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amiga-news.de Forum > Get a Life > Bezahlte Feiertage ein Relikt ? [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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05.04.2010, 01:28 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
Nutzer
@lynx_hitmen:

wenn Archeon noch bei derselben Firma arbeitet, über die er in der Vergangenheit schrieb, ist die doch von Scientology, den Illuminaten oder den Borg (oder allen zusammen) unterwandert und die erlauben sicher keinen Betriebsrat ;)
--
God forgives - who forgives God ?

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05.04.2010, 07:41 Uhr

Docki
Posts: 783
Nutzer
Zitat:
Original von Lemmink:
@ Docki
Sag mal bist du auch einer von den gestreamlineten rot gelben, die gerade ihre Farben wieder entdeckt haben und deren neuste Erfindung im Officebereich die Nutzung des Messengers ist I-)


Ööööhhhmmmm..... Was willst du uns damit sagen????????

Zitat:
Original von lynx_hitmen:
Jo,das gibt's auf "meiner" Bude (gehört zum ThyssenKrupp Konzern) auch.Ist eine ganz prima Sache


Joooo.... "meine" "Bude" gehört zum selbigen Konzern bzw. ist er (ThyssenKruppSteel Europe) :D

Zitat:
Original von Maja:
Zitat:
Der Konzern legt tatsächlich 50% drauf
Den Link oben verfolgt?

Jooo... interessanter Artikel

[ Dieser Beitrag wurde von Docki am 05.04.2010 um 09:56 Uhr geändert. ]

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05.04.2010, 12:18 Uhr

lynx_hitmen
Posts: 281
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Zitat:
Original von Maja:


Womit der Arbeitgeber der Verpflichtung entgeht, Mehrarbeitszuschläge zahlen zu müssen.

Und wenn der Chef keine Arbeit für Dich hat, kann er Dich nachhause schicken, auch in Minusstunden auf Deinem Zeitkonto. Zumindest würde es mich stark wundern, wenn es anders wäre. Je nach Ausgestaltung der Betriebsvereinbarung wird der Geldwert dieser Minusstunden vom Entgelt abgezogen, sofern sie nicht innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes vom Arbeitnehmer durch gearbeitete Zeit abgegolten wurden.


In der Tat haben die meisten Kollegen aufgrund der miesen Auftragslage Minusstunden,aber auch diese werden bezahlt.Diese Stunden werden ja irgendwann wieder aufgebaut,im Kündigungsfalle bleibt der Arbeitgeber auf das vorgestreckte Geld sitzen,das ist eine Betriebsvereinbarung bei uns.Ob ich für genommenen Freischichten zuschläge bekomme,muß ich erstmal auf der Abrechnung gucken...
--
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05.04.2010, 12:34 Uhr

Lemmink
Posts: 2344
Nutzer
Zitat:
Original von Docki:
Zitat:
Original von Lemmink:
@ Docki
Sag mal bist du auch einer von den gestreamlineten rot gelben, die gerade ihre Farben wieder entdeckt haben und deren neuste Erfindung im Officebereich die Nutzung des Messengers ist I-)


Ööööhhhmmmm..... Was willst du uns damit sagen????????


Ich dachte nur, daß du in dem gleichen Laden arbeitest wie ich und wollte das mit diesen Injokes überprüfen :P Aber du hast ja auch gleich darunter geschieben, das du woanders arbeitest.
--
Das Grauen hat viele Gesichter und mein Spiegel zeigt mir jeden Morgen ein neues.

Jetzt neuer, aber immer noch nicht interessanter: http://www.lemmink.joice.net

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05.04.2010, 14:56 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von lynx_hitmen:
In der Tat haben die meisten Kollegen aufgrund der miesen Auftragslage Minusstunden,

