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2010-12-13, 20:47 h

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von Holger:
Assange hat daraufhin in Schweden, also dort, wo gegen ihn ermittelt wird, drei Wochen darauf gewartet, dass die Staatsanwältin ihn befragt. Er hat, als nichts passierte, die Staatsanwältin telefonisch gefragt, ob er das Land verlassen dürfe, was ihm mit "Ja" beantwortet wurde, woraufhin er ganz offiziell das Land verlassen hat.

Und danach kommt die Staatsanwältin auf die Idee, ihn befragen zu wollen und zu diesem Zweck von Interpol suchen zu lassen.

Quelle?
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2010-12-13, 21:20 h

hjoerg
Posts: 3853
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Zitat:
Original von Maja:
...
In Kenntnis laufender Ermittlungen aktiv Mitzuwirken, noch bevor ein Hafbefehl ausgestellt wurde, macht sich beim Haftrichter und in einem späteren Strafverfahren sogar besser als erst monatelang zu warten, um dann "zufällig" quasi gleichzeitig mit dem Haftbefehl zu erscheinen.


Nach deutschem Strafprozessrecht völliger Unsinn.

Es muss niemand informiert werden, wenn gegen Ihn "ermittelt" wird.
Wie soll man da mithelfen? Zumal jeder das Recht auf Verteidigung hat, es ergo auch sehr dumm wäre den Ermittlern zu helfen, sich selbst in den Knast zu bringen... Im Gegenteil "darf" man sich diesem Entziehen. Das ist ein Recht.

Desweiteren richtet ein Haftrichter nicht. Ergo müßte es schon um Steuerhinterziehung gehen, um sein Recht auf Selbstanzeige zu nutzen.
Der gute Eindruck bleibt also beim Haftrichter, zumal er nur im Auftrag vollstreckt.

Bleibt die Frage: Warum sollte jemand monatelang in den Knast, statt monatelang sich seiner Freiheit erfreuen?

So ist die Entscheidung der Untersuchungshaft formell belastet durch den Antragsteller, jedoch nicht zwingend und auch nicht dauerhaft.

Helfen können entlastendes Beweismaterial/Zeugen etc., dass natürlich auch selbst beschafft werden kann/ und sogar durch Ermittlungsbehörden ermittelt werden muß!

Die Gründe dem Internationalen Haftbefehl zu stellen, liegen sicher einfach auf der Hand und im Interesse des Gesuchten.
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by WinUAE
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Nethands

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2010-12-13, 21:35 h

DrNOP
Posts: 4118
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Zitat:
Original von Maja:
Zitat:
Original von Holger:
Assange hat daraufhin in Schweden, also dort, wo gegen ihn ermittelt wird, drei Wochen darauf gewartet, dass die Staatsanwältin ihn befragt. Er hat, als nichts passierte, die Staatsanwältin telefonisch gefragt, ob er das Land verlassen dürfe, was ihm mit "Ja" beantwortet wurde, woraufhin er ganz offiziell das Land verlassen hat.

Und danach kommt die Staatsanwältin auf die Idee, ihn befragen zu wollen und zu diesem Zweck von Interpol suchen zu lassen.

Quelle?
Ja, jetzt sag aber mal:

Erinnerst du dich an den Link, den Holger gepostet hat?
Falls nicht, es war der hier:
Zitat:
Kritik an Ny wird auch deshalb laut, weil Assange nach der Anklageerhebung freiwillig drei Wochen in Schweden geblieben war, um sich einem Verhör zu stellen. Dennoch versäumte es Ny, ihn verhören zu lassen. Schließlich rief Assange die Staatsanwältin laut deren eigener Aussage an und fragte sie, ob er wieder ausreisen dürfe. Und Ny antwortete, ebenfalls nach eigener Angabe: Ja, er dürfe. Assange reiste aus, ganz offiziell.

Erst im November beschloss das Amtsgericht einen international wirkenden Haftbefehl.

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2010-12-14, 15:02 h

Holger
Posts: 8116
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Zitat:
Original von Maja:
Die Möglichkeit, dass die vorliegenden Vorwürfe der beiden Frauen gegen Assagne der Wahrheit entsprechen könnten, scheint in deinem Universum nicht zu existieren.

