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08.02.2011, 10:29 Uhr

Holger
Posts: 8116
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Zitat:
Original von Maja:
Siehe Artikel 5.
"Jeder hat das Recht, ... sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."

Das Internet gehört heutzutage zu den allgemein zugänglichen Quellen.

Nach der Abschaltung nicht mehr.

So einfach ist das.

Das recht, sich aus "allgemein zugänglichen", das heißt vorhandenen, Quellen zu informieren, wird davon nicht berührt.


Im übrigen ist die Einstufung des Internets als eine solche "allgemein zugängliche Quelle" offensichtlich noch nicht bei den deutschen Behörden angekommen. Denn HartzIV-Empfänger haben zwar Anrecht auf einen Fernseher, aber nicht auf einen internetfähigen PC.

--
Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too.

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08.02.2011, 10:33 Uhr

Holger
Posts: 8116
Nutzer
@Aramon:
Vielleicht wäre es für die Umwelt verträglicher, dann wiederbeschreibbare USB-Sticks statt DVDs herumzuschicken.

Im übrigen gibt es eine solche Offline-Technologie schon. Diese Websites heißen "Zeitungen" und deren Gästebücher "Anzeigenteil". Die sind tatsächlich ökologischer Wahnsinn.

--
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08.02.2011, 11:12 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
Nutzer
Zitat:
Original von Holger:

Im übrigen ist die Einstufung des Internets als eine solche "allgemein zugängliche Quelle" offensichtlich noch nicht bei den deutschen Behörden angekommen. Denn HartzIV-Empfänger haben zwar Anrecht auf einen Fernseher, aber nicht auf einen internetfähigen PC.


Auf den PC noch nicht, den Zugang aber schon.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,706047,00.html

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08.02.2011, 12:16 Uhr

jochen22
Posts: 1139
[Benutzer gesperrt]
Respekt vor Herr und Frau Matzen.

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08.02.2011, 13:59 Uhr

Dr_Dom
Posts: 655
Nutzer
Zitat:
Original von jochen22:
Respekt vor Herr und Frau Matzen.


oder vor Frau Merkel und dem lusttigen Guido! Matzen sagt mir nicht soviel, aber wird schon recht sein, oder?!?!??!

Haben die Matzens einen InternetNotAusSchalter? oder weshalb verdiehnen die .R.E.S.P.E.K.T.?

PS : Die Sonne scheint mir auf den Bauch....das soll sie auch! Ist das Geil mal wieder etwas mehr Licht am Tage! ;-)
--
wenn dein Rechner defekt ist, funktioniert der Ersatzrechner erst recht nicht

Murphy


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08.02.2011, 15:05 Uhr

jochen22
Posts: 1139
[Benutzer gesperrt]
@Dr_Dom:
Lies den Artikel im Link von Bogomil.

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08.02.2011, 15:09 Uhr

jochen22
Posts: 1139
[Benutzer gesperrt]
Zugang zum Internet gibts bei uns kostenlos in der
Stadtbücherei. Ob das reicht ist aber ne andere Frage.

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08.02.2011, 16:10 Uhr

Dr_Dom
Posts: 655
Nutzer
Zitat:
Original von jochen22:
@Dr_Dom:
Lies den Artikel im Link von Bogomil.


THX, mal wieder nur mit einem Auge geguckt..! Jau, RESPEKT auch von mir!
--
wenn dein Rechner defekt ist, funktioniert der Ersatzrechner erst recht nicht

Murphy


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08.02.2011, 18:06 Uhr

mir_egal
Posts: 561
Nutzer
Zitat:
Original von DrNOP:
@mir_egal:
Toll. Die anderen Gedanken bestehen dann aber darin, daß die Strahlung von Funkmasten womöglich schädlich für uns ist. Die sieht man ja oft, wenn man an der frischen Luft ist.
--
Signaturen mit mehr als zwei Zeilen gehen mir auf den Wecker




naja, bei frischer Luft und Spaziergang dachte ich schon so Richtung Wald, aber nicht an einen Antennen-Wald.

weis ja nich wo du wohnst aber bei uns kann man schon noch ein paar km laufen ohne einem Sendemast zu begegnen. Im Gegenteil, ich hoffe sogar das mal einer in meinem Kaff hier installiert wird damit ich endlich mal Empfang in meiner Bude habe. :D


--
Bild: http://img129.imageshack.us/img129/2541/logoamiga3fp.jpg

A1SE

Ängstlich zu sinnen und zu denken, wie man es hätte tun können, ist das übelste, was man tun kann.

