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amiga-news.de Forum > Andere Systeme > Mac OS X auf Intel Billig PC [ - Search - New posts - Register - Login - ]

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2010-10-23, 18:33 h

Bogomil76
Posts: 2800
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Zitat:
Original von hjoerg:
@Maja:
> Ein verbrieftes Verbraucherrecht, Mac OS X auf billig Intel PCs zu
> installieren, gibt es ebenfalls nicht. Nur deshalb zu klagen, wäre
> daher mehr als müßig. Das nur der Vollständigkeit halber.


Unverständlicher Satz. (Weshalb soll er auch noch "Vollständigkeit" haben?)

a) Wozu soll der "Verbraucher" für alles ein verbrieftes Recht benötigen?

Z.B. Hört er sich eine CD an so oft er will.


b) auf "teure" Hardware-PCs darf er ;)


c) Warum sollte der V. klagen? Er tut eh sich in seinem Rechtsverständins bewegen. Klagen müßte dann ein anderer, MAC?


Verkauf
Der vollständige Verkauf von Software, inklusive der Überlassung von Weiterverbreitungsrechten, kommt praktisch nur zwischen Unternehmen vor, in der Regel im Rahmen von Auftragsprogrammierung oder beim Verkauf eines Softwareentwicklungsunternehmens.
Nutzungsrecht
Bei der meisten Software, die zum Beispiel für PCs „gekauft“ werden kann, wird in Wirklichkeit nur ein Nutzungsrecht überlassen. Dieses Modell ist auch bei der Auftragsprogrammierung üblich, bei der ein Unternehmen ein Programm für den Eigengebrauch eines anderen Unternehmens speziell entwickelt. Bei Freeware ist dieses Recht kostenlos, was nicht mit Freier Software verwechselt werden darf.

a) Das bezieht sich auf Musik? Das ist was ganz anderes.
b) ???
c) ??? Wer ist MAC?

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2010-10-23, 18:39 h

Bogomil76
Posts: 2800
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§ 31 Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.
(2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.
(3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. § 35 bleibt unberührt.
(4) (weggefallen)
(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.

oder:

http://www.gulp.de/kb/lwo/vertrag/urheberrecht3_computerprogramme.html

[ Dieser Beitrag wurde von Bogomil76 am 23.10.2010 um 18:39 Uhr geändert. ]

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2010-10-23, 18:40 h

ylf
Posts: 4112
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Wenn ich versuche mit boot123 die Leopard CD zu starten, gibt es sofort einen Reboot.
Und beim Versuch ein bereits installiertes System von Festplatte zu booten hängt's an:
failed to load extension net.osrom.kext.Disabler
Bislang keine Lösung gefunden.

Also auf meinen billig PC läuft's nicht. :D

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2010-10-23, 22:02 h

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von Bogomil76:
Ergo, man hat mit der gekauften Software Mac OS X nicht das Recht gekauft es auf beliebiger Hardware zu installieren.

Korrekt. Wären wir aber wieder bei der Frage angelangt, ob die Ausübung eines Nutzungsrechtes an Software überhaupt wirksam auf bestimmte Hardware beschränkt werden kann. TV Kaiser sagt: "Ein Teufelskreis". ;)

Lass uns das hier bitte beenden. Sonst sind wir nächstes Jahr noch damit dran. :)

--
** Tippfehler sind kostenlos und dürfen unbegrenzt an Dritte weitergegeben werden. **

[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 23.10.2010 um 22:03 Uhr geändert. ]

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2010-10-24, 19:43 h

Bogomil76
Posts: 2800
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Zitat:
Original von Maja:

Lass uns das hier bitte beenden. Sonst sind wir nächstes Jahr noch damit dran. :)


Ok

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2010-10-25, 13:29 h

Holger
Posts: 8116
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Zitat:
Original von Bogomil76:
Warum reiten eigentlich alle auf dem vermeintlichen Kaufvertrag mit dem Händler rum?

Weil das der einzige Vertrag ist, den der Kunde abschließt.

Zitat:
Original von Bogomil76:
Das bezieht sich aber auf OEM Software und den Kaufkreis/Weiterverkauf und vor allem auf den Preis.

