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amiga-news.de Forum > Get a Life > Irrfahrt auf dem Parkplatz [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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23.05.2010, 22:29 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Geht es noch mit der Regelungswut? Erst allgemeiner Gesundheitstest für Ältere und jetzt Fahrsicherheitstraining als Pflichtprogramm für alle. Warum nicht gleich ein bestimmtes Kontingent an Pflichtfahrstunden im Jahr wie Flugstunden bei Piloten? Kampf den ungeübten Wochendenfahrern...

Im Ernst: Wenn das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, nutzt das beste Fahrsicherheitstraining nichts mehr. Nur hat das herzlich wenig mit dem Alter zu tun und die Einzigen, welche die Fahrtauglichkeit eines Individuums überhaupt zuverlässig beurteilen können, sind behandelnde Ärzte, die ihre Patienten in- und auswendig kennen. Diese sollten meiner Ansicht nach ggf. berechtigt sein, zu veranlassen, dass gesundheitlich offensichtlich Fahruntüchtigen der Führerschein auch gegen deren ausdrücklichen Willen entzogen wird, temporär oder auf Dauer. Ob das allerdings signifikante Auswirkungen auf die jährlichen Unfallzahlen haben würde, wage ich zu bezeifen.

Abgesehen davon. Die Zahl der Unfälle mit Personenschaden sinkt seit Jahren deutlich. Dieser Rückgang ergibt sich aus der bedeutend höheren aktiven und passiven Sicherheit in der KFZ-Technik. Dem nach gibt es keinen greifbaren Anlass, irgendwelche Gesundheitstest oder Trainingseinheiten pauschal per Gesetz zu verordnen, was nur mehr Bürokratie und Verwaltungskosten bedeuten würde.
--
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24.05.2010, 11:53 Uhr

jochen22
Posts: 1139
[Benutzer gesperrt]
@Maja:

Geht es noch. Wir sind keinesfalls der Mob, sondern diskutieren
hier, was wir für sinnnvoll halten.
Genauso, wie es sinnvoll ist am Anfang der Autofahrerkarriere
eine Fahrausbildung mit zwei Prüfungen zu absolvieren könnte man
erwägen Checks ab einem gewissen Alter oder dauernd einzuführen.

Dies könnte natürlich auch mit der Gesundheitskontrolle durch den
Firmenarzt kombiniert werden. (Ich muß z.B. regelmäßig zum
Gesundheitscheck als Mitarbeiter in einem Chemiebetrieb)

Fahrsicherheitstrainings sind zwar wünschenswert aber dann doch
ein echter Kostenfaktor, könnten aber durch die Versicherungen
gutiert werden.


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25.05.2010, 19:48 Uhr

Holger
Posts: 8116
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:
Stammtischgespräche....

Was ist denn groß passiert? Nichts wirklich Bedeutsames. Ein 79-Jähriger hat ein nicht alltägliches Unfallgeschehen hervorgerufen, bei dem kein Mensch zu Schaden gekommen ist.

Und eine Woche vorher hat ein 73-jähriger beim Ausparken einen kleinen Jungen tödlich verletzt.
Zitat:
Business as usual.
So kann man es sehen.
Zitat:
Sehr viel häufiger als unfallverursachende Rentner und Pensionäre geistern Bilder von Unfällen junger Fahranfänger durch die Medien.
Gibt es für diese Statistik eine Quelle?
Zitat:
Da kommt keiner auf die Idee, Änderungen an der StVO zu fordern.
Was würdest Du denn an der StVO ändern wollen, um Unfälle zu verhindern, die ohnehin auf einer Übertretung der StVO basieren?

"junge Fahranfänger" haben übrigens, im Gegensatz zu den meisten Rentnern, gerade erst eine Prüfung abgelegt.
Zitat:
Original von Lemmink:
Tja, die Frage ist doch, wie diese Kontrolle genau aus sehen soll ?
Welche Maßtäbe und Kriterien werden angelegt ?
Eines sollte man sich schließlich bewußt machen, eine reguläre Fahrprüfung dürfte wohl keiner so aus dem Stand bestehen, bei dem die Prüfung länger als 4-5 Jahre her ist.

