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06.12.2010, 20:05 Uhr

harryfisch
Posts: 996
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Ich denke mal Wiki Leaks ist eine entstehende neue Form des Journalismus. Offenlegen was man in die Hände bekommt, keine Schweinereien mehr nirgendwo, zumindest nicht mehr heimlich. Bizarr finde ich die begonnene Verfolgung und Hexenjagd auf Herrn Assange. Nach der merkwürdigen Vergewaltigungs Anzeige und dem Interpol Haftbefehl deswegen, dem rauswurf bei einem Provider in den Staaten, kommmen jetzt eine Schweizer Bank hinzu, die die Konten von Wiki Leaks sperrt und paypal die "nette" ebay Bank erlaubt keine Einzahlungen mehr. Sorry das geht zuweit.
Es wäre ja schön wenn es um die Frauenrechte gehen würde aber bitte mit welcher Begründung und auf welcher rechtlichen Grundlagen gehen diese Institutionen vor? Das riecht doch nach Druck aus Washington.
:sword:

[ Dieser Beitrag wurde von harryfisch am 06.12.2010 um 20:06 Uhr geändert. ]

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07.12.2010, 10:29 Uhr

DrNOP
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Das riecht nicht, das stinkt! Und daß das von den Amerikanern angeleiert wurde war schon von Anfang an klar: Wer sonst würde wegen einer Vergewaltigung gleich Interpol bemühen? Vor allem, wenn sie von jemandem begangen sein soll, der weiß daß er vorsichtig sein muß - und der ein höheres Ziel im Leben hat als seine kurzfristige Befriedigung.

Es heißt immer, wir würden in Zeiten von Recht und Gesetz leben - aber bei solchen Aktionen fühle ich mich in's finsterste Mittelalter versetzt ... Inquisition und Hexenverbrennung und so...
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07.12.2010, 10:41 Uhr

AndreasM
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Zitat:
Original von harryfisch:
Ich denke mal Wiki Leaks ist eine entstehende neue Form des Journalismus.


Also mit Journalismus hat das ganze gar nichts zu tun. Dokumente online stellen und diese komplett ungefiltert online zu stellen ist alles, aber ganz sicher kein Journalismus.

Zitat:
mit welcher Begründung und auf welcher rechtlichen Grundlagen gehen diese Institutionen vor? Das riecht doch nach Druck aus Washington.

Also PayPal und Amazon tun sich da echt leicht mit der rechtlichen Grundlage. Noch eindeutiger gegen die AGB verstoßen kann man nun wirklich nicht.

Interessant finde ich bei dieser "Hexenjagd", das WikiLeads von den User auf einmal Sonderrechte bekommt und jede Art von Gesetz auf einmal nicht mehr gilt.
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Andreas Magerl
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07.12.2010, 10:45 Uhr

AndreasM
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Zitat:
Wer sonst würde wegen einer Vergewaltigung gleich Interpol bemühen?

Wenn jemand ein Kapitalverbrechen geht und sich in verschiedene Länder absetzt ist es völlig normal das Interpol eingeschaltet wird.
Das macht Deutschland genauso.

Nur weil jetzt mal die Presse groß darüber berichtet heißt es nicht das es was besonderes ist.

Zitat:
Vor allem, wenn sie von jemandem begangen sein soll, der weiß daß er vorsichtig sein muß - und der ein höheres Ziel im Leben hat als seine kurzfristige Befriedigung.

Uih, Du kennst ihn persönlich das Du ihn so gut einschätzen kannst? :)

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Andreas Magerl
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[ Dieser Beitrag wurde von AndreasM am 07.12.2010 um 10:46 Uhr geändert. ]

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07.12.2010, 12:08 Uhr

Holger
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Zitat:
Original von AndreasM:
Also PayPal und Amazon tun sich da echt leicht mit der rechtlichen Grundlage. Noch eindeutiger gegen die AGB verstoßen kann man nun wirklich nicht.