Das Urteil hat keinerlei Bezug dazu, ob man Software "zweckentfremden" darf. Und Mac OS X ist ja als Vollversion gekauft, und nicht als OEM.

Ob als Vollversion oder OEM ist vollkommen egal. Der grundsätzlich Aufbau ist dergleiche: Hersteller (Urheber) => Händler => Endkunde.

Und das Urteil bestätigt, dass der Hersteller keinen Einfluss auf die Vertragsgestaltung zwischen Händler und Endkunden nehmen darf.

Und genau darum geht es: der Endkunde schließt einen Vertrag mit dem Händler und ist deshalb nicht an den Wunsch des Urhebers (einem Dritten), dass dieses Produkt nur auf bestimmter Hardware verwendet wird, gebunden.

Wäre ja noch schöner. Als nächstes schreibt der Hersteller noch in die "EULA", dass sich der Kunde einen neuen Rechner kaufen muss und keinen alten benutzen darf, bzw. dass es dem Endkunden verboten ist, das gekaufte Mac OS X einfach in der Schublade vergammeln zu lassen, ohne einen Mac zu besitzen oder ...

--
Good coders do not comment. What was hard to write should be hard to read too.

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2010-10-25, 17:29 h

Bogomil76
Posts: 2800
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Zitat:
Original von Holger:

Weil das der einzige Vertrag ist, den der Kunde abschließt.

Ob als Vollversion oder OEM ist vollkommen egal. Der grundsätzlich Aufbau ist dergleiche: Hersteller (Urheber) => Händler => Endkunde.

Und das Urteil bestätigt, dass der Hersteller keinen Einfluss auf die Vertragsgestaltung zwischen Händler und Endkunden nehmen darf.

Und genau darum geht es: der Endkunde schließt einen Vertrag mit dem Händler und ist deshalb nicht an den Wunsch des Urhebers (einem Dritten), dass dieses Produkt nur auf bestimmter Hardware verwendet wird, gebunden.

Wäre ja noch schöner. Als nächstes schreibt der Hersteller noch in die "EULA", dass sich der Kunde einen neuen Rechner kaufen muss und keinen alten benutzen darf, bzw. dass es dem Endkunden verboten ist, das gekaufte Mac OS X einfach in der Schublade vergammeln zu lassen, ohne einen Mac zu besitzen oder ...


Da liegst Du aber falsch.
Das OEM Urteil bezieht sich nur auf den "Vertrieb" von Software und dem Datenträger und der Lizenz.
Du hast keinerlei Eigentum an der Software erworben, egal bei welchem Händler Du gekauft hast.

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2010-10-25, 18:16 h

DrNOP
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Zitat:
Original von Bogomil76:
Das OEM Urteil bezieht sich nur auf den "Vertrieb" von Software und dem Datenträger und der Lizenz.
Du hast keinerlei Eigentum an der Software erworben, egal bei welchem Händler Du gekauft hast.

Meiner Meinung nach geht diese Aussage völlig an dem Beitrag vorbei, auf den sie sich bezieht. Dort ist von Eigentum überhaupt nicht die Rede, nur von Benutzung.
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2010-10-25, 18:27 h

Bogomil76
Posts: 2800
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Meinst Du das jetzt bezogen auf das OEM Urteil oder auf Mac OS X, in das es ja im Thread geht?

[ Dieser Beitrag wurde von Bogomil76 am 25.10.2010 um 18:28 Uhr geändert. ]

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2010-10-25, 19:35 h

Holger
Posts: 8116
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Zitat:
Original von Bogomil76:
Das OEM Urteil bezieht sich nur auf den "Vertrieb" von Software und dem Datenträger und der Lizenz.

Und genau darum geht es hier!
Zitat:
Du hast keinerlei Eigentum an der Software erworben, egal bei welchem Händler Du gekauft hast.
Dass hat auch keiner behauptet.

Und wenn Du einfach mal aufhören würdest, Wortklauberei bezüglich Wörtern, die in der Diskussion außer von Dir noch nicht einmal benutzt wurden, zu betreiben, dann könntest Du vielleicht auch mal dem Inhalt der Diskussion folgen.