Ich hätte überhaupt kein Problem damit, wenn Autofahrer alle fünf, oder sagen wir mal zehn, Jahre eine erneute Prüfung ablegen müssten.
Zitat:
Original von hjoerg:
@Bjoern:
Ich denke so etwas ist eine Vorverurteilung/Unterstellung.

Dass bestimmte Fähigkeiten mit dem Alter abnehmen, ist ein unbestreitbarer Fakt. Und wenn es für LKW-Fahrer bereits Pflicht ist, scheint man einerseits das erhöhte Risiko bereits anerkannt und andererseits mit einer solchen gesetzlichen Regelung keine "political correctness" Probleme zu haben.


--
Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too.

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25.05.2010, 19:53 Uhr

Holger
Posts: 8116
Nutzer
Zitat:
Original von Maja:
Im Ernst: Wenn das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, nutzt das beste Fahrsicherheitstraining nichts mehr. Nur hat das herzlich wenig mit dem Alter zu tun und die Einzigen, welche die Fahrtauglichkeit eines Individuums überhaupt zuverlässig beurteilen können, sind behandelnde Ärzte, die ihre Patienten in- und auswendig kennen. Diese sollten meiner Ansicht nach ggf. berechtigt sein, zu veranlassen, dass gesundheitlich offensichtlich Fahruntüchtigen der Führerschein auch gegen deren ausdrücklichen Willen entzogen wird, temporär oder auf Dauer.

Du meinst also, pauschale Prüfungen und Sicherheitstraining sind nutzlos? Toll, dann schaffen wir sie doch gleich ganz ab und lassen in Zukunft Fahranfänger einmal durch einen Arzt auf ihre Tauglichkeit prüfen und dann ab auf die Straße mit ihnen.

--
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28.05.2010, 10:26 Uhr

Bjoern
Posts: 1730
Nutzer
@Holger:
Meinen Post @Maja nicht gelesen? Da steht dasselbe drin ;)

[ Dieser Beitrag wurde von Bjoern am 28.05.2010 um 10:28 Uhr geändert. ]

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28.05.2010, 10:54 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
Nutzer
Zitat:
Original von Holger:
...
Zitat:
Original von hjoerg:
@Bjoern:
Ich denke so etwas ist eine Vorverurteilung/Unterstellung.

Dass bestimmte Fähigkeiten mit dem Alter abnehmen, ist ein unbestreitbarer Fakt.

Gut ich mach mich mal zum Sprecher(Rächer) der Alten 8)


Fähigkeiten sind angeboren. Deshalb ist es ja eine Unterstellung, dass genau ab einem bestimmten Zeitverlauf Alter(def.?) diese nicht mehr oder sehr eingeschränkt *und sofort*, vorhanden sein sollen.
Voraussetzung wäre auch, dass es bei allen Personen zum gleichen Zeitpunkt eintritt?
Dazu kommt noch, dass Fähigkeiten mit der Zeit verbessert werden können. :D

Ich könnte jetzt sehr viele Beispiele anführen, dass Ältere dadurch besser Auto fahren, indem z.B. mehr Abstand gehalten wird oder Aktionen nicht so unbewußt eingeleitet werden.

Vielleicht sucht erstmal jemand eine zuververlässige Quelle für diese Aussagen und worauf man sich in der Diskussion stützen will.

Also fahren Ältere jetzt immer schlechter oder bessser, weil sie z.B. mehr oder weniger Unfälle haben oder so...
--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands


[ Dieser Beitrag wurde von hjoerg am 28.05.2010 um 11:05 Uhr geändert. ]

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28.05.2010, 10:59 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
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Zitat:
Original von Bjoern:
@Holger:
Meinen Post @Maja nicht gelesen? Da steht dasselbe drin ;)

[ Dieser Beitrag wurde von Bjoern am 28.05.2010 um 10:28 Uhr geändert. ]


Es ist nicht verboten *gleiche* Argumente anzuführen!

*Dasselbe* ist es allerdings noch lange nicht :D :D :D
--
by WinUAE
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Nethands

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28.05.2010, 11:52 Uhr

Holger
Posts: 8116
Nutzer
Zitat:
Original von hjoerg:
Fähigkeiten sind angeboren. Deshalb ist es ja eine Unterstellung, dass genau ab einem bestimmten Zeitverlauf Alter(def.?) diese nicht mehr oder sehr eingeschränkt *und sofort*, vorhanden sein sollen.