Dass sie es sich sehr leicht machen, stimmt natürlich. Nur mit der rechtlichen Grundlage hapert es ein bisschen. Schließlich hat noch kein Gericht dieser Welt Wikileaks wegen irgendeines Gesetzesverstoß verurteilt und dreimal darfst Du raten, warum es bislang noch nicht einmal versucht wurde. Nur diese Firmen, wie PayPal, Amazon oder Mastercard können offenbar selbst definieren, was illegal ist und was nicht, und das dann als Grundlage für einen angeblichen AGB-Verstoß benutzen.

Zitat:
Wenn jemand ein Kapitalverbrechen geht und sich in verschiedene Länder absetzt ist es völlig normal das Interpol eingeschaltet wird.
Nur dass Assange gar nicht wegen eines Kapitalverbrechens gesucht wird, diese Anklage wurde ja fallengelassen, sondern lediglich "zur Befragung" in diesem Fall.

Dass in Schweden offenbar einvernehmlicher Sex als Vergewaltigung gilt, wenn es sich um ungeschützten handelte, ist sowieso eine sehr interessante Sache.

Nun ja, jetzt ist er ja verhaftet, da werden wir ja sehen, ob es zu einem echten Prozess kommt, oder ob er einfach nur direkt von Schweden in die USA ausgeliefert wird.

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07.12.2010, 12:19 Uhr

AndreasM
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Zitat:
Original von Holger:
Nur diese Firmen, wie PayPal, Amazon oder Mastercard können offenbar selbst definieren, was illegal ist und was nicht, und das dann als Grundlage für einen angeblichen AGB-Verstoß benutzen.


Also die AGB kann natürlich jede Firma selbst formulieren solange sie sich an das geltende Recht halten. Wenn dann jemand gegen die AGB verstößt, fliegt er. Das ist simples Vertragsrecht und wird täglich so gegandhabt.

Zitat:
Nur dass Assange gar nicht wegen eines Kapitalverbrechens gesucht wird, diese Anklage wurde ja fallengelassen, sondern lediglich "zur Befragung" in diesem Fall.

Deswegen ist es immer noch ein Kapitalverbrechen das im Raum steht. Ansonsten wäre gar keine Befragung nötig.

Zitat:
Dass in Schweden offenbar einvernehmlicher Sex als Vergewaltigung gilt, wenn es sich um ungeschützten handelte, ist sowieso eine sehr interessante Sache.

Wars Du dabei?

Sowas ähnliches haben wir ja momentan auch in Deutschland. Wo anscheinend jeder ganz genau weiß was hinter den verschlossenen Türen passiert ist.
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07.12.2010, 14:26 Uhr

Holger
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Zitat:
Original von AndreasM:
Also die AGB kann natürlich jede Firma selbst formulieren solange sie sich an das geltende Recht halten. Wenn dann jemand gegen die AGB verstößt, fliegt er. Das ist simples Vertragsrecht und wird täglich so gegandhabt.

Ja, aber der Passus, auf den verwiesen wurde, war, dass man keine illegalen Handlungen unterstützen darf, und da Wikileaks nach derzeitigen Gesetzes nicht illegal ist (deswegen wollen US-Politiker ja jetzt extra eigene Gesetze schaffen), wurde gegen diesen Passus der AGB gar nicht verstoßen.

Es sei denn, diese Firmen dürfen eine andere Art der Legalität definieren und können sich auf diese berufen, obwohl diese eigene Definition nirgendwo in den AGBs auftaucht.

Zitat:
Wars Du dabei?
Da ich, genauso wie Du, die Behauptung, dass er wegen Vergewaltigung gesucht wird, für wahr halte, obwohl ich sie nur aus den Nachrichten kenne, gehe ich davon aus, dass die detaillierteren Informationen zu diesem Fall aus denselben Medien ebenfalls wahr sind.
Wenn Du einen Grund zur Annahme hast, dass die eine Aussage aus den Medien wahr, die andere aus denselben Medien unwahr wäre, dann nenne ihn bitte.