OEM-Versionen von Windows sind genau das, was bei Mac OS X jede Version ist: eine Version, von der der Hersteller gerne hätte, dass sie ausschließlich auf bestimmten Rechnern verwendet wird. Aber nach deutschem Recht kann der Hersteller die Händler nicht zwingen, ihren Kunden eine solche Einschränkung aufzuerlegen.

Und merkst Du was? Nirgendwo taucht die Behauptung auf, dass der Endkunde an der Software Eigentum im engeren juristischen Sinne erwerben würde.

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2010-10-25, 19:37 h

Holger
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Zitat:
Original von DrNOP:
Meiner Meinung nach geht diese Aussage völlig an dem Beitrag vorbei, auf den sie sich bezieht. Dort ist von Eigentum überhaupt nicht die Rede, nur von Benutzung.

Danke.
Ich dachte schon, ich lese hier andere Beiträge als Bogomil...

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2010-10-25, 21:54 h

Bogomil76
Posts: 2800
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Zitat:
Original von Holger:

OEM-Versionen von Windows sind genau das, was bei Mac OS X jede Version ist: eine Version, von der der Hersteller gerne hätte, dass sie ausschließlich auf bestimmten Rechnern verwendet wird. Aber nach deutschem Recht kann der Hersteller die Händler nicht zwingen, ihren Kunden eine solche Einschränkung aufzuerlegen.


Jaja!

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2010-10-25, 23:45 h

Maja
Posts: 15429
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Na ja, eigentlich gilt das EU-weit, denn das Urheberrecht ist EU-weit einheitlich gergelt.

Und nein, man erwirbt beim Softwarekauf natürlich kein Eigentum an der Software. Das würde bedeuten, alle Urheberrechte an der Software übertragen zu bekommen, was nicht möglich ist. Endverbraucher erwerben beim Softwarekauf lediglich ein Nutzungsrecht, als Privatperson in der Regel von einem Weiterverkäufer (Händler).

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[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 25.10.2010 um 23:56 Uhr geändert. ]

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2010-10-26, 10:16 h

Bogomil76
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Zitat:
Original von Maja:

als Privatperson in der Regel von einem Weiterverkäufer (Händler).


Sicher? ;)

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2010-10-26, 11:10 h

Holger
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Zitat:
Original von Bogomil76:
Zitat:
Original von Maja:
als Privatperson in der Regel von einem Weiterverkäufer (Händler).

Sicher? ;)
Gibt es daran irgendwelche Zweifel?

Such Dir einen Weiterverkäufer aus:
http://www.idealo.de/preisvergleich/OffersOfProduct/1574660_-mac-box-set-de-apple.html

Wenn der Endkunde nämlich direkt mit Apple einen Vertrag abschließen würde, wäre es durchaus möglich, dem Lizenznehmer rechtlich wirksame Einschränkungen bezüglich der Nutzung aufzuerlegen.

Das ist aber im Allgemeinen nicht der Fall.
Man sollte aber im Hinterkopf haben, dass über das Internet bezogene Updates eine ganz andere Baustelle sind, und ich persönlich würde es nicht wagen, mit Mac OS X ohne Updates im Internet unterwegs zu sein...

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2010-10-26, 12:01 h

Holger
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Zitat:
Original von Maja:
Na ja, eigentlich gilt das EU-weit, denn das Urheberrecht ist EU-weit einheitlich gergelt.

Das widerspricht ja nicht der Aussage, dass es sich nach deutschem Recht so verhält.
Zitat:
Und nein, man erwirbt beim Softwarekauf natürlich kein Eigentum an der Software. Das würde bedeuten, alle Urheberrechte an der Software übertragen zu bekommen, was nicht möglich ist.
Das würde es natürlich nicht bedeuten, denn Eigentum ist sehr wohl übertragbar, die Urheberschaft aber nicht.
Prinzipiell kann man das Eigentum an einer Software erwerben, das passiert natürlich nicht, wenn man ein einfaches Nutzungsrecht kauft.

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2010-10-26, 15:08 h

Bogomil76
Posts: 2800
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Zitat:
Original von Holger:

Gibt es daran irgendwelche Zweifel?


