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amiga-news.de Forum > Get a Life > Einfuhrumsatzsteuer aus England? [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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26.09.2011, 12:07 Uhr

antiByte
Posts: 51
Nutzer
Hallo,

ich dachte ja immer England sei in der EU... warum musste ich jetzt für einen Artikel der sogar auf der Packung mit einem Wert von 31 Euro beziffert wurde 19% Einfuhrumsatzsteuer an den Hamburger Hafen zahlen?

Seit Jahren bestelle ich in England und hatte noch nie Probleme?

...und plötzlich vergreift sich der Staat dran?

--



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26.09.2011, 16:00 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
Nutzer
Hängt das evtl. mit der Art des Artikels zusammen?
(ich kaufe normalerweise nur CDs oder Games im Ausland und musste bisher nur ein einziges Mal einen Artikel beim Zollamt abholen - allerdings dann nichts nachzahlen)
--
God forgives - who forgives God ?

[ Dieser Beitrag wurde von Wolfman am 26.09.2011 um 16:01 Uhr geändert. ]

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26.09.2011, 16:22 Uhr

Bogomil76
Posts: 2800
Nutzer
Sicher daß es aus England kam? Oder kam es aus Jersey?

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26.09.2011, 16:52 Uhr

DrNOP
Posts: 4118
Nutzer
@Bogomil76:
Wäre aber komisch, wenn das was ändern würde:
Zitat:
aus Wikipedia
Jersey gehört nicht zur Europäischen Union, wird aber völkerrechtlich aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages gegen Honorar vom britischen Foreign Office (Außenministerium) mit vertreten und gegebenenfalls auch von britischen Streitkräften verteidigt. Eine andere Auffassung vertritt nur der deutsche Bundesgerichtshof, der in einer Entscheidung vom 1. Juli 2002 (II ZR 380/00) zu § 110 der Zivilprozessordnung Jersey dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union zurechnete ("[…] Da Jersey als Bestandteil des Vereinigten Königreiches, wenn auch unter Beachtung seines verfassungsrechtlichen Sonderstatus zur Europäischen Union gehört, […]").


... oder andererseits: Das wäre typisch deutsch, wenn der Bundesgerichtshof Jersey zur europäischen Union zählt, der Zoll aber nicht. I-)
--
Signaturen mit mehr als zwei Zeilen gehen mir auf den Wecker

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26.09.2011, 16:59 Uhr

Holger
Posts: 8116
Nutzer
Abgesehen von Alk, Tabak und Kaffee sollte innerhalb der EU, genauer des Zollgebiets der EU alles ohne zusätzliche Abgaben ablaufen.

Bist Du vielleicht zwischenzeitlich nach Helgoland oder Büsingen umgezogen?

Aber wieso „an den Hamburger Hafen“? Zahlt man Einfuhrumsatzsteuer nicht normalerweise an unsere schöne Zollbehörde?

--
Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too.

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26.09.2011, 17:55 Uhr

Wolfman
Posts: 3668
Nutzer
Da ich öfters bei play.com bestelle, die in bzw auf Jersey sitzen und da noch nie was zuzahlen musste (der obige Fall war ein Spiel von clickboom aus Kanada), dürfte es imho daran nicht liegen (falls der Artikel von da kommt).
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God forgives - who forgives God ?

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03.10.2011, 15:48 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von Holger:
Aber wieso „an den Hamburger Hafen“? Zahlt man Einfuhrumsatzsteuer nicht normalerweise an unsere schöne Zollbehörde?

Deshalb wird er wahrscheinlich an das Hauptzollamt Hamburg-Hafen gezahlt haben.


--
** Tippfehler sind kostenlos und dürfen unbegrenzt an Dritte weitergegeben werden. **

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04.10.2011, 16:32 Uhr

thomas
Posts: 7716
Nutzer
@antiByte:

Zitat:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-innerhalb-der-EU/Steuern/steuern_node.html
Aufgrund ihrer Beförderung im EU-Binnenmarkt werden Postsendungen aus Ländern der Europäischen Union regelmäßig nicht von der deutschen Zollverwaltung behandelt. Diese Sendungen werden Ihnen daher grundsätzlich ohne Erhebung von Einfuhrabgaben direkt zugestellt. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Waren grundsätzlich abgabenfrei sind.

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch innerhalb der EU beförderte Postsendungen kontrolliert werden. Das Brief- und Postgeheimnis ist in dieser Hinsicht eingeschränkt.
Die Deutsche Post AG legt den Zollbehörden Sendungen zur Nachprüfung vor, bei denen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie Waren enthalten, deren Einfuhr, Durchfuhr oder Ausfuhr gegen gesetzliche Verbote oder Beschränkungen verstoßen könnte. Die Zollbehörden dürfen derartige Postsendungen durch die Deutsche Post AG öffnen lassen und inhaltlich prüfen.

Darüber hinaus kann die Zollverwaltung innergemeinschaftliche Postsendungen öffnen lassen und prüfen, sofern der Verdacht besteht, dass gegen die Einhaltung von verbrauchsteuerrechtlichen Vorschriften verstoßen wurde.


Aus dieser und anderen Informationen zum Thema würde ich folgende Vorgehensweisen ableiten:

- entweder du gibst bei der Bestellung an, dass der Händler keine Umsatzsteuer bezahlen soll. Dann bist du verpflichtet, hier die Umsatzsteuer zu bezahlen bzw. du prellst den Staat um eben jene Steuer und musst damit leben, dass du in 1 von n Fällen erwischt wirst und nachzahlen musst (wie in dem hier gegebenen Fall).

- oder du lässt den Händler in seinem Land Umsatzsteuer bezahlen und sie auf der Rechnung ausweisen. Wenn der Zoll dann etwas verlangt, müsste es reichen, mit der Rechnung hinzugehen und darauf hinzuweisen, dass bereits Umsatzsteuer bezahlt wurde.

Zu letzterem habe ich leider nichts explizites gefunden, jedoch kann man das mit etwas Fantasie implizit in andere Informationen hineininterpretieren, z.B. dort:

Zitat:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Innergemeinschaftliche-Lieferung/Allgemeines/allgemeines_node.html
Im nichtkommerziellen Warenverkehr, z.B. im EG-Reiseverkehr, wurde weitgehend auf den umsatzsteuerlichen Grenzausgleich, nämlich die Entlastung von der Umsatzsteuer bei der Ausfuhr und die entsprechende Belastung bei der Einfuhr (Bestimmungslandprinzip), verzichtet. Diese Waren bleiben mit der Umsatzsteuer des Ausfuhr-Mitgliedstaates belastet (Ursprungslandprinzip). Ausnahmen sind hier beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge zu beachten.


Auf gewerbliche Versender mit privaten Empfängern wird leider nirgends eingegangen.

--
Email: thomas-rapp@web.de
Home: thomas-rapp.homepage.t-online.de/

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