Das, was inzwischen von den Vorwürfen übrig geblieben ist, entspricht höchstwahrscheinlich der Wahrheit. Nur wäre das in Deutschland nicht strafbar. Und ob es in Schweden, trotz der zweifelhaften Gesetzgebung, zu einer Verurteilung reicht, ist auch fraglich.
Was aber außer Frage steht, ist, dass die Rechtsauffassung einer Staatsanwältin, die meint, dass man Männer selbst ohne Verurteilung einsperren sollte, in einem Rechtsstaat untragbar ist.
Zitat:
Du irrst, lieber Holger. In Kenntnis laufender Ermittlungen aktiv Mitzuwirken, noch bevor ein Hafbefehl ausgestellt wurde, macht sich beim Haftrichter und in einem späteren Strafverfahren sogar besser als erst monatelang zu warten, um dann "zufällig" quasi gleichzeitig mit dem Haftbefehl zu erscheinen.
Du bist mal wieder vollkommen merkbefreit, liebe Maja.
Du solltest Deine strikte Verweigerung, Dir Kenntnisse über die offen zugänglichen Fakten anzueignen, mal überdenken.

Wie bereits gesagt, stand Assange für eine Aussage zur Verfügung. Wenn die Staatsanwältin darauf nicht zurückgreift und stattdessen auf eine von uns nicht wirklich nachvollziehbare Weise "ermittelt", weiß ich nicht, auf welche Art er da "helfen" sollte.

Die Entscheidung, ihn doch zu befragen und zu diesem Zweck per internationalen Haftbefehl zu suchen, wurde erst im November gefällt. Von "monatelangem Verstecken" kann also gar keine Rede sein.


Und noch etwas: auf die Tatsache, dass die britische Polizei ihn nach Hause geschickt hätte, wenn er sich schon eher gemeldet hätte, hat das gar keinen Einfluss, selbst wenn Dein Einwurf stimmen würde: denn die ermittelt gar nicht gegen ihn.

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2010-12-14, 18:25 h

Maja
Posts: 15429
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@DrNOP:

Sorry, ich suche nicht bei jeder aufgestellten Behauptung in einem Thread, den Thread noch mal nach Links ab.

@hjoerg

Ohne Strafantrag (Anklage) keine Ermittlungen. Zumindest in Deutschland erfährt man davon, wenn Strafantrag gegen einen gestellt wurde. In Schweden wird es nicht anders sein.

Ich habe nicht behauptet, Haftrichter würden in Strafsachen entscheiden (richten). Von Selbstanzeige war auch keine Rede. Sich der Polizei zu stellen ist etwas anderes als eine Selbstanzeige. Es ging mir allein um den positiven Eindruck beim Haftrichter durch führzeitige, freiwillige Mitwirkung.

@Holger

Aus deinem Link:
"Erst im November beschloss das Amtsgericht einen international wirkenden Haftbefehl. Der Grund: ein "ernster Verdacht" auf Vergewaltigung, sexuelle Belästigungen und Nötigung. Assange weigerte sich, erneut nach Schweden zu fahren und ging in Berufung. Doch die zweithöchste juristische Instanz in Schweden, das Hofgericht, ließ den Haftbefehl bestehen.

Allerdings schwächte das Gericht die Anklagepunkte, kaum bemerkt von der Weltöffentlichkeit, deutlich ab: Der Vorwurf der sexuellen Belästigung wurde ganz fallengelassen, es gebe keine Beweise. Bestehen blieb die Anklage wegen Vergewaltigung, allerdings auch hier in abgeschwächter Form: Gesucht – und heute festgenommen – wurde Assange wegen des Verdachts auf eine "weniger grobe Vergewaltigung"."


Ob das strengere schwedische Sexualstrafrecht aus subjektiver Sicht eines Nichtschweden zweifelhaft ist, spielt in der Sache keine Rolle. In anderen Ländern gelten nun mal andere Gesetze und wenn man sich dort aufhält, hat man sich daran zu halten. Die subjektive Auffassung Dritter über die Rechtsauffassung dieser Staatsanwältin muss sich nicht zwangsläufig mit deren Rechtsauffassung decken. Und ohne eingehende Kenntnis des schwedischen Sexualstrafrechtes, der gängigen schwedischen Rechtsprechung dazu und der Fallakte Assagne, kann sich niemand ein objektives Bild vom Verhalten der Staatsänwältin in diesem Fall machen.

