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06.Mär.2004
Maja (ANF)


Dialer: Wichtiges Grundsatzurteil des BGH
Am Donnerstag fällte der Bundesgerichtshof ein wichtiges Grundsatzurteil zum Thema Dialer. Danach muss ein Geschädigter die Kosten nicht zahlen, die durch einen ohne Wissen des Anwenders im Hintergrund installierten Dialer entstanden sind (BGH, 4. März 2004 - III ZR 96/03).

Im vorliegenden Fall hatte der Sohn des Beklagten eine Datei aus dem Internet geladen und installiert, durch die angeblich die Datenübertragung beschleunigt werden sollte. Tatsächlich verbarg sich dahinter jedoch ein Dialer. Hierdurch waren Forderungen in Höhe von rund 9000 Euro aufgelaufen.

Weitere Informationen zu diesem Urteil finden Sie unter dem Titellink. (snx)

[Meldung: 06. Mär. 2004, 07:23] [Kommentare: 22 - 07. Mär. 2004, 21:11]
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