Yo,

also erkläre ichs Dir mal.
DU kaufst bei einem Händler "Software".
Sie wird im Idealfall auf einem Datenträger (CD/DVD) ausgeliefert. Mit diesem Händler hast Du nun einen Kaufvertrag abgeschlossen.
Aussenstehende sind davon jetzt ausgeschlossen.
Nur was beinhaltet diesen Kaufvertrag?
Nunja, da man an Software kein Eigentum erwerben kann, hast Du einen Datenträger gekauft mit Inhalt. Mit dem Datenträger kannst du machen WAS Du willst (als Untersetzer benutzen, Frisbee spielen, oder eben auch verkaufen). Mit dem Inhalt kann man das nicht beliebig. Da der Verkäufer nicht der Urheber der Software ist, kann selbiger auch nicht Nutzungsrechte per se einräumen. Wer kann? Der Urheber. Und der kann, sehr wohl nach deutschem Recht, Dir "verbieten" die Software als anders hergestellt zu nutzen, bzw. es einfach erst gar nicht zu erlauben. Da sind auch noch weitere Gesetze und Vorschriften involviert, die beide Seiten betrifft, und beachtet werden müssen, aber die Grundsätzlichkeit nicht betreffen. Dazu muss der Urheber KEINEN Vertrag mit Dir explizit abschließen (wie Du es nun verstehst), weil das nunmal feststeht (hab ich mehrmals verlinkt, keinen Bock mich zu wiederholen).

Was das OEM Urteil (und das verstehe ich nicht, wieso das alle hier anbringen?) damit zu tun hat? NIX!!!
Das "OEM Urteil" bezieht sich nur darauf, daß MS den Händlern den vergünstigten Weiterverkauf verbieten wollte.

Apple bietet das Betriebsystem ja aber gar nicht vergünstigt an.
Es ist ein feststehendes Produkt, wie MS Office, Adobe Photoshop usw.

Wenn Du im Handel eine Studentenlizenz beim Media Markt kaufst, die besagt, Du darfst damit nicht kommerziell arbeiten. Würdest Du?

P.S.: Grob, verallgemeinert geschrieben, da ich kein Juristendeutsch kann und will.

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2010-10-26, 15:37 h

Holger
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Zitat:
Original von Bogomil76:
Da der Verkäufer nicht der Urheber der Software ist, kann selbiger auch nicht Nutzungsrechte per se einräumen.

Blödsinn. Der Händler hat das Recht, die Nutzungslizenz weiterzuverkaufen, bereits vom Urheber erworben. Andernfalls würde die Weitergabe der Kopie ja bereits gegen die Nutzungslizenz verstoßen.
Zitat:
Wer kann? Der Urheber. Und der kann, sehr wohl nach deutschem Recht, Dir "verbieten" die Software als anders hergestellt zu nutzen, bzw. es einfach erst gar nicht zu erlauben.
Das kann der Urheber nur gegenüber denen, denen er direkt ein Nutzungsrecht einräumt oder verkauft. In dem Moment, wo er dem Lizenznehmer aber das Recht zur Weiterveräußerung einräumt, hat er auf dessen Kunden keinen Einfluss mehr. Das nennt sich Erschöpfungsgrundsatz, wurde bereits mehrfach erklärt, aber Du wiederholst ja immer nur weiter Deinen Blödsinn, statt Dich endlich mal richtig zu informieren.
Zitat:
Was das OEM Urteil (und das verstehe ich nicht, wieso das alle hier anbringen?) damit zu tun hat? NIX!!!
Das "OEM Urteil" bezieht sich nur darauf, daß MS den Händlern den vergünstigten Weiterverkauf verbieten wollte.

Mann, Du musst es ja nicht lesen, aber dann halt auch die Fresse, wenn Du keine Ahnung hast.
Es ging darum, dass Microsoft Händlern vorschreiben wollte, dass sogenannte "OEM-Versionen" nur zusammen mit einem neuen PC verkauft werden dürfen.
Und das ist exakt dieselbe Situation. Microsoft hat Lizenznehmern das Recht eingeräumt, die Nutzungsrechte an der Software weiterzuveräußern, die Software also in Verkehr gebracht, und damit aufgrund des Erschöpfungsgrundsatzes kein Recht mehr, auf die Vertragsgestaltung der Händler und Endkunden Einfluss zu nehmen und kann den Endkunden somit nicht vorschreiben, mit welchem PC sie die Software benutzen.