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08.02.2011, 21:47 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von Holger:
Zitat:
Original von Maja:
Siehe Artikel 5.
"Jeder hat das Recht, ... sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."

Das Internet gehört heutzutage zu den allgemein zugänglichen Quellen.

Nach der Abschaltung nicht mehr.

So einfach ist das.

Weit daneben getippt. Denn ...

Zitat:
Das recht, sich aus "allgemein zugänglichen", das heißt vorhandenen, Quellen zu informieren, wird davon nicht berührt.
... Du hast ein bedeutsames Wort übersehen. Eine allgmein zugängliche Quelle unzugänglich zu machen, verletzt das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Zitat:
Denn HartzIV-Empfänger haben zwar Anrecht auf einen Fernseher, aber nicht auf einen internetfähigen PC.
Die Verweigerung der Übernahme von Anschaffungskosten, stellt noch kein Verbot des Besitzes dar.

Ob die Verweigerung der Kostenübernahme für einen PC vertretbar ist, ist wiederum eine andere Frage. Herr Matzen scheint für das Problem aber schon eine Lösung gefunden zu haben, die ihn voll und ganz aus- und erfüllt und obendrein auch noch die Umwelt entlastet. Allemal innovativer und vor allem effektiver als sich in Internet-Foren über H4 zu beschweren. Mehr Eigeninitiative dieser Art, und diese Welt wäre ein besserer Ort zu leben. :rolleyes:

--
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[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 08.02.2011 um 22:49 Uhr geändert. ]

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09.02.2011, 09:48 Uhr

DrNOP
Posts: 4118
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Zitat:
Original von Maja:
Du hast ein bedeutsames Wort übersehen. Eine allgmein zugängliche Quelle unzugänglich zu machen, verletzt das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Pfff ... als wäre das schon jemals ein Stolperstein in der Argumentationskette von Politikern gewesen:

- Guantanamo: Die Insassen werden nicht vor ein ziviles Gericht gestellt, weil sie Kriegsgefangene sind. Sie werden aber auch nicht vor ein Kriegsgericht gestellt, weil sie Terorristen sind.

- Als Saddam Hussein vor zig Jahren ein paar medizinische Hilfskräfte entführt hatte und kurz danach wieder frei ließ meinte sein Außenminister auch nur, daß die Welt doch bitteschön Husseins Großzügigkeit anerkennen solle, er habe sie ja wieder freigelassen...

Und so auch hier:
Ja, das Internet ist frei zugänglich, also gilt der zitierte Paragraph. Ist das Internet abgeschaltet worden ist es keine frei zugängliche Quelle mehr, also gilt auch dieser Paragraph nicht.

Falls es soweit kommt wirst du keinen Politiker finden, der anders argumentiert.
--
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09.02.2011, 10:49 Uhr

Holger
Posts: 8116
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Zitat:
Original von Maja:
Die Verweigerung der Übernahme von Anschaffungskosten, stellt noch kein Verbot des Besitzes dar.

Es geht ja wohl nicht nur um die Übernahme der Anschaffungskosten, sondern auch die Tatsache, dass ein Fernseher nicht gepfändet werden darf. Beides begründet mit eben jenem Recht auf Informationen, auf dem Du herumreitest. Wenn für einen internetfähigen PC nicht dieselben Regel wie für einen Fernseher gelten, ist das ein eindeutiges Indiz, dass die Verantwortlichen dem Internet als Informationsquelle nicht dieselben Rechte wie dem Fernsehen beimessen.

Abgesehen davon sagt ja schon Absatz zwei des Artikel 5:
Zitat:
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Es handelt sich hier also um ein Grundrecht, dem ausdrücklich Gesetze beliebiger Art entgegengestellt werden können.

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09.02.2011, 10:52 Uhr

Holger
Posts: 8116
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Zitat:
Original von DrNOP:
Falls es soweit kommt wirst du keinen Politiker finden, der anders argumentiert.

Ja logisch. Schließlich wäre der Sinn der Abschaltung ja, dass Du solche Politiker mit abweichender Meinung nicht mehr finden kannst.