Warum wurde/wird stattdessen nicht das Instrument Kurzarbeit genutzt? Hat da der Betriebsrat geschlafen?
Zitat:
aber auch diese werden bezahlt.
Zwischen bezahlt und erst mal nicht vom Lohn abgezogen bekommen können u.U. Welten liegen.
Zitat:
Diese Stunden werden ja irgendwann wieder aufgebaut,
Sollte es in der Betriebsvereinbarung (BV) dahingehend tatsächlich keine Klauseln geben, wodurch solche Fehlzeiten - was anderes sind diese Minusstunden nämlich nicht - unter bestimmten Voraussetzung zum Lohnabzug führen, hat der Arbeitgerber, oder besser gesagt, dessen Anwälte beim Abschluss der BV tief und fest gepennt.
Zitat:
im Kündigungsfalle bleibt der Arbeitgeber auf das vorgestreckte Geld sitzen,
Auch das bezweifle ich in dieser Pauschalität. Vergütet werden muss letztlich nur tatsächlich gearbeitete Zeit. Arbeitgeber verschenken nichts und verzichten nicht auf ihre Rechte, zumindest nicht zu ihrem Nachteil, egal wie sehr es auch oberfächlich betrachtet oft anders erscheint. Unter dem Strich haben Unternehmen immer mehr von all den "Nettigkeiten" in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, die für ihre Mitarbeiter unbestritten durchaus auch angenehme Seiten haben. Es ist immer ein nehmen und geben, wobei Arbeigeber immer zuerst nehmen. Stimmt dabei die Verhältnismäßigkeit, ist daran nichs auszusetzen.
Zitat:
das ist eine Betriebsvereinbarung bei uns.Ob ich für genommenen Freischichten zuschläge bekomme,muß ich erstmal auf der Abrechnung gucken...
Du scheinst diese BV nicht wirklich zu kennen.

Worauf ich hinaus will. Mit dem, was Du beschreibst, würde sich der Arbeitgeber selbst schaden. Das widerspricht dem Sinn und Zweck flexibler Arbeitzszeitregelungen, die primär dazu gedacht sind, Kostensteigerungen durch Mehrarbeit bei Auftragsspitzen zu vermeiden. Insbesondere Mehrarbeitsszusschläge für den Abbau von Zeitguthaben - was kein zuschlagspflichtiger Tarifurlaub ist - würde dem diametral entgegen stehen. Und wo per BV die tarfiliche wöchentliche Arbeitsszeit quasi durch die Hintertür von 35 auf 40 Stunden angehoben wird, da verhindert das faktisch auf Dauer die Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter, die nötig wären, den beriebsüblichen Auftragsbestand regelmäßig innerhalb der tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden abzuarbeiten. Ein Schlag ins Gesicht derer, die den Arbeitsmarkt von draußen betrachten. Das ist die Schattenseite felxibler Arbeitszeitregelungen.

Dass soll kein Plädoyer gegen Arbeitszeitkonten sein. Immerhin verhindern flexible Arbeitszeitregelungen bei vorübergehenden Auftagsengpässen auch Entlassungen. Doch zum einen hat auch das zwei gegensätzliche Seiten und zum anderen sollten Betriebsvereinbarungen über flexible Arbeitszeitregelungen nicht dauerhaft Tarifverträge aushöhlen und auch nicht als "Ersatz" für Kurzarbeit in Krisenzeiten missbraucht werden. Zwar schreibt die Bundesagentur vor, vor Einführung von Kurzarbeit hohe Zeitguthaben und Resturlaubbestände aus Vorjahren abzubauen, doch Mitarbeiter erst mal ins betriebliche Maximum von Minusstunden zu schicken, ist aus gutem Grund keine Voraussetzung für die Bewilligung von Kurzarbeitergeld. Damit würde ein nicht unerheblicher Teil des unternehmerrischen Risikios in unverhältnismäßiger Weise auf die Arbeitnehmer übertragen.

Es gibt gute und schlechte BVs über Arbeitszeitkonten. Die guten haben eine "Ampelregelung" für Beides, Plus- und Minusstunden, was für Beide gut ist, Arbeitnehmer innerhalb und außerhalb des Unternehmens und Arbeitgeber. Was nicht heißen soll, dass wir eine Gute hätten. Man lernt immer noch dazu...
--
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[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 05.04.2010 um 14:58 Uhr geändert. ]

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05.04.2010, 15:28 Uhr

lynx_hitmen
Posts: 281
Nutzer
@Maja:
Wie machen seit November 2009 Kurzarbeit,zumindest Teilbereiche des Werkes.Und stell Dir vor,der Arbeitgeber erhöht von sich aus das Kurzarbeitergeld auf 90% bzw 93%für verheiratete mit Kinder(er).Es ist tatsächlich so,wie ich es beschrieben habe,bei unserer Bude ticken die Uhren anders,das ist der IGM auch schon aufgefallen - im positiven Sinne
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05.04.2010, 20:13 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von lynx_hitmen:
Und stell Dir vor,der Arbeitgeber erhöht von sich aus das Kurzarbeitergeld auf 90% bzw 93%für verheiratete mit Kinder(er).