Niemand sagt, dass sie zwangsläufig und sofort beim Erreichen eines bestimmten Alters nicht mehr ausreichen würden. Andernfalls würde man ja auch den sofortigen Entzug des Führerscheins und keine zusätzlichen Prüfungen fordern.
Zitat:
Voraussetzung wäre auch, dass es bei allen Personen zum gleichen Zeitpunkt eintritt?
Nein.
Das ist doch der Sinn der Prüfung: festzustellen, ob die Fähigkeiten immer noch zum Führen eines Fahrzeugs ausreichen. Die Prüfung ist pauschal, das Ergebnis individuell.

Und ich habe in diesem Thread auch schon geschrieben, dass ich kein Problem damit hätte, wenn alle Autofahrer regelmäßige Nachprüfungen ablegen müssten.

Das wäre schon deshalb sinnvoll, weil sich einige Verkehrsregel auch ändern. Ich wette, es gibt immer noch einige Westdeutsche, die das mit dem grünen Pfeil noch nicht ganz verstanden haben ;)

Außerdem würde es auch nicht schaden, diejenigen, die sich viel auf ihre "x Jahre unfallfrei gefahren" (weil die anderen immer ausweichen) einbilden, auf den Boden der Tatsachen zurückzuholen.

Zitat:
Dazu kommt noch, dass Fähigkeiten mit der Zeit verbessert werden können. :D
Einige vielleicht. Gegen nachlassende Hör- und Sehkraft und am schlimmsten, Altersstarrsinn, lässt sich nicht viel machen.
Zitat:
Also fahren Ältere jetzt immer schlechter oder bessser, weil sie z.B. mehr oder weniger Unfälle haben oder so...
Ob sie besser oder schlechter fahren, ließe sich nur dann objektiv feststellen, wenn sie sich einer Prüfung unterziehen würden. Eine freiwillige Prüfung würde das Ergebnis schon aufgrund der Teilnehmerstruktur verfälschen.

Die Unfallstatistik sagt nur begrenzt etwas dazu aus. Dazu müsste man sich auf die Unfälle beschränken, bei denen Vertreter anderer Altersgruppen allenfalls passiv (z.B. als Fußgänger) und ansonsten nur Mauern, Bäume oder parkende Autos beteiligt waren.

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28.05.2010, 12:01 Uhr

Bjoern
Posts: 1730
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Zitat:
Original von hjoerg:
Zitat:
Original von Bjoern:
@Holger:
Meinen Post @Maja nicht gelesen? Da steht dasselbe drin ;)

[ Dieser Beitrag wurde von Bjoern am 28.05.2010 um 10:28 Uhr geändert. ]


Es ist nicht verboten *gleiche* Argumente anzuführen!

*Dasselbe* ist es allerdings noch lange nicht :D :D :D
--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands


Jaja, schon gut :D

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28.05.2010, 12:12 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
Nutzer
@Holger:
> Gegen nachlassende Hör- und Sehkraft und am schlimmsten, Altersstarrsinn, lässt sich nicht viel machen.

Ich glaube jetzt nicht, das es ursprünglich im Thread so gemeint war. Für die Ohren/Augen gibt es ja techn. Hilfsmittel auch ohne Altersbeschränkung.


>Altersstarrsinn
Ich weiß jetzt nicht was Du meinst :D :D :D
--
by WinUAE
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Nethands

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28.05.2010, 14:49 Uhr

Bjoern
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Zitat:
Original von Maja:
Zitat:
Original von Bjoern:
Zitat:
Original von hjoerg:
Oft fahren die ja langsam und vorsichtig und man regt sich auf, wenn man soeinen vor sich hat :D


Sollte man nicht vernachlässigen... Damit bin ich raus :)


Und was wäre gegen langsame und vorsichtige Fahrweise einzuwenden?
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Eben das, was hjoerg geschrieben hat. Wenn man langsamer fährt als erlaubt, kann man dafür auch belangt werden. Wer mit 30 km/h in einer Ortschaft fährt in der 50 erlaubt sind, kann aggressives Verhalten derjenigen dahinter und/oder riskante Überholmanöver provozieren. Kann ja auch nicht sein oder?


