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amiga-news.de Forum > Get a Life > Kündigung bei Insolvenz [ - Suche - Neue Beiträge - Registrieren - Login - ]

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08.03.2012, 16:50 Uhr

tploetz
Posts: 4026
Nutzer
Hallo,
Ich erhalte nun Arbeitslosengeld vom 31.12.2011 bis 29.12.2013 in Höhe von 60%
meines bisherigen Nettoeinkommens.
Das hat mir die Agentur für Arbeit heute mitgeteilt.
tploetz :boing:

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08.03.2012, 19:41 Uhr

fehnhaar
Posts: 42
Nutzer
Moin tploetz!
Mit den 60 Prozent solltest Du umbedingt noch mal nachharken.Das erscheint mir viel zuwenig! Hast Du nicht im Bekannten/Verwandtenkreis jemanden,der zumindest ein Betriebsratmitglied kennt? Ansonsten würde ich mich wirklich mal mit einem Anwalt zusammensetzen! Irgendwas läuft da gegen Dich!
Weiterhin Kopf hoch und Arschbacken zusammenkneifen!

--
Pegasos II,AMIGA 1200 PPC603-210-060
AMIGA 1200 1260 Tower,AMIGA 1200 1230
Tower,AMIGA 1200 1240,AMIGA 1200 1230
2xAMIGA 600,2xAMIGA 500,2xc64
Aufbau AMIGA 2000!!
800 MHZ Sam Flex

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08.03.2012, 19:53 Uhr

tploetz
Posts: 4026
Nutzer
@fehnhaar:
Das mit 60% stimmt aber, hier der Link dazu.
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_(Deutschland)
tploetz :boing:

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08.03.2012, 23:22 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@fehnhaar:

Halte mal den Ball flach. 67% bekommt nur, wer unterhaltspflichtig für min. ein Kind ist (leibliche, adoptierte, Pflegekinder).

Übrigens findet man diese Information im Internet auch ohne "zumindest" BR-Mitglied zu sein. 8o
--
** Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menscheit hin. Ohne Schnaps und ohne Rauch stirbt die andre Hälfte auch. **

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09.03.2012, 18:03 Uhr

fehnhaar
Posts: 42
Nutzer
@Maja:
Sorry! Endlich mal wieder einen Anschiss-warum auch immer??
Habe es mit tploetz doch nur gut gemeint-nach 36 Jahren Arbeit und
permanenten Einzahlungen in die AV sind 60 Prozent doch ein Witz!
Weiss überhaupt nicht mehr,was ich damals nach der Bunderwehrzeit für 2 Wochen bekommen habe.Bin seitdem Dauerarbeitnehmer!
--
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Aufbau AMIGA 2000!!
800 MHZ Sam Flex

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09.03.2012, 20:00 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von fehnhaar:
Habe es mit tploetz doch nur gut gemeint

Gott bewahre uns vor denen, die es nur gut mit uns meinen. :O

Die ALG-Höhe hängt nicht von den zurückgelegten Arbeitsjahren ab, sondern davon, ob man Kinder zu versorgen hat. Völlig unabhängig davon für wie witzig man das hält.
--
** Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menscheit hin. Ohne Schnaps und ohne Rauch stirbt die andre Hälfte auch. **

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09.03.2012, 22:38 Uhr

tploetz
Posts: 4026
Nutzer
Hallo,
habe jetzt Rechtsauskunft bei "123recht.net" geholt.
Der Anwalt hat auf meine Fragen erschöpfende Anntworten gegeben und
wenig bezahlt.
Ich habe meine momentane Situation geschildert.
Die Auskunft kann ich nur weiter empfehlen.
tploetz :boing:

[ Dieser Beitrag wurde von tploetz am 10.03.2012 um 01:37 Uhr geändert. ]

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10.03.2012, 00:47 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@tploetz:

Lösche umgehend den Euro-Betrag. Was man dort an Einsatz für eine Beratung gezahlt hat, ist vertraulich zu behandeln.
--
** Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menscheit hin. Ohne Schnaps und ohne Rauch stirbt die andre Hälfte auch. **

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10.03.2012, 20:21 Uhr

tploetz
Posts: 4026
Nutzer
@Maja:
Habe ich nicht gewußt, das das vertraulich ist.
tploetz :boing:

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10.03.2012, 21:33 Uhr

Palgucker
Posts: 1342
Nutzer
Hallo tploetz,

Maja hat manchmal einen Hang zum "vorauseilenden Gehorsam", aber Unrecht hat sie nicht.
Allerdings scheinen die Richtwerte
der erwähnten Rechtsauskunft nicht übermäßig geheim zu sein. ;)

Gruß Palgucker

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11.03.2012, 01:14 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von Palgucker:
Maja hat manchmal einen Hang zum "vorauseilenden Gehorsam", aber Unrecht hat sie nicht.

Verfasser solcher Bemerkungen neigen gemeinhin zu Selbstgerechtigkeit. ;)

Was Du verlinkt hast sind keine Richtwerte, sondern konkrete Angebote. Der Mindesteinsatz für eine Nutzeranfrage beträgt dagegen IIRC 20 EUR. Der Beratungsumfang richtet sich im Einzefall nach der Höhe des Einsatzes. Wobei die Spezifität einer Antwort natürlich auch davon abhängt, wie ausführlich die Problembeschreibung ausfällt und welche Fragen gestellt werden.

Allerdings scheinen auf 123Recht die Regeln geändert worden zu sein. Diesbezügliche Vertraulichkeit war dort mal Bestandteil der AGB. Das ist jetzt offenbar nicht mehr der Fall, denn wie ich festgestellt haben, werden Nutzereinsätze dort nun öffentlich angezeigt. Das war früher nicht der Fall. Darum: Sorry tploetz.




--
** Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menscheit hin. Ohne Schnaps und ohne Rauch stirbt die andre Hälfte auch. **

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11.03.2012, 19:42 Uhr

tploetz
Posts: 4026
Nutzer
@Maja:
Ist nicht so schlimm, schlechter ist es , das ich zuküftig monatlich erheblich weniger Geld
zur Verfügung habe.
tploetz :boing:

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11.03.2012, 23:26 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
@tploetz:

Du hast bedingt durch Dein Alter und die zurückgelegten Beitragsjahre Anspruch auf 24 Monate ALG.
--
** Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menscheit hin. Ohne Schnaps und ohne Rauch stirbt die andre Hälfte auch. **

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11.03.2012, 23:37 Uhr

tploetz
Posts: 4026
Nutzer
@Maja:
Das stimmt, aber mir stehen noch 3 Monate Insolvenzgeld zu.
tploetz :boing:

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12.03.2012, 22:06 Uhr

Maja
Posts: 15429
Nutzer
Zitat:
Original von tploetz:
aber mir stehen noch 3 Monate Insolvenzgeld zu.

Wer sagt das? Auf Grund der Angaben, die Du hier gemacht hast, wage ich das zu bezweifeln.

Edit: Ich tippe auf 2 Monate, 01-02/2012


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** Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menscheit hin. Ohne Schnaps und ohne Rauch stirbt die andre Hälfte auch. **

[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 12.03.2012 um 23:15 Uhr geändert. ]

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