Aber was red ich hier eigentlich. Du wirst natürlich gleich wieder exakt denselben Blödsinn wiederholen, den Du schon die ganze Zeit schreibst, ohne die Quellen zu lesen oder gar den Anflug eines Verständnisses zu zeigen, also beenden wir einfach die Diskussion.

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2010-10-26, 20:29 h

Maja
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@Bogomil76:

Noch mal: Man kauft keine Software, sondern das Recht, Software auf einem oder je nach Lizenzmodell auch mehreren Computern gleichzeitig zu Installieren und zu nutzen. Und man erwirbt dabei das Weiterverkaufsrecht an dieser Nutzungslizenz. Letzteres ist der Kanckpunkt. Denn dieses Weiterkaufsrecht darf nicht unverhältnismäßig eingeschränkt / behindert werden.

Zitat:
Wenn Du im Handel eine Studentenlizenz beim Media Markt kaufst, die besagt, Du darfst damit nicht kommerziell arbeiten.
Das ist ein ganz anderer Sachverhalt. Ein Verbot kommerzieller Nutzung durch den Urheber wird kaum jemals den Käufer einer Software-Lizenz in der Ausübung seines Weiterverkaufsrechtes erheblich einschränken oder den Weiterverkauf gar unmöglich machen können. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
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2010-10-27, 11:09 h

Bogomil76
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Zitat:
Original von Holger:

Mann, Du musst es ja nicht lesen, aber dann halt auch die Fresse, wenn Du keine Ahnung hast.


Haha, Deine Eltern haben Dir ja echt Manieren beigebracht ;)
Schalalalala!

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2010-10-27, 12:09 h

Bogomil76
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http://www.heise.de/resale/artikel/Wundertuete-OEM-Version-274356.html

"Die Rechtslage sieht, kurz gesagt, so aus, dass man ein rechtmäßig erworbenes, nicht gefälschtes oder manipuliertes Exemplar auf einem beliebigen Rechner nutzen darf – sofern es dafür nicht verändert wird. Ansonsten gibt es keine grundsätzlichen juristischen Hürden für die isolierte Nutzung von OEM-Software."

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2010-10-27, 13:42 h

DrNOP
Posts: 4118
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@Bogomil76:
Wolltest du damit nun deinen Beitrag von 26.10.2010, 15:08 Uhr revidieren oder wie soll ich diesen Beitrag einordnen?
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2010-10-27, 17:10 h

Maja
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@Bogomil76:

Lies diesen 8-seitigen Artikel mal ganz. Der handelt vom illegalen Handel mit System Builder Editionen (Images von Syteminstallationen inkl. angepasster Treiber, Tools des Hardwareherstelles und ggf. noch SE Versionen anderer Software wie Security Suite und Brennprogramm), so genannte Recovery-Medien. Die dürfen mit Hardware gebündelt werden und dann nicht separat verkauft werden.
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2010-10-27, 23:18 h

hjoerg
Posts: 3853
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Zitat:
Original von Maja:
Na ja, eigentlich gilt das EU-weit, denn das Urheberrecht ist EU-weit einheitlich gergelt.
...


Das immer so etwas verbreitet wird. Rrrrrrrr. I-)

(War die Diskussion für einige nicht beendet?)

Heraus kommen dann oft solche Meinungen wie, "laut EU-Recht gebe ich keine Garantie".

Es ist leider weit verbreitete Unsitte, dass EU-Recht gleich nationales Recht bedeutet, dem der Verbraucher(hier), unterliegt.

Dem ist und kann niemals so sein!

Inhaltlich können oder müssen die Mitlieder(EU) solches Recht in nationales Recht ersteinmal transferieren.
Das schließt aber nicht aus und dem ist auch so, dass Gesetze, im vorgegeben Rahmen, national angepasst werden.
Demzufolge auch Sanktionen individuell vorgegeben werden.
Auch Richter völlig frei und auch unterschiedlich entscheiden.