[ Dieser Beitrag wurde von Bjoern am 28.05.2010 um 15:18 Uhr geändert. ]

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28.05.2010, 17:52 Uhr

Holger
Posts: 8116
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Zitat:
Original von hjoerg:
Ich glaube jetzt nicht, das es ursprünglich im Thread so gemeint war.

Ich glaube schon. In der Liste fehlt noch sinkende Reaktionsgeschwindigkeit und die Gefahr von Demenz. Aber selbst das Risiko eines Herzinfarkts oder anderer akuter physischer gesundheitlicher Beeinträchtigung am Steuer steigt. Wobei das allerdings die Frage aufwirft, ob es generell sinnvoll ist, Menschen ein Fahrzeug mit bis zu (oder gar über) 200 km/h steuern zu lassen.
Zitat:
Für die Ohren/Augen gibt es ja techn. Hilfsmittel auch ohne Altersbeschränkung.
Die technischen Hilfsmittel können nicht jedes Problem beheben. Aber das hauptsächliche Problem ist ja, dass nur einmal vor dem Erwerb des Führerscheins eine rudimentäre Prüfung der medizinische Tauglichkeit durchgeführt wird, und es danach jedem selbst überlassen bleibt, zu bemerken, dass z.B. eine Brille nötig wäre.
Zitat:
>Altersstarrsinn
Ich weiß jetzt nicht was Du meinst :D

Kannst Du auch nicht ;)
Ich kenne persönlich einen ziemlich extremen Fall.

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28.05.2010, 18:07 Uhr

Maja
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Zitat:
Original von Holger:
Und eine Woche vorher hat ein 73-jähriger beim Ausparken einen kleinen Jungen tödlich verletzt.

Was bedauerlich und tragisch ist, letztenendes aber wieder nur ein Einzelfall.
Zitat:
Gibt es für diese Statistik eine Quelle?
Statistisches Bundesamt.

Zitat:
Was würdest Du denn an der StVO ändern wollen, um Unfälle zu verhindern, die ohnehin auf einer Übertretung der StVO basieren?
Gibt es Unfälle, die keine Übertretung der StVO beinhalten?
Zitat:
"junge Fahranfänger" haben übrigens, im Gegensatz zu den meisten Rentnern, gerade erst eine Prüfung abgelegt.
Stellt sich nicht gerade deswegen dort die Frage, weshalb sich ein nicht unerheblicher Teil davon nicht Fähig erweist, sich zumindest an die einfachsten der doch frisch erlernten Regeln zu halten?

Zitat:
Dass bestimmte Fähigkeiten mit dem Alter abnehmen, ist ein unbestreitbarer Fakt.
Das ist es so pauschal eben nicht. Altern ist ein individueller Vorgang. Es gibt keinen Stichtag, ab dem alle diese oder jene Situation nicht mehr beherrschen. Von der Frage, ob Jugend tatsächlich gleichbedeutend mit bessere Fahrer sei.

Zitat:
Und wenn es für LKW-Fahrer bereits Pflicht ist, scheint man einerseits das erhöhte Risiko bereits anerkannt und andererseits mit einer solchen gesetzlichen Regelung keine "political correctness" Probleme zu haben.
Mit der Fahrtauglichkeitsprüfung ab 50 für Berufskraftfahrer wird politisch korrekt populistisch dem erhöhten Risiko Rechnung getragen, dass sich aus dem Führen von LKW und Bus ergibt, welches weit höhere Sinnesleistungen abverlangt als das Führen eines PKW. Das mit diesen Reihenuntersuchungen Unfälle nicht verhindert werden können, dürfte allerdings bekannt sein. Insofern ist diese Pflichtprüfung nicht unumstritten.

Zitat:
Original von Maja:
Im Ernst: Wenn das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, nutzt das beste Fahrsicherheitstraining nichts mehr. Nur hat das herzlich wenig mit dem Alter zu tun und die Einzigen, welche die Fahrtauglichkeit eines Individuums überhaupt zuverlässig beurteilen können, sind behandelnde Ärzte, die ihre Patienten in- und auswendig kennen. Diese sollten meiner Ansicht nach ggf. berechtigt sein, zu veranlassen, dass gesundheitlich offensichtlich Fahruntüchtigen der Führerschein auch gegen deren ausdrücklichen Willen entzogen wird, temporär oder auf Dauer.
Zitat:
Original von Holger:
Du meinst also, pauschale Prüfungen und Sicherheitstraining sind nutzlos? Toll, dann schaffen wir sie doch gleich ganz ab und lassen in Zukunft Fahranfänger einmal durch einen Arzt auf ihre Tauglichkeit prüfen und dann ab auf die Straße mit ihnen.