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09.02.2011, 12:14 Uhr

DrNOP
Posts: 4118
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Zitat:
Original von Holger:
Ja logisch. Schließlich wäre der Sinn der Abschaltung ja, dass Du solche Politiker mit abweichender Meinung nicht mehr finden kannst.

*hehe* nicht nur Politiker mit anderer Meinung ...
--
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09.02.2011, 17:25 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von DrNOP:
Zitat:
Original von Maja:
Du hast ein bedeutsames Wort übersehen. Eine allgmein zugängliche Quelle unzugänglich zu machen, verletzt das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Pfff ... als wäre das schon jemals ein Stolperstein in der Argumentationskette von Politikern gewesen:

- Guantanamo: Die Insassen werden nicht vor ein ziviles Gericht gestellt, weil sie Kriegsgefangene sind. Sie werden aber auch nicht vor ein Kriegsgericht gestellt, weil sie Terorristen sind.

- Als Saddam Hussein vor zig Jahren ein paar medizinische Hilfskräfte entführt hatte und kurz danach wieder frei ließ meinte sein Außenminister auch nur, daß die Welt doch bitteschön Husseins Großzügigkeit anerkennen solle, er habe sie ja wieder freigelassen...

Und so auch hier:
Ja, das Internet ist frei zugänglich, also gilt der zitierte Paragraph. Ist das Internet abgeschaltet worden ist es keine frei zugängliche Quelle mehr, also gilt auch dieser Paragraph nicht.

Falls es soweit kommt wirst du keinen Politiker finden, der anders argumentiert.


Alle Achtung. Eine tolle "Argumentationskette" hast Du da entwickelt. Zwei willkürlich ausgewählte Beispiele aus zwei gänzlich verschiedenen politischen Systemen mal eben in einen Topf geworfen, im Handumdrehen eine weltweite politische Spielegel daraus abgeleitet und als Sahnehäubchen Fiktion oben drauf. Vor so viel wissenschaftlichem Spürsinn verblasst jedes Sachargument. :O

@Holger

Na , dann sei halt präziser in Deinen Äußerungen. Dann wird auch nicht geritten. ;)

Auch Pfänbarkeit gebründet kein Besitzverbot an einer Sache. Deine Behauptung, Hartz IV Empfänger hätten kein Anrecht auf einen PC, ist nun mal leider sachlich falsch. Richtig ist, sie haben lt. gängiger Rechsprechung kein Anrecht auf Erstattung der Anschaffungskosten eines PCs. Es ist ein großer Unterschied, ob man eine Sache überhaupt nicht besitzen darf oder ob man "nur" den Kaufpreis nicht erstattet bekommt.

Zu den beiden Sachverhalten:
Du wirst es vermutlich nicht glauben. Ich bin sehr wohl der Ansicht, dass ALG II Empfänger die Anschaffungskosten eines Standard-Computers erstattet werden sollten.

Und ich denke auch, dass auch privat genutzte Computer grundsätzlich nicht pfändbar sein sollten. Deutschlands Verwaltungsrecht ist nicht auf der Höhe der Zeit. Das ist allerdings nichts Neues und Pfändungsrecht hat grundsätzlich nichts mit SGB II ("Hartz IV") zu tun.


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09.02.2011, 17:53 Uhr

DrNOP
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Zitat:
Original von Maja:
Zwei willkürlich ausgewählte Beispiele aus zwei gänzlich verschiedenen politischen Systemen mal eben in einen Topf geworfen

...und wir sehen: Wenn's ihnen in den Kram paßt, ist Politikern keine noch so verquere Argumentation außerhalb dessen, was sie bereit sind zu sagen. Ganz unabhängig vom zugrundeliegenden politischen System.

Zitat:
Vor so viel wissenschaftlichem Spürsinn verblasst jedes Sachargument.
"Sachargument"? Ich hatte eher so den Eindruck, daß du halt auch deine Meinung zum besten gibst...

P.S.: Verzeih bitte, daß mir aus dem Stegreif nicht mehr als zwei Beispiele eingefallen sind. Es gibt noch mehr, aber jeden Sch#? merk' ich mir nu' auch nicht.
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09.02.2011, 18:29 Uhr

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von DrNOP:
...und wir sehen: Wenn's ihnen in den Kram paßt, ist Politikern keine noch so verquere Argumentation außerhalb dessen, was sie bereit sind zu sagen. Ganz unabhängig vom zugrundeliegenden politischen System.