Na, da werden BR und IGM, die nebenbei beide auch im Vorstand sitzen, das eine oder andere Wörtchen mitgeredet haben.
Zitat:
Es ist tatsächlich so,wie ich es beschrieben habe,bei unserer Bude ticken die Uhren anders,das ist der IGM auch schon aufgefallen - im positiven Sinne
Hat die IGM Euch auch erzählt, dass die ARGE für Kurzarbeiter derzeit statt der üblichen 50% 100% der Sozialabagben übernimmt, der Arbeitgeber also das auf's KuG "drauflegt", was er unter normalen Umständen sowieso an die betroffenen Mitarbeiter auszahlen müsste? :smokin:

Klar, es ist ein nobler Zug, wenn Arbeitgeber sich so verhalten. Und ganz nebenbei förtert es die emotionale Bindung qualifizierter Mitarbeier mit hoher betrieblicher Erfahrung an das Unternehmen noch stärker. Doch wie die "Uhren ticken" hat immer etwas mit den finanziellen Möglichkeiten eines Unternehmens zu tun. Nicht jeder hat die Masse einer ThyssenKrupp AG. Wo Arbeitgeber weniger "drauflegen" muss das nicht bedeuten, dass Arbeitgebern weniger an ihren Mitarbeitern liegen würde. Wenn einem Unternehmen finanziell das Wasser bis zum Hals steht, ist das Geld im Unternehmen besser aufgehoben, weil es nur dort Arbeisplätze sichern, dem Unternehmen über die Krise helfen kann. Wo Geld genug vorhanden ist, Subventionen an die Mitarbeiter auszuschütten, darf sich die Dankbarkeit dafür indes in Grenzen halten. Ändert sich die finanzielle Situation zum Schlechen, ticken die Uhren alsbald auch nicht mehr so wie bisher.

Nimm's mir nicht allzu übel. Wie bereits gesagt, ich will es nicht kleinreden und auch keinen Arbeitgeber schlecht machen. Aber ich bin halt durch und durch Realist. Von nix kommt nix.
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05.04.2010, 21:19 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
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Auf jeden Fall arbeite ich immer bei der falschen Dienststelle - solange ich beim Sozialamt war, gings der Wirtschaft schlecht und kaum bin ich beim Güterkraftverkehr, kommen massenhaft die Anträge auf Ausnahmen vom Sonntags- und Ferienfahrverbot rein ;)
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God forgives - who forgives God ?

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05.04.2010, 21:54 Uhr

Maja
Posts: 15429
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@Wolfman:

Ohjeh, wo er auch hinkommt, muss er arbeiten, der arme Kerl... ;)
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05.04.2010, 22:52 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
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@Maja:

wenigstens eine, die mich bedauert ;)
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God forgives - who forgives God ?

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05.04.2010, 23:42 Uhr

Maja
Posts: 15429
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@Wolfman:

Bedauert?! NEIDISCH bin ich! Ich bin seit 10 Monaten arbeitsunfähig. Sch****, ich gewöhne mich langsam an's Nichtstun und dafür bin ich noch zu jung! ICH WILL WIEDER ARBEITEN - ZURÜCK IN'S HAMSTERRAD!!! Bild: http://www.smilies.4-user.de/include/Krank/smilie_krank_065.gif

Puh, jetzt geht's mir besser. :D
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06.04.2010, 00:00 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
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@Maja:

Falls es Dich tröstet:
ich war von Dezember 2008 bis Juni 2009 außer Gefecht, dann 3 Monate Wiedereingliederung und anschließend 4 Monate Unsicherheit, ob ich wieder auf meine alte Stelle zurück "darf" oder was neues machen "muss" oder wars andersrum ;)
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God forgives - who forgives God ?