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07.12.2010, 14:46 Uhr

AndreasM
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Zitat:
Original von Holger:
Ja, aber der Passus, auf den verwiesen wurde, war, dass man keine illegalen Handlungen unterstützen darf, und da Wikileaks nach derzeitigen Gesetzes nicht illegal ist (deswegen wollen US-Politiker ja jetzt extra eigene Gesetze schaffen), wurde gegen diesen Passus der AGB gar nicht verstoßen.


Ahm, ich hab die Stellungsnahme von Amazon gelesen wo sie klar darauf verweisen das in den AGB drinnen steht das nur Daten auf deren Server veröffentlichen darf, deren Rechte man auch besitzt.

Wo da eigene Gesetze erfunden werden, sehe ich nicht wirklich.

Das ist ganz einfaches simples Vertragsrecht. Wikileads hätte sich vorher halt mal die AGB durchlesen sollen anstatt jetzt Amazon zu beschimpfen.

Und ob Wikileads daran die Rechte besitzt, darüber braucht man nicht wirklich diskutieren, oder? :)

Bei dem Bankkonto wurde angegeben das ein falscher Wohnsitz anggegeben wurde. Vorausgesetzt es stimmt, ist es völlig normal das ein Konto dann eingefroren wird.

Zitat:
Da ich, genauso wie Du, die Behauptung, dass er wegen Vergewaltigung gesucht wird, für wahr halte, obwohl ich sie nur aus den Nachrichten kenne, gehe ich davon aus, dass die detaillierteren Informationen zu diesem Fall aus denselben Medien ebenfalls wahr sind.
Wenn Du einen Grund zur Annahme hast, dass die eine Aussage aus den Medien wahr, die andere aus denselben Medien unwahr wäre, dann nenne ihn bitte.


Ich hab keine Ahnung ob die Sache mit der Vergewaltigung gerechtfertigt ist. Ich kann weder sagen das es passiert ist oder nicht. Fakt ist das die Anschuldigung rund nen viertel Jahr alt ist, also nichts was auf die aktuellen Veröffentlichungen passiert ist.
Ob das stimmt oder nicht muß ein Gericht klären. Wenn man natürlich als verdächtiger oder Zeuge sich absetzt, macht das nicht wirklich nen guten Eindruck.

Die Medien haben viel Mist geschrieben. So z.b. das der Gründer wegen Hochverrat angeklagt werden soll. Oder das die Todesstrafe für ihn gefordert wurde.


btw. ich hab ne sehr differenzierte Meinung zum Wikileads. Einerseits ist es richtig was sie machen. Andererseits bauen sie dabei auch viel Scheiße.
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07.12.2010, 14:50 Uhr

Bjoern
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Zitat:
Original von Holger:
Dass in Schweden offenbar einvernehmlicher Sex als Vergewaltigung gilt, wenn es sich um ungeschützten handelte, ist sowieso eine sehr interessante Sache.


Wenn die Frau nur geschützten und keinen ungeschützten Sex will kann man das auch nicht mehr einvernehmlich nennen wenn sie denn dazu genötigt wird...

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07.12.2010, 15:31 Uhr

DrNOP
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Zitat:
Original von AndreasM:
Bei dem Bankkonto wurde angegeben das ein falscher Wohnsitz anggegeben wurde. Vorausgesetzt es stimmt, ist es völlig normal das ein Konto dann eingefroren wird.

Ohne festen Wohnsitz krieg' ich kein Bankkonto? Und das in einer Zeit, in der Online-Banking-Kunden deutlich bevorzugt werden?

