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amiga-news.de Forum > Get a Life > Fühlen Sie sich durch Anrufe belästigt? [ - Search - New posts - Register - Login - ]

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2007-01-12, 16:33 h

hjoerg
Posts: 3853
User
Lt. Heise stehen uns dann unruhige Zeiten bevor:

"Urteil: Anrufe zu Marktforschungszwecken sind ohne Einwilligung zulässig

Da eine repräsentative Forschung nur durch Telefonanrufe möglich sei, dürfen Marktforschungsunternehmen Bürger auch ohne deren vorherige Einwilligung zu Hause anrufen. Dies hat jüngst das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden (Az. 32 C 1115/06-22). Anschlussinhaber würden bei solchen Erstanrufen nur gering belästigt. Die Erhebung von Telefonnummern zur anschließenden Kontaktaufnahme ist auch ohne vorherige Einwilligung nach Paragraph 28 Absatz 1 Nr. 2 des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zulässig. Nach dieser Erlaubnisnorm dürfen personenbezogene Daten wie etwa Telefonnummern erhoben werden, wenn das Unternehmen daran ein berechtigtes Interesse vorweisen kann und die Belange des Betroffenen nicht überwiegen."

http://www.heise.de/newsticker/meldung/83627/from/atom10

p.s. Die Telefonnummer des Richter's stand nicht dabei ;)
--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands
(Bild) http://hjoerg.homepage.t-online.de/thumb.html

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2007-01-12, 21:35 h

Maja
Posts: 15429
User
Seriöse Institute (Infas z. B.) rufen ein Mal an, fragen ob man mitmachen will, fragen dann noch, ob sie wieder anrufen können. Sagt man nein, hört man nie wieder was von ihnen.

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2007-01-14, 13:07 h

DrNOP
Posts: 4118
User
Zitat:
... wenn das Unternehmen daran ein berechtigtes Interesse vorweisen kann
Ist "Geld verdienen" ein berechtigtes Interesse? Das trifft dann wohl auf jedes Unternehmen zu.
--
Signaturen mit mehr als zwei Zeilen gehen mir auf den Wecker

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2007-01-14, 14:05 h

Maja
Posts: 15429
User
@DrNOP:

Müssen Unternehmen Gewinne erwirtschaften? ;)

Davon ab ist das nur das Urteil eines Amtsgerichtes und damit längst noch nicht gängige Rechtsprechung. Lest doch mal den Artikel unter hjoergs Link. Dort ist u.a. auch zu lesen:

Zitat:
"In Hamburg sieht die Rechtslage bei der Zulässigkeit von Erstanrufen ohne Einwilligung mittlerweile anders aus. Das Landgericht Hamburg hob eine Entscheidung des Amtsgerichts vom Oktober 2005 auf, nach der derartige Anrufe von Marktforschungsunternehmen mit dem Argument der fehlenden Werbeabsicht noch zulässig waren. Nach Aussage des Landgerichts seien Anrufe zu Zwecken der Marktforschung unzulässige Werbung, wenn "sie von Marktforschungsunternehmen im Auftrag anderer Unternehmen durchgeführt werden und mittelbar der Absatzförderung dienen". Dies gelte insbesondere, "wenn Verbrauchergewohnheiten im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen des Auftraggebers erfragt werden"."
Zitat Ende. Quelle

Das liest sich schon wesentlich differenzierter. Bliebe noch abzuwarten, wie der BGH entscheidet, sofern dieser Sachverhalt irgendwann auch dort verhandelt werden sollte.

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2007-01-14, 15:05 h

_PAB_
Posts: 3016
User
@hjoerg:
> Die Telefonnummer des Richters stand nicht dabei

Nun, aber es betrifft ihn letztenendes doch genauso...

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2007-01-14, 16:17 h

pixl
Posts: 2581
User
in diesem Zuammenhang gab es eine Klage gegen die T-Com betreffs Ihrer wettbewerbwiedrigen Anrufwe zwecks tarifänderung.

Ich habe leider nicht mitbekommen wie das ganze ausgegangen ist.
Weiss da jemand bescheid.

--
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