[ Dieser Beitrag wurde von Wolfman am 06.04.2010 um 00:01 Uhr geändert. ]

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06.04.2010, 00:39 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@Wolfman:

THX

Es "juckt" schon wieder, wenn ich ein Mopped bloß höre. Das werte ich mal als gutes Zeichen, dass ich den Rest des Weges jetzt auch noch schaffe, ohne durchzudrehen. ;)

Als Nächstes kommt dann das Altmetall raus. Wie steht Titan derzeit? :D
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06.04.2010, 07:26 Uhr

Docki
Posts: 783
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Zitat:
Original von Maja:
Na, da werden BR und IGM, die nebenbei beide auch im Vorstand sitzen, das eine oder andere Wörtchen mitgeredet haben.


Also das BR oder IGM im Vorstand sitzen ist mir absolut neu. Im Aufsichtsrat sitzen die, ja, aber never im Vorstand.
Nur ist eines klar. Irgendwie "muss" bzw. sollte ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter auch wenns nicht so gut läuft "bei Laune halten". Sonst geht die Motivation noch weiter in den Keller.
Ich kenne auch ein absolutes Negativbeispiel: Der AG meiner Partnerin hat mir der Begründung der Finanzkrise den Stundenlohn der Mitarbeiter gekürzt (kleiner Betrieb - nur ne Handvoll MA). Soweit so schlecht. Hat aber im selben Monat sich zwei neue Autos (BMW 1er und VW Tinguan) und ein Haus gekauft. Das ist einfach nur unfair den MA gegenüber. Dementsprechend "gut" sind die MA natürlich auf den Chef zu sprechen.

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06.04.2010, 11:41 Uhr

DaFreak
Posts: 344
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-Doppelposting-

[ Dieser Beitrag wurde von DaFreak am 06.04.2010 um 11:42 Uhr geändert. ]

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06.04.2010, 11:42 Uhr

DaFreak
Posts: 344
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Zitat:
Zitat:
Original von lynx_hitmen:
Jo,das gibt's auf "meiner" Bude (gehört zum ThyssenKrupp Konzern) auch.Ist eine ganz prima Sache


Joooo.... "meine" "Bude" gehört zum selbigen Konzern bzw. ist er (ThyssenKruppSteel Europe) :D


Willkommen im Club...ehm Abenteuerland! ;) TKSE ist auch mein Arbeitgeber und mal abgesehen vom letzten Jahr war ich immer sehr zufrieden mit der 50%-Du-50%-geschenkt-Aktienkaufaktion. Letztes Jahr gab's das ja aufgrund der Krise nicht.

Back to topic "Bezahlte Feiertage":
Zuerst dacht ich, es geht um vom Steuerzahler bezahlte gesetzliche Feiertage. So wie in Sachsen der Buß- und Bettag. Da zahlt man 1,35% Pflegeversicherung im Gegensatz zu anderen Bundesländern (0,85%).
Gibt's da noch weitere Beispiele?
--
Sam440ep + AmigaOS4.1 im Morex 3677 Gehäuse

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06.04.2010, 14:23 Uhr

Maja
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Zitat:
Original von Docki:
Also das BR oder IGM im Vorstand sitzen ist mir absolut neu. Im Aufsichtsrat sitzen die, ja, aber never im Vorstand.