Nun denn, falls das so ist sollte es aber doch auch ein leichtes sein, die Adresse des persönlichen Anwaltsbüros anzugeben. Einen Anwalt braucht er ja sowieso ständig.
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07.12.2010, 15:46 Uhr

Holger
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Zitat:
Original von AndreasM:
Ahm, ich hab die Stellungsnahme von Amazon gelesen wo sie klar darauf verweisen das in den AGB drinnen steht das nur Daten auf deren Server veröffentlichen darf, deren Rechte man auch besitzt.
...
Und ob Wikileads daran die Rechte besitzt, darüber braucht man nicht wirklich diskutieren, oder? :)

Natürlich nicht, solange man Ahnung vom amerikanischen Recht hat. Denn nach diesem gibt es für Dokumente der öffentlichen Verwaltung kein Urheberrecht. Wenn man im Besitz selbiger ist, darf man sie auch veröffentlichen, das ist sogar explizit erlaubt. Was nicht erlaubt ist, ist die Weitergabe seitens der Angestellten der öffentlichen Verwaltung, aber die fand vorher statt. Deshalb können auch die Zeitungen sich ungeniert bei Wikileaks bedienen und diese Dokumente veröffentlichen. Was sie ja auch tun. Alles legal.
Zitat:
Bei dem Bankkonto wurde angegeben das ein falscher Wohnsitz anggegeben wurde. Vorausgesetzt es stimmt, ist es völlig normal das ein Konto dann eingefroren wird.
Ja, schweizer Banken sind ja bekannt dafür, es mit solchen Angaben ziemlich genau zu nehmen. Zumindest zufällig dann, wenn es um Assange geht.
Zitat:
Die Medien haben viel Mist geschrieben. So z.b. das der Gründer wegen Hochverrat angeklagt werden soll. Oder das die Todesstrafe für ihn gefordert wurde.
Nun ja, sie haben den Mist wiedergegeben, den amerikanische Politiker von sich gegeben haben.

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07.12.2010, 15:50 Uhr

AndreasM
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Zitat:
Original von DrNOP:
Ohne festen Wohnsitz krieg' ich kein Bankkonto? Und das in einer Zeit, in der Online-Banking-Kunden deutlich bevorzugt werden?


Keine Ahnung wie es in anderen Ländern ist. Aber versuch mal in Deutschland ein Konto ohne Postanschrift zu bekommen.

Zitat:
Nun denn, falls das so ist sollte es aber doch auch ein leichtes sein, die Adresse des persönlichen Anwaltsbüros anzugeben. Einen Anwalt braucht er ja sowieso ständig.

Ganz so einfach ist es nicht. In Deutschland mußt Du auch unter dieser Adresse gemeldet sein. Natürlich kann mans probieren einfach nur seinen Namen an den Briefkasten von nem Kumpel zu basteln, aber rechtlich gesehen kannst Du massig Ärger bekommen weil Du im Vertrag bestätigt hast das die Adresse auch Dein Wohnsitz ist.

Wenns über nen Anwalt geht (Da gibts sicher Möglichkeiten) dann frag ich mich warum das nicht von Anfang an so gemacht wurde.
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07.12.2010, 15:54 Uhr

Holger
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Zitat:
Original von DrNOP:
Nun denn, falls das so ist sollte es aber doch auch ein leichtes sein, die Adresse des persönlichen Anwaltsbüros anzugeben.

Das hat er ja. Die Anforderungen seitens der Bank sind nur plötzlich enorm gestiegen.
Zitat:
Original von Bjoern:
Wenn die Frau nur geschützten und keinen ungeschützten Sex will kann man das auch nicht mehr einvernehmlich nennen wenn sie denn dazu genötigt wird...

Entweder war sie damit einverstanden oder sie war es nicht. Überredet zu werden, ist noch lange keine Nötigung. Bzw. zur Ungeschütztheit gezwungen zu werden, zum eigentliche Sex aber nicht, klingt ziemlich absurd.

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07.12.2010, 15:59 Uhr

AndreasM
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Zitat:
Original von Holger:
Natürlich nicht, solange man Ahnung vom amerikanischen Recht hat. Denn nach diesem gibt es für Dokumente der öffentlichen Verwaltung kein Urheberrecht. Wenn man im Besitz selbiger ist, darf man sie auch veröffentlichen, das ist sogar explizit erlaubt. Was nicht erlaubt ist, ist die Weitergabe seitens der Angestellten der öffentlichen Verwaltung, aber die fand vorher statt. Deshalb können auch die Zeitungen sich ungeniert bei Wikileaks bedienen und diese Dokumente veröffentlichen. Was sie ja auch tun. Alles legal.