Den von Dir selbst zitierten Absatz nicht aufmerksam genug gelesen oder den Sinngehalt nicht verstanden? Dann versuche ich, es Dir zu erklären. Der Gesetzgeber hat immer die Wahl, entweder noch ein neues Gesetz zu erlassen und damit erhebliche Kosten für noch mehr Bürokratie ohne jede Garantie für Erfolg zu verursachen oder auf die konsequente Anwendung bestehender Gesetze hinzuwirken. Das erlassen neuer Gesetze eignet sich natürlich besser zur Profilierung als politisch korrekter Politiker, da medienwirksamer. Erlasse, die nur dazu dienen, die Einhaltung vorhandener Gesetze, hier § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG, effektiver zu kontrollieren und umzustezten, tauchen in den Medien höchstens als Randnotiz auf. Und da nach der Wahl immer vor der Wahl ist, setzen viele Politiker leider leiber auf Polemik. Der Presserummel um eine vermeintlich höhere allgemeine Gefährdung durch ältere Verkehrsteilnehmer kommt da gerade recht.

Zitat:
Ob sie besser oder schlechter fahren, ließe sich nur dann objektiv feststellen, wenn sie sich einer Prüfung unterziehen würden. Eine freiwillige Prüfung würde das Ergebnis schon aufgrund der Teilnehmerstruktur verfälschen.
Jede wie auch immer geartete Prüfung, egal ob alle 5 Jahre oder jährlich, kann immer nur eine Momentaufnahme wiedergeben die zudem von der jeweiligen Tagesform des Prüflings abhängig ist. Abgesehen davon kann man sich auf Prüfungen entsprechend vorbereiten und während einer Prüfung ist die Aufmerksamkeit ungleich höher als im Alltagsgeschehen. Alles was eine Prüfung über das Individuum aussagt ist, wie sich der Probant unter Prüfungsbedingungen verhält.

Nachlassende Sehkraft kann mit Sehhilfen korrigiert werden. Reicht die Sehkraft auch mit Hilfen nicht aus ein KFZ zu führen, sollte der behandelnde Artz die Initiative ergreifen können, uneinsichtigen Patienen die Fahrerlaubsnis entziehen zu lassen. Hören können muss man zum Führen eines KFZ nicht. Wobei das alles und Starrsinn nur bedingt mit dem Alter zu hat. Sehschwächen und Gehörschädigungen treten nicht selten auch bei Jüngeren auf. Und wer in jungen Jahren nicht starrsinnig war, wird es auch im Alter nicht sein.

Zitat:
Original von jochen22:
Geht es noch. Wir sind keinesfalls der Mob, sondern diskutieren
hier, was wir für sinnnvoll halten.

Allein aus der Betrachung von Einzelfällen pauschale Regelungen in Erwägung zu ziehen ist nie sonderlich sinnvoll.
Zitat:
Genauso, wie es sinnvoll ist am Anfang der Autofahrerkarriere
eine Fahrausbildung mit zwei Prüfungen zu absolvieren könnte man
erwägen Checks ab einem gewissen Alter oder dauernd einzuführen.

Könnte man erwägen, wenn die Fahrausbildung am Anfang erwiesenermaßen das leisten würde, was von allgemeinen altersabhängigen Fahrtauglichkeitstest hier nun offenbar erwartet wird. Das ist nicht mal bei Fahrtauglichkeitsprüfungen für Berufskraftfahrer der Fall.
Zitat:
Dies könnte natürlich auch mit der Gesundheitskontrolle durch den Firmenarzt kombiniert werden. (Ich muß z.B. regelmäßig zum
Gesundheitscheck als Mitarbeiter in einem Chemiebetrieb)