Abseits davon. Auch in Schweden entscheiden Richter weisungsungebunden allein dem Gesetz verpflichtet. Auf die Entscheidung eines britischen Haftrichters hat eine schwedesiche Staatsanwältin erst recht keinen Einfluss. Was also soll eigentlich die Hetzjagd auf diese Staatsanwältin? Ein Ablenkungsmanöver? Nebenkriegsschauplatz einer anderen Interessengruppe?

Es ist richtig, ohne internationalen Haftbefehl hätte britische Polizei Assagne nicht für eine in Schweden verübte Tat in Haft nehmen können. Was bleibt sind zwei Dinge.
1.) Assagne weigert sich seit Erlass des Haftbefehls, nach Schweden zu reisen.
2.) Erst als die Anklagepunkte deutlich abgeschwächt worden waren, ließ er sich in GB (offenbar) freiwillig festnehmen.

Ein Schelm, wer da medial motiviertes Kalkül vermutet? Der Presserummel um den Vorwurf der (nun nur noch minder groben) Verwaltigung, inkl. der Rolle eines beinahe Märtyrers im Kampf für allumfassende Öffentlichkeit kommen dem "Markenzeichen" Wikileaks evtl. nicht ungelegen. Nachhaltigere Werbung gibt es kaum. Und so ganz nebenbei lenkt es davon ab, dass Wikileaks "geschlossen" hat.
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[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 14.12.2010 um 18:26 Uhr geändert. ]

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2010-12-14, 18:26 h

_PAB_
Posts: 3016
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@Maja:
> Quelle?
Interview mit einem Wikileaks-Vertreter (nicht Assange), gesehen im Dt. Fernsehen (WDR?).

> Gegen Assange wurde bereits seit August auf Grund einer Anzeige von privat ermittelt.

Ja, aber nicht in dem Land, in dem er sich aufhielt.
Ermittlungen sind auch nichts ungewöhnliches, wenn jemand jemanden anzeigt, deshalb ist man noch nicht gezwungen, sich irgendwo zu melden oder zu kooperieren.

> Warum spielte er monatelang Verstecken, wenn ihm doch angeblich nichts vorzuwerfen ist?

Morddrohungen (laut Assanges Anwalt).

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2010-12-14, 18:38 h

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von _PAB_:
Ermittlungen sind auch nichts ungewöhnliches, wenn jemand jemanden anzeigt, deshalb ist man noch nicht gezwungen, sich irgendwo zu melden oder zu kooperieren.

Das ist absolut richtig. Wenn jemand zu Unrecht beschuldigt wird, spricht jedoch kaum etwas dagegen, zu kooperieren; im eigenen Interesse. Von der Strafanzeige wird er relativ zeitnah Kenntnis genommen haben.
Zitat:
Morddrohungen (laut Assanges Anwalt).
Wegen erzwungenem ungeschütztem Verkehr mit zwei Frauen in Schweden?!? Hm... Anwälte, insbesondere Staranwälte tendieren zur Theatralik.
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2010-12-14, 22:37 h

DrNOP
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Zitat:
Original von Maja:
@DrNOP:

Sorry, ich suche nicht bei jeder aufgestellten Behauptung in einem Thread, den Thread noch mal nach Links ab.

Das hättest du vielleicht auch nicht müssen, wenn du den Artikel gleich gelesen hättest als Holger den Link gepostet hat.
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2010-12-14, 22:57 h

Maja
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Zitat:
Original von DrNOP:
Das hättest du vielleicht auch nicht müssen, wenn du den Artikel gleich gelesen hättest als Holger den Link gepostet hat.

Wenn Du guten Gewissens beschwören kannst, in wirklich jedem Thread, an dem Du jemals teilgenommen hast, wirklich jeden Artikel unter wirklich jedem gepostenten Link gelesen zu haben, dann werfe diesen Stein.

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[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 14.12.2010 um 22:58 Uhr geändert. ]

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2010-12-15, 09:59 h

DrNOP
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Zitat:
Original von Maja:
Wenn Du guten Gewissens beschwören kannst, in wirklich jedem Thread, an dem Du jemals teilgenommen hast, wirklich jeden Artikel unter wirklich jedem gepostenten Link gelesen zu haben, dann werfe diesen Stein.