Es scheint, als gebe es hier mehr als nur einen Archeon. ;)
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09.02.2011, 19:31 Uhr

Holger
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Zitat:
Original von Maja:
Auch Pfänbarkeit gebründet kein Besitzverbot an einer Sache.

Von einem Besitzverbot war auch keine Rede.
Zitat:
Deine Behauptung, Hartz IV Empfänger hätten kein Anrecht auf einen PC, ist nun mal leider sachlich falsch. Richtig ist, sie haben lt. gängiger Rechsprechung kein Anrecht auf Erstattung der Anschaffungskosten eines PCs.
Und glücklicherweise wusstest Du auch, das genau das eigentlich gemeint war. Und weil das Thema eigentlich nicht HartzIV, sondern das Internet als allgemeine Informationsquelle im Sinne des Art.5GG war, bleiben wir also bei dem eigentlich Kern dieser Rechtsprechung, nämlich, dass ein internetfähiger PC immer noch anders als ein Fernseher behandelt wird. Um mehr ging es gar nicht.
Zitat:
Zu den beiden Sachverhalten:
Du wirst es vermutlich nicht glauben. Ich bin sehr wohl der Ansicht, dass ALG II Empfänger die Anschaffungskosten eines Standard-Computers erstattet werden sollten.

Warum sollte ich das nicht glauben?
Zitat:
Und ich denke auch, dass auch privat genutzte Computer grundsätzlich nicht pfändbar sein sollten.
Geschenkt.
In der Praxis werden PCs mangels Wiederverkaufswert selten gepfändet.

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10.02.2011, 13:23 Uhr

Elevoltek
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Was, das Internet wird abgeschaltet? Krass.
Sollten wir alle besser noch soviel Daten wie möglich auf Vorrat herunterladen, bevor es vorbei ist?
Ich bestelle gleich mal fünf 2-Terabyte-Platten...



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Amithlon - Celeron 667 - 512MB - RivaTNT 32MB - Soundblaster-128 - Realtek-8029 - AmigaOS 3.9. BB2

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10.02.2011, 16:21 Uhr

Maja
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Zitat:
Original von Holger:
Und glücklicherweise wusstest Du auch, das genau das eigentlich gemeint war.

Nein, wusste ich nicht. Deshalb ja mein Einwand dazu. Ich kann nun mal leider keine Gedanken lesen. Woher soll ich also wissen, dass Du sinngemäß etwas anderes schreibst als Du eigentlich meinst.

Zitat:
Geschenkt.
In der Praxis werden PCs mangels Wiederverkaufswert selten gepfändet.

Hm, oben hast Du Computerpfändung noch für ein gutes Argument gehalten, Deinen Standspunkt zu untermauern. :rolleyes:
--
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11.02.2011, 13:36 Uhr

Holger
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Zitat:
Original von Maja:
Hm, oben hast Du Computerpfändung noch für ein gutes Argument gehalten, Deinen Standspunkt zu untermauern.

Ich denke, wenn Du es ausnahmsweise mal mit Nachdenken versuchst, kommst Du auch von selbst darauf, warum die reale Anwendung der Rechtslage keine Rolle spielt, wenn es um die Rechtslage selbst geht.

Hint: das Thema war die rechtliche Stellung des Internets, insb. aus Sicht unserer Staatsbediensteten, nicht die praktischen Auswirkungen auf HartIV-Empfängern oder Schuldnern.

Beispiele sind nur so lange von Bedeutung, wie sie noch zum Thema passen.

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11.02.2011, 18:34 Uhr

Maja
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Zitat:
Original von Holger:
Zitat:
Original von Maja:
Hm, oben hast Du Computerpfändung noch für ein gutes Argument gehalten, Deinen Standspunkt zu untermauern.

Ich denke, wenn Du es ausnahmsweise mal mit Nachdenken versuchst, kommst Du auch von selbst darauf, warum die reale Anwendung der Rechtslage keine Rolle spielt, wenn es um die Rechtslage selbst geht.

Hint: das Thema war die rechtliche Stellung des Internets, insb. aus Sicht unserer Staatsbediensteten, nicht die praktischen Auswirkungen auf HartIV-Empfängern oder Schuldnern.

Beispiele sind nur so lange von Bedeutung, wie sie noch zum Thema passen.


An Dir geht ein hervorragender Politiker verloren. :lach:
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