Ich hab null Ahnung wie das US-Recht in dem Fall ist. Aber gilt das Recht zur Veröffentlichung auch für Ausländer? Amerkanische Gesetze haben ja gerne die Einschränkungen das sie ausdrücklich nur für Staatsbürger gelten.

Deswegen haben sie aber auch nicht die Rechte an den Dokumenten. Mag jetzt Wortglauberei sein, aber so stehts in den AGB. Ob das jetzt nun legal oder illegal ist was Wikileads macht ist schnurzte.

Wikileads hat mit Amazon einen Vertrag abgeschlossen. Amazon ist der Meinung das Wikileads sich an diesen Vertrag nicht gehalten hat und kündigten ihn auf.

Kann man schön drüber streiten. Aber wenn Wikileads nicht gegen die AGB verstoßen hat, dann würde ein kleiner Anruf beim Anwalt reichen.

Zumidnerst wär das glaubhafter als die Stellunsgname von Wikileads zu dem Thema.

Zitat:
Ja, schweizer Banken sind ja bekannt dafür, es mit solchen Angaben ziemlich genau zu nehmen. Zumindest zufällig dann, wenn es um Assange geht.

Wie bei jedem anderen Fall auch wo die Medien weltweit ein Auge drauf haben.


Zitat:
Nun ja, sie haben den Mist wiedergegeben, den amerikanische Politiker von sich gegeben haben.

Naja, selbst ich mit meinem miesen englisch hab verstanden das bei der Forderung nach eine Klage wegen Hochverrats und Todesstrafe NICHT Wikileads gemeint war.

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07.12.2010, 16:01 Uhr

AndreasM
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Zitat:
Original von Holger:
Das hat er ja. Die Anforderungen seitens der Bank sind nur plötzlich enorm gestiegen.


Echt? In der Stellungsname der Bank hies es doch das er seinen Wohnsitz dort angegeben hat.

Und das Büro von seinem Anwalt ist nun einmal nicht sein Wohnsitz.


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07.12.2010, 16:23 Uhr

Bjoern
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Zitat:
Original von Holger:
Entweder war sie damit einverstanden oder sie war es nicht. Überredet zu werden, ist noch lange keine Nötigung. Bzw. zur Ungeschütztheit gezwungen zu werden, zum eigentliche Sex aber nicht, klingt ziemlich absurd.


Ich habe das so verstanden: Sex ja, aber nur geschützt. Wenn er sie dann gezwungen haben sollte ungeschützten Sex zu haben, dann ist das eben strafbar.

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07.12.2010, 19:05 Uhr

DrNOP
Posts: 4118
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A propos...

Zitat:
Original von AndreasM:
Mag jetzt Wortglauberei sein

Wortklauberei und
Zitat:
Wikileads
Wikileaks.

Zitat:
Original von AndreasM:
In der Stellungsname der Bank hies es doch das er seinen Wohnsitz dort angegeben hat.

Und das Büro von seinem Anwalt ist nun einmal nicht sein Wohnsitz.

Und wo ist dann das Problem? Ich denk' er muß unter der angegebenen Adresse gemeldet sein? Ich bin gespannt auf die Erklärung, wie er unter seinem Wohnsitz nicht gemeldet sein kann.
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07.12.2010, 19:06 Uhr

DrNOP
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Zitat:
Original von Bjoern:
Ich habe das so verstanden: Sex ja, aber nur geschützt. Wenn er sie dann gezwungen haben sollte ungeschützten Sex zu haben, dann ist das eben strafbar.

Wie Holger bereits erwähnte: Das klingt ziemlich absurd.
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07.12.2010, 20:25 Uhr

Bjoern
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Zitat:
Original von DrNOP:
Zitat:
Original von Bjoern:
Ich habe das so verstanden: Sex ja, aber nur geschützt. Wenn er sie dann gezwungen haben sollte ungeschützten Sex zu haben, dann ist das eben strafbar.