Sorry, ich meinte hierzu natürlich Aufsichtsrat, jenes Gremium, das Arbeitnehmervertretungen in Aktiengesellschaften Kenntnisse über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, sowie über die Vorgehensweise der Geschäftsführung und somit Einflussmöglichkeiten beschert, von denen "normale" Betriebsräte selbst mit Wirtschaftsausschuss nur träumen können. Dazu noch die erweiterten Informations- und Mitbestimmungsrechte von Gesamt-, Konzern- und ggf. noch EU- bzw. Weltbetriebsräten innerhalb des Konzerns. Ein Schlarafenland für Betriebsräte und Gewerkschaften.
Zitat:
Nur ist eines klar. Irgendwie "muss" bzw. sollte ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter auch wenns nicht so gut läuft "bei Laune halten". Sonst geht die Motivation noch weiter in den Keller.
Das ist wahr. Klar sollte aber auch sein, dass, wo nichts ist, auch nichts "draufgelegt" werden kann.
Zitat:
Ich kenne auch ein absolutes Negativbeispiel: Der AG meiner Partnerin hat mir der Begründung der Finanzkrise den Stundenlohn der Mitarbeiter gekürzt (kleiner Betrieb - nur ne Handvoll MA). Soweit so schlecht. Hat aber im selben Monat sich zwei neue Autos (BMW 1er und VW Tinguan) und ein Haus gekauft. Das ist einfach nur unfair den MA gegenüber. Dementsprechend "gut" sind die MA natürlich auf den Chef zu sprechen.
Unbestritten verhält sich der Arbeitgeber da reichlich unsensibel seinen Mitarbeitern gegenüber. Doch auch wenn jetzt wieder ein Aufschrei durch die Runde gehen wird; Betriebsvermögen und Privatvermögen des Arbeitgebers sind dabei getrennt zu betrachten. Auch ein evtl. vorhandener Betriebsrat hätte gegen gefühlte soziale Ungerechtigkeit kein Handhabe. Auch das BetrVG fordert Arbeitgebern leider keine Selbstaufopferung ab. Das beschriebene Verhalten dieses Arbeitgebers verstößt nicht mal gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (BGB). Betriebsrat bzw. Gewerkschaft könnten das höchstens auf moralischer Ebene verbal verurteilen. Was die Motivation der Mitareiter höchstens noch weiter runterziehen und damit den Betriebsfrieden noch stärker blasten würde, womit ein Betriebsrat gegen seine gesetzlichen Pflichten verstoßen würde. An der Rechtslage der Mitarbeiter würde sich dadurch nichts ändern, es gibt keine rechtlich begründete Handhabe dagegen. Jetzt schieß nicht auf mich, ich bin nur der Überbringer der Nachricht.

Nur sollte man sich IMO nicht dazu hinreissen lassen, eine ganze Berufsgruppe anhand von Beispielen in eine Schublade zu stecken. Besonders unsensible, opportune Zeitgenossen gibt es überall, auch in Arbeitnehmerkreisen.
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06.04.2010, 14:49 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von DaFreak:
Zuerst dacht ich, es geht um vom Steuerzahler bezahlte gesetzliche Feiertage. So wie in Sachsen der Buß- und Bettag. Da zahlt man 1,35% Pflegeversicherung im Gegensatz zu anderen Bundesländern (0,85%).


Vom Steuerzahler bezahlte gesetzliche Feiertage? Scheinbar hast Du da etwas gründlich missvertanden.

Buß- und Bettag wurde 1995 als bundesweiter ges. Feiertag gestrichen, um die Belastung von Arbeitgebern durch die damals neu eingeführte Pflegeversicherung zu kompensieren. Buß- und Bettag ist seither nur noch in Sachen gesetzlicher Feiertag. Um Arbeitgeber in Sachsen durch den Arbeitgeberanteil am Beitrag zur Pflegeversicherung im Verhältnis insgesamt nicht stärker zu belasten als in anderen Bundesländern, zahlen Arbeitnehmer in Sachen für diesen Tag einen um 0,5% höheren Beitrag zur Pflegeversicherung. Ein Kompromiss, ohne den die Beibehaltung dieses Feiertages im sächsischen Landtag nicht merheitsfähig gewesen wäre. Das Entgelt für diesen Tag, einschließlich Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben, zahlt jedoch nicht der Steuerzahler, sondern der Arbeitgeber.

Zitat:
Gibt's da noch weitere Beispiele?
In dieser Form nicht. Es gibt noch andere Feiertage, die nicht bundeseinheitlich gelten. Das hat aber etwas mit mehrheitlich katholisch oder mehrheitlich evangelisch zu tun. Afaik hat Bayern bundesweit die meisten gesetzlichen Feierage.

BTW: Rosenmontag ist entgegen der festen Überzeugung mancher Rheinländer kein gesetzlicher Feiertag. ;)
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[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 06.04.2010 um 14:51 Uhr geändert. ]

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