Nein! NICHT Firmenarzt / Betriebsarzt, sondern behandelnder Arzt. Derzeit sind Ärzte nur berechtigt, ihren Patienten allenfalls darauf hinzuweisen, wenn sie nicht fahrtauglich sind. Ärzten hier ein Initiativrecht an die Hand zu geben, wäre IMO wesentlich effektiver als jede Form pauschalierter Verfahrensweisen, die letztenedes nur mehr Bürokratie bedeuten würden. Kein neues Gesetz, sondern denen die Mittel in die Hand geben, existierende Gesetze effektiv umzustezten, die wie kein anderer die Fahrtauglichkeit des Individuums beurteilen können. Die gezielte Anwendung von Gesetzen, statt Gießkannenregelung mit nicht vorhersehbarem Wirkungsgrad bei garantiert erhöhten Kosten.
Zitat:
Fahrsicherheitstrainings sind zwar wünschenswert aber dann doch
ein echter Kostenfaktor, könnten aber durch die Versicherungen
gutiert werden.

Ob die so pauschal so wünschenwert sind, wage ich ebenfalls zu bezweifeln. Führerscheininhaber mit bereits erhöhter Risikobereitschaft könnten Fahrsicherheitstrainings zu noch mehr Selbstüberschätzung verleiten und somit das Gegenteil von dem bewirken, was damit erreicht werden soll.
Zitat:
Original von Bjoern:
Wenn man langsamer fährt als erlaubt, kann man dafür auch belangt werden. Wer mit 30 km/h in einer Ortschaft fährt in der 50 erlaubt sind, kann aggressives Verhalten derjenigen dahinter und/oder riskante Überholmanöver provozieren. Kann ja auch nicht sein oder?

Die Gefahr geht dabei nicht vom Langsamfahrenden aus. Die StVO verlangt devensives Fahren. Was nicht sein kann ist, einen langsam fahrenden Verkehrsteilnehmer als Legitimation herzunehmen, sich aggressiv zu verhalten oder riskante Überholmanöver zu starten. Leider ist die Realität auf den Straßen aber eher so, dass viele sich bereits aggressiv verhalten und riskant überholen, wenn man sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit hält. Das wird bereits als Langsamfahren verstanden.
--
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[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 28.05.2010 um 18:08 Uhr geändert. ]

[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 28.05.2010 um 18:10 Uhr geändert. ]

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28.05.2010, 18:12 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
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@Holger:
Jau, also wäre es sinnvoll einen gesundheitlichen Standard zu definieren, der regelmäßig erneuert werden muß.

Sagen wir mal einen phys.-psychol. TÜV 8) entsprechend der
Fahrzeugklassen und auch nicht zu "straff" sonst wird es leer auf der Strasse :D oder?

Vorschlag an Björn:
Lass die weiter 30 KMH fahren sonst ist die Fahrerlaubnis weg und die können dann nur noch mit 6 KMH im Rollstuhl.
Ausserdem ist doch schon vieler Orts nur noch 30er Zone :D
--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands

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28.05.2010, 20:35 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
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Zitat:
Original von Maja
Zitat:
Original von Bjoern:
Wenn man langsamer fährt als erlaubt, kann man dafür auch belangt werden. Wer mit 30 km/h in einer Ortschaft fährt in der 50 erlaubt sind, kann aggressives Verhalten derjenigen dahinter und/oder riskante Überholmanöver provozieren. Kann ja auch nicht sein oder?

Die Gefahr geht dabei nicht vom Langsamfahrenden aus. Die StVO verlangt devensives Fahren. Was nicht sein kann ist, einen langsam fahrenden Verkehrsteilnehmer als Legitimation herzunehmen, sich aggressiv zu verhalten oder riskante Überholmanöver zu starten.


Dazu § 1 Abs. 2 StVO:

Zitat:
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Unnötiges Langsamfahren wird dabei gemeinhin als vermeidbare Behinderung ausgelegt.

Zu der eigentlichen Geschichte:

wahrscheinlich hat vorher ein Jungspund dem Herrn mit der Bemerkung "Tja, Opa, jung und schnell müsste man sein" den letzten Parkplatz weggeschnappt und nun wollte er zeigen, dass man besser "alt und reich" sein sollte :D
--
God forgives - who forgives God ?