Wie Holger bereits erwähnte: Das klingt ziemlich absurd.
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Und ich finde dass das nicht so absurd klingt.

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07.12.2010, 20:32 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
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Zitat:
Und wo ist dann das Problem? Ich denk' er muß unter der angegebenen Adresse gemeldet sein? Ich bin gespannt auf die Erklärung, wie er unter seinem Wohnsitz nicht gemeldet sein kann.

Er hat als seinen Wohnsitz eine Adresse angegeben die nicht sein Wohnsitz ist. Was muß man da noch erklären?


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07.12.2010, 23:35 Uhr

_PAB_
Posts: 3016
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Niemand ist gezwungen, unter seinem Wohnsitz ständig oder überwiegend persönlich anwesend zu sein, zumindest nicht nach dem geltenden Recht vieler Länder.


Habt ihr das heute in der Presse eigentlich mitbekommen?
"Assange verhaftet... blah blah" und in ganz wenigen besser recherchierenden Medien "... hatte sich in London der Polizei gestellt".
=> Er ist also *freiwillig* zur Polizei gegangen, zum gleichen Zeitpunkt, als in England ein gültiger Haftbefehl gegen ihn eingegangen war.
In Süd-England soll er sich aufgehalten haben, weil es Mord-Drohungen gegen ihn gegeben hat.

Nun denn, ich wünsche ihm, dass er sein Recht erhält, was auch immer das sein mag.
Jedenfalls ist es ein herausragender und bewundernswerter Job, entgegen den immensen Druck der mächtigen, Machtmißbrauch und Vetternwirtschaft aufzudecken bzw. für Transparenz zu sorgen.

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07.12.2010, 23:39 Uhr

Maja
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Zitat:
Original von harryfisch:
Ich denke mal Wiki Leaks ist eine entstehende neue Form des Journalismus.

Journalismus hat einen Ehrenkodex der gesellschaftlichen Verantwortung öffentlicher Berichterstattung gerecht zu werden. Dieser Ehrenkodex beinhaltet, dass nur veröffentlicht wird, was vorher sauber recherhiert wurde und nichts veröffentlicht wird, das zu internationalen Verwicklungen führen könnte.

Wikileaks ist das genaue Gegenteil davon. Schlimmer noch als Boulevardblätter wie die BILD. Dem Betreiber von Wikileaks scheint es völlig am Allerwertesten vorbei zu gehen, was er damit anrichten könnte. Dabei nimmt er sogar billigend mögliche Gewaltakte und militärische Auseinandersetzungen in Kauf. Und das alles nur, sich öffentlich zu prodzuieren. Ein Selbstdarsteller wie aus dem Bilderbuch. Rücksichtslos und ohne jede Skrupel. Ein Wahnsinniger auf Irrwegen. Lückelose Öffentlichkeit ist für menschliche Gesellschaft gefährlicher als geheime Dokumente.

Zu verdeutlichen, wohin das führen würde, braucht man es nur auf die private Ebene zu ziehen. Mal angenommen, man würde Dir alles Erzählen oder gar im Internet veröffentlichen, was andere in deiner Abweseneit über Dich gesagt haben. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass dadurch dein Selbstbild ins Wanken geraten, Freundschaften daran zerbrechen würden.
--
** Tippfehler sind kostenlos und dürfen unbegrenzt an Dritte weitergegeben werden. **

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08.12.2010, 09:09 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
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Zitat:
Original von _PAB_:
Niemand ist gezwungen, unter seinem Wohnsitz ständig oder überwiegend persönlich anwesend zu sein, zumindest nicht nach dem geltenden Recht vieler Länder.


Aber trotzdem muß es sein eigener Wohnsitz sein und nicht der einer anderen Person.

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08.12.2010, 09:13 Uhr

DrNOP
Posts: 4118
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Zitat:
Original von AndreasM:
Er hat als seinen Wohnsitz eine Adresse angegeben die nicht sein Wohnsitz ist. Was muß man da noch erklären?

