.04.2010, 23:40 Uhr

Maja
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Zitat:
Original von Docki:
Wir haben in den letzten Jahren jedes Jahr Aktien kaufen können und immer zum halben Preis (bis zur steuerlichen Höchstgrenze gem. gemäß §3 Nr.39 EStG). Unabhängig davon haben wir obendrein noch eine ergebnisabhängige Prämie zum Geschäftsjahresabschlusses bekommen.
Und Dividenden bekommen wir für die Aktien auch.


Herzlichen Glückwunsch in einen Unternemen zu arbeiten, das durch die Wirschaftskirse augenscheinlich nicht in Bedrängnis geraten ist.


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02.04.2010, 01:22 Uhr

Docki
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Zitat:
Original von Maja:
Herzlichen Glückwunsch in einen Unternemen zu arbeiten, das durch die Wirschaftskirse augenscheinlich nicht in Bedrängnis geraten ist.


Na ja nicht ganz... letztes Jahr haben wir (als Mitarbeiter) keine Bonuszahlung bekommen. Aber dieses Jahr sieht es wieder ganz gut aus. Wir fahren bei uns im Betrieb (Kaltgewalztes Feinblech) seit Anfang des Jahres wieder fast 100% Auslastung.

Das zweite Quartal ist ja erst seit Vorgestern zu Ende, mal schauen was die Zahlen sagen (Geschäftsjahr geht vom 1.Okt-30.Sep).

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03.04.2010, 16:40 Uhr

Maja
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Infos zum Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz:
http://www.agpev.de/downloads/bdaleitfadenmkbg.pdf

Noch etwas zum Thema Belegschaftsaktie:
Zum halben Preis vom Arbeitgeber gekauft bedeutet, dieser halbe Preis fließt in die Kasse des Arbeitgebers und erhöht dessen Kapitaldecke. Bei großen Unternehmen können da schnell mal einige Hunderttausend bis Millionen Euro im Jahr zusammenkommen. Unabhängig davon, wie realistisch der Preis tatsächlich ist, mit der diese Aktie zu der Zeit gehandelt wird. Sinn und Zweck der Übung: Arbeitnehmer sollen unternehmerisch denken, den Wert ihrer Belegschaftsaktien nicht zu gefährden; spirch, auch für ggf. anstehende Kürzungen von Entgeltzahlungen, zu denen auch regelmäßig gezahlte Boni gehören, Commitment entwickeln, selbst wenn die Bonuszahlung die Existenz des Unternehmens gerade nicht bedroht, sondern nur dessen Gewinn etwas schmälern würde. Während der Arbeitnehmer das Risiko eines jeden Aktieninhabers trägt, bis hin zum Totalverlust seiner Einlage.

Sicherer ist für Arbeitnehmer da IMHO schon die mit dem Gesetz eineführte Variante des Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögens (siehe Link oben).
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03.04.2010, 19:04 Uhr

jochen22
Posts: 1139
[Benutzer gesperrt]
Geschenkt ist zwar das falsche Wort, doch ist es wohl positiv
zu sehen, wenn Unternehmen zusätzlich zu vereinbarten Lohn
was drauflegen.

@Maja warum immer so kritisch.


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03.04.2010, 20:40 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von jochen22:
Geschenkt ist zwar das falsche Wort, doch ist es wohl positiv
zu sehen, wenn Unternehmen zusätzlich zu vereinbarten Lohn
was drauflegen.

Dann rechne mir bitte mal vor, inwiefern Unternehmen durch das Ausgeben von Belegschaftsaktien zum vereinbarten Lohn noch was "drauflegen", sprich, was das dem Unternehmen kostet.
Zitat:
@Maja warum immer so kritisch.
Was ist falsch an einer realistischen Betrachtungsweise? Eine Anmerkung noch, meine Haltung dazu aus diverse falsche Hälse herauszuhalten. Es liegt mir fern, Belegschaftsaktien schlechtzureden. Ebenso fern liegt mir aber auch, etwas besserzureden als es tatsächlich ist.
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04.04.2010, 08:04 Uhr

Docki
Posts: 783
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Zitat:
Original von Maja:
Noch etwas zum Thema Belegschaftsaktie:
Zum halben Preis vom Arbeitgeber gekauft bedeutet, dieser halbe Preis fließt in die Kasse des Arbeitgebers und erhöht dessen Kapitaldecke.


Hmmmmm.... Laut den Info's die wir bei den Aktienangeboten bekommen werden / wurden die Aktien auf dem freien Markt vom Unternehmen "zurückgekauft". Es werden also keine neuen Aktien ausgegeben. Man kann also nicht von einer Kapitalerhöhung sprechen, weil die Gesamtanzahl der Aktien ja gleich bleibt (in unserem Unternehmen 514,5 Mio Stück mit aktuell an der Börse 25,87 ¤)

[ Dieser Beitrag wurde von Docki am 04.04.2010 um 08:05 Uhr geändert. ]

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04.04.2010, 09:31 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
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Zitat:
Original von Maja:
Dann rechne mir bitte mal vor, inwiefern Unternehmen durch das Ausgeben von Belegschaftsaktien zum vereinbarten Lohn noch was "drauflegen", sprich, was das dem Unternehmen kostet.