[ Dieser Beitrag wurde von Wolfman am 28.05.2010 um 20:35 Uhr geändert. ]

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28.05.2010, 22:19 Uhr

Maja
Posts: 15429
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@Wolfman:

Und?
--
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29.05.2010, 00:57 Uhr

Bjoern
Posts: 1730
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@Maja:
Du unterscheidest nicht zwischen Langsamfahren und defensivem Fahren. Da gibts nämlich einen Widerspruch, auch wenn du versuchst das andersherum darzustellen ;)

[ Dieser Beitrag wurde von Bjoern am 29.05.2010 um 00:57 Uhr geändert. ]

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29.05.2010, 15:33 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@Bjoern:

Scheinbar konntest Du meinen Ausführungen nicht ganz folgen. Defensiv fahren bedeutet, sein Recht nicht durch gezielte Fahrmanöver erzwingen zu wollen. Alles was ich versuchte war, Dir mitzuteilen, dass ein langsam fahrendes Fahrzeug voraus niemandem das Recht gibt, sich aggressiv zu verhalten oder gar riskante Überholmanöver zu starten, was keine defensive sondern eine offensive Fahrweise wäre und zudem erst recht den Tatbestand der Nötigung erfüllen würde. Einfacher ausgedrückt. Verursacht jemand bei einer solchen Aktion einen Unfall, dann liegt die Schuld nicht beim Landgsamfahrer, vom dem unter Umständen vielleicht eine Behinderung ausging (was ggf. ein Richter zu entscheiden hätte), keinesfalls jedoch eine Gefährdung des Straßenverkehrs.

Als Ergänzung zu Wolfmans Beitrag: Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu unterschreiten ist nicht zangsläufig ein Verstoß gegen die StVO. Siehe dazu § 3 Abs. 1 Satz 1 StVO:
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Insbesondere innerhalb geschlossener Orstschaften dürfte es schwierig sein, bei gefahrenen 30 Km/h wo 50 Km/h erlaubt sind den Nachweis zu führen, es habe sich um Behinderung oder gar Nötigung durch Langsamfahren ohne triftigen Grund gehandelt.

--
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29.05.2010, 18:07 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
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@Maja:

Mit "unnötig" meinte ich natürlich den Fall, dass es auch und insbesondere nach der StVO keine Begründung fürs Langsamfahren gibt, daher auch der "Fettdruck" ;)

Ich genieße es übrigens auch ganz gern mal, nur einen Bruchteil der Leistung meines Moppeds abzurufen und schön gemütlich spazieren zu fahren :)

--
God forgives - who forgives God ?

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29.05.2010, 20:00 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von Wolfman:
Ich genieße es übrigens auch ganz gern mal, nur einen Bruchteil der Leistung meines Moppeds abzurufen und schön gemütlich spazieren zu fahren :)

Was eine Kunst ist. Am Gas drehen kann jeder Tupjupp.
--
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29.05.2010, 20:11 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
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def. >Tupjupp ? :dance3:
--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands

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29.05.2010, 21:13 Uhr

Otis
Posts: 1377
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Seit Ihr sicher das alle die auf dieses Thema antworten die Befähigung zum führen eines PKW haben.

Bin mir da nicht so sicher wenn ich die Antworten lese.
:lach:

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29.05.2010, 21:31 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
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Zitat:
Original von Otis:
Seit Ihr sicher das alle die auf dieses Thema antworten die Befähigung zum führen eines PKW haben.

Bin mir da nicht so sicher wenn ich die Antworten lese.
:lach:


Wie kommst Du jetzt auf so ein Irrsinn? :D :D

Davon abgesehen fällst ausgerechnet Du unter die Kategorie "zu alt für die Fahrerlaubnis" :lach: :lach: :lach:
--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands

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29.05.2010, 22:24 Uhr

Otis
Posts: 1377
Nutzer
Zitat:
Original von hjoerg:
Zitat:
Original von Otis:
Seit Ihr sicher das alle die auf dieses Thema antworten die Befähigung zum führen eines PKW haben.

Bin mir da nicht so sicher wenn ich die Antworten lese.
:lach:


Wie kommst Du jetzt auf so ein Irrsinn? :D :D

Davon abgesehen fällst ausgerechnet Du unter die Kategorie "zu alt für die Fahrerlaubnis" :lach: :lach: :lach:
--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands


Deshalb muss ich alle 5 Jahre den Check machen :lach: :lach: mit anderen Worten ich bin "noch " fit !