Zum Beispiel, wieso du dir von einem Beitrag zum nächsten widersprichst:
Mal sagst du, er habe seinen Wohnsitz angegeben und das nächste mal, daß er eine Adresse angegeben hat die nicht sein Wohnsitz ist ...

Wat denn nu'?
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08.12.2010, 09:20 Uhr

DrNOP
Posts: 4118
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Zufälligerweise ist jetzt in der Türkei ein Schriftsteller verhaftet worden, der irgendwelche kritische Dinge gegenüber der Türkei geschrieben hat. Und wegen was? Raubüberfall!

Wir lernen also: Jemand, der gerne Geheimnisse bekannt macht vergewaltigt auch Frauen und jemand, der sich kritisch gegenüber seinem Heimatland äußert überfällt auch Supermärkte.

Was macht ihr so in eurer Freizeit? Habt ihr euch einem schon bekannten Thema angeschlossen (vergewaltigen und überfallen) oder ein eigenens gesucht? Häuser anzünden? Ausprobieren, ob man wirklich Zigaretten auf der Haut kleiner Kinder ausdrücken kann?
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08.12.2010, 09:21 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
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Zitat:
Original von DrNOP:
Zitat:
Original von AndreasM:
Er hat als seinen Wohnsitz eine Adresse angegeben die nicht sein Wohnsitz ist. Was muß man da noch erklären?

Zum Beispiel, wieso du dir von einem Beitrag zum nächsten widersprichst:
Mal sagst du, er habe seinen Wohnsitz angegeben und das nächste mal, daß er eine Adresse angegeben hat die nicht sein Wohnsitz ist ...

Wat denn nu'?


Nein, Du hast nur den Zusammenhang nicht gelesen :)
ok, und ich hab auch mies gequotet :)

Als ich geschrieben habe das er dort seinen Wohnsitz angegeben war, war das die Antwort drauf das bei dieser Adresse der Anwalt wohnen soll.


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08.12.2010, 09:31 Uhr

AndreasM
Posts: 2478
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Zitat:
Original von DrNOP:
Zufälligerweise ist jetzt in der Türkei ein Schriftsteller verhaftet worden, der irgendwelche kritische Dinge gegenüber der Türkei geschrieben hat. Und wegen was? Raubüberfall!

Wir lernen also: Jemand, der gerne Geheimnisse bekannt macht vergewaltigt auch Frauen und jemand, der sich kritisch gegenüber seinem Heimatland äußert überfällt auch Supermärkte.


Im Umkehrschluß heißt das doch das jeder der kritisch ist oder Geheimnisse veröffentlicht über jeden Verdacht erhaben ist und niemals ein Verbrechen begehen würde?

Oder wie meinst Du das?
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08.12.2010, 11:22 Uhr

Holger
Posts: 8116
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Zitat:
Original von Bjoern:
Ich habe das so verstanden: Sex ja, aber nur geschützt. Wenn er sie dann gezwungen haben sollte ungeschützten Sex zu haben, dann ist das eben strafbar.

Entweder der Sex war einvernehmlich, oder er war es nicht. Wenn sie damit nicht einverstanden gewesen wäre, egal ob es um die Frage nach dem Schutz oder die Farbe der Bettdecke gegangen wäre, hätte sie "Nein" sagen müssen, und dann wäre es nicht mehr einvernehmlich gewesen.

Nur um mal klarzumachen, wo das ansonsten hinführt: "Ich habe nur unter der Bedingung zugestimmt, dass ich einen Orgasmus bekomme. Ich hatte aber keinen, also war es eine Vergewaltigung"

Zitat:
Original von Maja:
Journalismus hat einen Ehrenkodex der gesellschaftlichen Verantwortung öffentlicher Berichterstattung gerecht zu werden. Dieser Ehrenkodex beinhaltet, dass nur veröffentlicht wird, was vorher sauber recherhiert wurde und nichts veröffentlicht wird, das zu internationalen Verwicklungen führen könnte.