Ergo kann es der Wille der Mitgliedstaaten sein, Gesetz ist aber für Dich nationales Recht.

--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands

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2010-10-28, 13:05 h

Aramon
Posts: 137
User
tut dir selber ein Gefallen, und spare lieber bis du das Geld für einen intel Mac zusammen hast. Diese ganzen Bastellösungen sind nichts halbes und nichts ganzes.

Wenn Apple zu teuer ist, warum kaufst du dir denn nicht einfach einen normalen PC mit Windows oder Linux?
--
Gründe dein Königreich beim Browser Strategiespiel Mythana http://www.mythana.de

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2010-10-29, 09:51 h

Messerjokke79
Posts: 2
User
Als Besitzer eines PearC (siehe http://www.pearc.de) kann ich ehrlich gesagt nur von Hackintoshs abraten, zumindest als Workstation. Wer mit seinem Rechner Geld verdient sollte sich zweimal überlegen ob sich der Zeitaufwand lohnt. Meiner Erfahrung nach funktionieren die Treiber nicht immer (richtig) bzw. man findet nicht die richtigen.

Übrigens: Solange Apple nicht auf die Verpackung sowas wie „darf nur auf Apple Computern installiert werden“ schreibt und damit VOR dem Verkauf darüber informiert, darf man in Deutschland mit dieser Software machen wozu man lustig ist, es ist legal in Deutschland.

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2011-10-30, 08:45 h

lord_webi
Posts: 9
User
mittlerweile gibt es zahlreiche Toolz, die eine OSX86 Installation auf normaler PC Hardware sehr einfach machen und diese Systeme laufen zu 100% ... root86.org
--
Hackint0sh Forum - http://www.root86.org

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2011-11-02, 09:46 h

DrZarkov
Posts: 702
User
Eine weise Prophetin sagte vor etwas mehr als einem Jahr:

Zitat:
Original von Maja:
Zitat:
Original von Bogomil76:
Ergo, man hat mit der gekauften Software Mac OS X nicht das Recht gekauft es auf beliebiger Hardware zu installieren.

Korrekt. Wären wir aber wieder bei der Frage angelangt, ob die Ausübung eines Nutzungsrechtes an Software überhaupt wirksam auf bestimmte Hardware beschränkt werden kann. TV Kaiser sagt: "Ein Teufelskreis". ;)

Lass uns das hier bitte beenden. Sonst sind wir nächstes Jahr noch damit dran. :)


:D
--
Dr. Zarkov

[ Dieser Beitrag wurde von DrZarkov am 02.11.2011 um 09:47 Uhr geändert. ]

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2011-11-02, 10:14 h

nexusle
Posts: 85
User
Leichenfledderer!!!

:D :D :D

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2012-06-07, 18:31 h

lord_webi
Posts: 9
User
ich würde das Thema gerne nochmal aufgreifen :D

da wir jetzt einige Ex-Amiga Freaks (mich eingeschlossen) in unserem Forum begrüssen durften und dürfen (root86.org)

möchte ich zu dieser Zeit folgendes zum Thema beitragen:

eine OSX86 Installation ist nach deutschem Recht quasi legal, da in D die Software laut Gesetzt nicht an eine bestimmte Hardware gebunden werden darf, bzw. die entsprechende Lizenz mit dem Kauf der Software bereits vorliegt !!!

Weiterhin sind die entsprechenden Tools so weit ausgereift, daß eine locker-fliffige Installation von Lion oder sogar schon Mountain Lion auf quasi jeder Intel Hardware funktioniert, inkl. der Online Update Funktion ...

Also ... ich würde mich freuen, Euch bei mir im Forum begrüssen zu dürfen ... dies soll nicht bedeuten, daß Ihr Eurem geliebten Amiga den Rücken zukehrt ... hätte ich dies gemacht, wäre ich nicht gerade hier (!) ... dies bedeutet nur, daß OSX86 eine verdammt gute Alternative darstellt ... und nach einer gewissen Weile der Eingewöhnung einfach nur noch Spaß macht !!!

lg
lord_webi
--
Hackint0sh Forum - http://www.root86.org

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1 -2- 3 [ - Post reply - ]


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