Es kostet sie die Dividende wenn sie Aktien die sie selbst halten an die MA rausgeben.

Und wenn die Firma, wie Docki sagt, die Aktien auf den Markt zurückkauft und dann für den halben Preis an den MA abgibt kann man sich ganz leicht ausrechnen was es der Firma kostet.


--
Andreas Magerl
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04.04.2010, 15:45 Uhr

Maja
Posts: 15429
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@AndreasM

> Es kostet sie die Dividende wenn sie Aktien die sie selbst halten
> an die MA rausgeben.

Dafür könnte man höchstens den Finanzminister bedauern.

> Und wenn die Firma, wie Docki sagt, die Aktien auf den Markt
> zurückkauft und dann für den halben Preis an den MA abgibt kann man
> sich ganz leicht ausrechnen was es der Firma kostet.

http://www.fazfinance.net/Aktuell/Boerse-und-Anlage/Gewinnmanipulation-mit-dem-Rueckkauf-eigener-Aktien-1799.html






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04.04.2010, 16:43 Uhr

Lemmink
Posts: 2344
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@ Docki

Sag mal bist du auch einer von den gestreamlineten rot gelben, die gerade ihre Farben wieder entdeckt haben und deren neuste Erfindung im Officebereich die Nutzung des Messengers ist I-)
--
Das Grauen hat viele Gesichter und mein Spiegel zeigt mir jeden Morgen ein neues.

Jetzt neuer, aber immer noch nicht interessanter: http://www.lemmink.joice.net

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04.04.2010, 23:59 Uhr

lynx_hitmen
Posts: 281
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Zitat:
Original von Docki:


Und @ schenken: Unser Arbeitgeber schenkt uns tatsächlich was. Wir können Aktien kaufen und der Arbeitgeber zahlt die Hälfte dabei (max. 135 Euro). Wir können also Aktien für max. 270 Euro kaufen und zahlen dafür nur 135 Euro.


Jo,das gibt's auf "meiner" Bude (gehört zum ThyssenKrupp Konzern) auch.Ist eine ganz prima Sache

@Archeon : Sag mal,gibt's bei Euch keinen Betriebsrat?Überstunden ansich sind ja nichts verwerfliches,aber die sollten schon bezahlt werden,bzw. man sollte die abfeiern können...

Ich habe laut Tarifvertrag eine 35std Woche,bin aber 40 Std. anwesend.Jede woche werden als 5 Stunden auf ein Zeitkonto gutgeschrieben,die ich nehemen kann wann und wie ich will (meistens zumindest).Wenn ich Freitags um 12 kein Bock mehr habe,gehe ich eben nach Hause

@Maja:Die Belegschaftsaktien fallen nicht vom Himmel,sondern müssen am Markt eingekauft werden.Der Konzern legt tatsächlich 50% drauf
--
A1200 Elbox Tower,PPC603e+@240MHZ+68060@50MHZ,DCE Scanmagic,G-Rex 1200,256MB,Voodoo 3,Cocolino,Zip 100,JAZ 1GB,20GB Samsung HDD,MAS-Player,IDE-FIX Rev.2 NEC DVD-Brenner,Teac CD-R55s*A1200,Apollo 1260,32MB,FastATA MK3,CF 4GB

[ Dieser Beitrag wurde von lynx_hitmen am 05.04.2010 um 00:01 Uhr geändert. ]

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05.04.2010, 00:46 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von lynx_hitmen:
Ich habe laut Tarifvertrag eine 35std Woche,bin aber 40 Std. anwesend.Jede woche werden als 5 Stunden auf ein Zeitkonto gutgeschrieben,die ich nehemen kann wann und wie ich will (meistens zumindest).Wenn ich Freitags um 12 kein Bock mehr habe,gehe ich eben nach Hause


Womit der Arbeitgeber der Verpflichtung entgeht, Mehrarbeitszuschläge zahlen zu müssen.

Und wenn der Chef keine Arbeit für Dich hat, kann er Dich nachhause schicken, auch in Minusstunden auf Deinem Zeitkonto. Zumindest würde es mich stark wundern, wenn es anders wäre. Je nach Ausgestaltung der Betriebsvereinbarung wird der Geldwert dieser Minusstunden vom Entgelt abgezogen, sofern sie nicht innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes vom Arbeitnehmer durch gearbeitete Zeit abgegolten wurden.

Zitat:
@Maja:Die Belegschaftsaktien fallen nicht vom Himmel,
Wie recht Du doch hast.
Zitat:
sondern müssen am Markt eingekauft werden.
Können sie seit 1998.
Zitat:
Der Konzern legt tatsächlich 50% drauf
Den Link oben verfolgt?
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