>Wie kommst Du jetzt auf so ein Irrsinn? <

als ich auf einer Amiga Messe war. Traf ich Petra Struck neben ihr stand eine Person wir kamen ins Gespräch, damals stellte sich heraus das die Person die neben Petra stand keinen Führerschein hatte. Mag ja sein das diese Befähigung nachgeholt wurde.
Nun kam mir heute beim durchlesen der Antworten dieser Person die Erinnerung an damals hoch.
Ich nenne absichtlich keinen Namen ! und damit mir das Gedächtnis keinen Streich spielt, habe ich mich bei meinen damaligen Messe Mitreisenden erkundigt auch die Jungs konnten sich an unser damalige Unterhaltung erinnern.



[ Dieser Beitrag wurde von Otis am 30.05.2010 um 10:28 Uhr geändert. ]

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29.05.2010, 22:30 Uhr

hjoerg
Posts: 3853
Nutzer
@Otis:
Interessant, willst Du nicht mal auf ein, zwei Bier vorbeikommen? 8)


p.s. Ich war letzte Woche mal zur Verlängerung wegen der 40to, das ist ja eine Tortur.
--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands

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29.05.2010, 22:57 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von hjoerg:
def. >Tupjupp ? :dance3:


Umgangsprachlich für Personen, die sich offensichtlich töricht verhalten.
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29.05.2010, 23:07 Uhr

hjoerg
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Zitat:
Original von Maja:
Zitat:
Original von hjoerg:
def. >Tupjupp ? :dance3:


Umgangsprachlich für Personen, die sich offensichtlich töricht verhalten.
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Danke, hatte ich noch nie gehört. :)
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Nethands

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29.05.2010, 23:12 Uhr

Otis
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hab mal ausgerechnet wie viele KM ich in den letzen 20 Jahren zurück gelegt habe,
Für einen LKW Trucker im Fernverkehr sind 800 KM keine Seltenheit pro Tag.

Bremen - Aasmeer 376 Kilometer einen Tour nur muss die gleiche Tour Aalsmeer -Bremen am selben Tag zurück gelegt werde, Zwischendurch laden und entladen. !

Aus meiner Erinnerung der erste Truck hatte 1.356.000 km auf dem Tacho,
der zweite Truck 890.000 dann kam ein PKW der mochte mich nicht und schob mich in den Graben samt Truck. Hab es überlebt die PKW Fahrerin leider nicht.
Der jetzige Truck hat auch schon wieder 560.443 km auf dem Tacho.

Und nun überlegt bitte , ein PKW Fahrer fährt im Durchschnitt im Jahr zwischen 12.000 bis 25.000 km. Ein Trucker im Durchschnitt 80 bis 250.000 km. Ab 20 bis 25.000 km im Monat fährt ein LKW erst wirtschaftlich im Fernverkehr.

Nun frag ich euch wer hat mehr Erfahrung im Straßenverkehr der PKW Fahrer oder der LKW Fahrer? Aber der LKW Fahrer muss sich ab 50 Jahren testen lassen, das PKW Mütterchen oder Männchen mit 50 Jahren nicht !

Antwort der LKW Fahrer, denn er schläft während der Fahrzeit oder denkt nur an schöne Frauen, liest Bildzeitung und schaut Fernsehen während seiner Tour. :lach: :lach:

Stellt euch einen PKW Fahrer vor der bei 85 kmh die Bildzeitung liest. der kann nicht mehr aus der Scheibe sehen. :glow:


[ Dieser Beitrag wurde von Otis am 29.05.2010 um 23:14 Uhr geändert. ]

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30.05.2010, 10:00 Uhr

jochen22
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@Otis

Das ein LKW-Fahrer strengere Auflagen hat ist doch sehr venünftig.
Stellt er mit seinem tonnenschweren gefährt doch eine ungleich
größere Gefahr da.

Da fänd ich sogar verpflichtende Fahrsicherheittrainings sinnvoll.


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30.05.2010, 10:07 Uhr

jochen22
Posts: 1139
[Benutzer gesperrt]
@Maja:

Es geht auch nicht um Rechtliches bei Langsamfahrenden.

Fakt ist aber, daß deren Verhalten manche ungeduldige Zeitgenossen
zum Überholen verleitet. Was eventuell nicht geschehen wäre, wenn
der Überholte angemessen schnell gefahren wäre.


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