Sauber recherchiert, die Verpflichtung existiert möglicherweise. Auch, wenn es kaum noch Journalisten zu geben scheint, die sich daran halten. Die Dokumente von Wikileaks jedenfalls sind echt.

"nichts, das zu internationalen Verwicklungen führen könnte"?
Mit Verlaub, das ist Blödsinn. Es wurden schon so manche Skandale von Journalisten aufgedeckt, die zu internationalen Verwicklungen führten oder hätten führen können.
Und jeglicher Journalismus wäre sinnlos, wenn er von vornherein solche Freifahrtscheine für diejenigen beinhalten würde, gegen die man recherchiert.
Ein internationaler Konzern schüttet Giftmüll aus einem Land in den Fluss eines anderen? Prima, vor der Presse müsste sich dieser Konzern nach dem von Dir behaupteten Kodex ja nicht fürchten. Die dürfte ja nach Deiner Logik selbst dann nichts veröffentlichen, wenn die Polizei es aufdeckt. Könnte ja zu "internationalen Verwicklungen" führen.

Zitat:
Wikileaks ist das genaue Gegenteil davon. Schlimmer noch als Boulevardblätter wie die BILD.
Jemand, der die Wahrheit ohne Rücksicht auf die Konsequenzen veröffentlicht, ist schlimmer, als jemand der Lügen verbreitet, weil er die Konsequenzen beabsichtigt?!

Mit Deiner Logik stimmt irgendetwas nicht.

Zitat:
Dem Betreiber von Wikileaks scheint es völlig am Allerwertesten vorbei zu gehen, was er damit anrichten könnte. Dabei nimmt er sogar billigend mögliche Gewaltakte und militärische Auseinandersetzungen in Kauf.
Mehr Gewaltakte und militärische Auseinandersetzungen als die USA ohnehin schon provozieren und selbst durchführen?

Zitat:
Original von AndreasM:
Als ich geschrieben habe das er dort seinen Wohnsitz angegeben war, war das die Antwort drauf das bei dieser Adresse der Anwalt wohnen soll.

Ich geh mal davon aus, dass der Anwalt da nicht wohnt, sondern arbeitet, das wäre logischer. Trotzdem ergibt Deine Aussage immer noch keinen Sinn. Er hat die Adresse eines Anwalts angegeben, und die Tatsache, dass er selbst dort nicht wohnt, beweist nicht, dass es nicht die Adresse des Anwalts ist.

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08.12.2010, 11:42 Uhr

Bjoern
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Zitat:
Original von Holger:
Nur um mal klarzumachen, wo das ansonsten hinführt: "Ich habe nur unter der Bedingung zugestimmt, dass ich einen Orgasmus bekomme. Ich hatte aber keinen, also war es eine Vergewaltigung"


Nein... es geht darum, dass ungeschützter Sex eine Gefahr für die Gesundheit sein könnte. Wenn er das nicht akzeptiert und sie dann dazu genötigt haben sollte ungeschützten Sex zu haben, dann ist das eben so wie ich oben geschrieben habe.

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08.12.2010, 11:57 Uhr

Holger
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Zitat:
Original von Bjoern:
Nein... es geht darum, dass ungeschützter Sex eine Gefahr für die Gesundheit sein könnte.

Das können diverse andere Praktiken auch. Es gibt aber ein ganz einfaches Kriterium: hat der Partner zugestimmt oder nicht.
Im Nachhinein seine Zustimmung zurückzuziehen (z.B. weil sie merkt, dass er noch eine andere hatte), ist ohnehin juristisch fragwürdig.
Interessant ist ja bei diesem Fall, dass der am 20.8 erlassene Haftbefehl bereits einen Tag später wieder aufgehoben wurde, weil die Vorwürfe von der Ermittlungsbehörde als unbegründet angesehen wurden. Und erst am 1.9 wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen und führten nach über sechs Wochen Ermittlung zum Haftbefehl. Welche neuen Erkenntnisse können denn in so einer Art Fall über so einen Zeitraum "ermittelt" werden, um einen solchen Verlauf zu rechtfertigen?

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Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too.

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