Wenn du mir einen Thread zeigen kannst in dem ich nach einer Quellenangabe verlangt habe...
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2010-12-15, 11:24 h

Schaumstofflumpi
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Übrigens, in China ist ein Sack Reis umgefallen :lach:

Ich wünsche allen ein fröhliches und besinnliches Weihnachtsfest!

Euer Schaumstoffrodler
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2010-12-15, 11:55 h

Holger
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Zitat:
Original von Maja:
Die subjektive Auffassung Dritter über die Rechtsauffassung dieser Staatsanwältin muss sich nicht zwangsläufig mit deren Rechtsauffassung decken.

Die Definition eines Rechtsstaates ist allgemeingültig. Und die Aufforderung, jemanden ohne Verurteilung trotzdem einzusperren, vestößt ganz eindeutig dagegen.
Zitat:
Auf die Entscheidung eines britischen Haftrichters hat eine schwedesiche Staatsanwältin erst recht keinen Einfluss.
Hier geht es überhaupt nicht um die Entscheidung des britischen Haftrichter. Wenn es nicht diese Staatsanwältin gegeben hätte, die aus fragwürdigen Motiven entschied, bereits eingestellte Ermittlungen bezüglich einer bereits als unbegründet eingestuften Anzeige wieder aufzunehmen, hätte sich kein britischer Haftrichter mit diesem Fall beschäftigen müssen. Und es war ja auch dieselbe Staatsanwältin, die die Entscheidung traf, dass Assange, warum auch immer, ungehindert ausreisen durfte, ohne die also ebenfalls kein britischer Haftrichter sich mit dem Fall beschäftigen müsste.
Zitat:
Was also soll eigentlich die Hetzjagd auf diese Staatsanwältin?
Tja, wenn es nicht die Staatsanwältin ist, die an diesen juristisch äußerst fragwürdigen Vorgängen die Schuld trägt, ist es wohl doch eine internationale, vom CIA gesteuerte Verschwörung.

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2010-12-15, 11:57 h

Holger
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Zitat:
Original von Schaumstofflumpi:
Übrigens, in China ist ein Sack Reis umgefallen :lach:

Quelle?

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2010-12-15, 12:48 h

Schaumstofflumpi
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http://img265.imageshack.us/i/sackreis01.jpg

http://wemaflo.net/wp-content/uploads/sackreis.jpg
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[ Dieser Beitrag wurde von Schaumstofflumpi am 15.12.2010 um 12:48 Uhr geändert. ]

[ Dieser Beitrag wurde von Schaumstofflumpi am 15.12.2010 um 12:50 Uhr geändert. ]

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2010-12-15, 13:22 h

DrNOP
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@Schaumstofflumpi:
Ah ja. Ich kannte bisher nur die amerikansiche Meldung (die ujb heute morgen mal wieder hervorgezaubert hat):
http://plasmaoxyd.de/wp/wp-content/uploads/2006/04/reissack.jpg
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2010-12-15, 17:34 h

Maja
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Das individuelle Potential an Verschwörungsabsichtsvermutung scheint irgendwie mit der Herkunft zusammen zu hängen. ;)
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2010-12-16, 08:34 h

hjoerg
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Zitat:
Original von Maja:
@hjoerg

Ohne Strafantrag (Anklage) keine Ermittlungen. Zumindest in Deutschland erfährt man davon, wenn Strafantrag gegen einen gestellt wurde. In Schweden wird es nicht anders sein.

Ich habe nicht behauptet, Haftrichter würden in Strafsachen entscheiden (richten). Von Selbstanzeige war auch keine Rede. Sich der Polizei zu stellen ist etwas anderes als eine Selbstanzeige. Es ging mir allein um den positiven Eindruck beim Haftrichter durch führzeitige, freiwillige Mitwirkung.


Bitte nicht..., dass sind schon wieder neue Begriffe!

>Ohne Strafantrag (Anklage) keine Ermittlungen.
Das sind *Antragsdelikte*

>Zumindest in Deutschland erfährt man davon, wenn Strafantrag gegen einen gestellt wurde.
Nein, dem muß nicht so sein!
Erst wenn Du persönlich mitwirken sollst, z.B. durch Befragen, Vorladen etc. besteht eine Plficht dazu, um Deine Rechte zu wahren.

> In Schweden wird es nicht anders sein.
Nette Vermutung. K.A. , allerdings kann es eigentlich nicht sein.

> Sich der Polizei zu stellen ist etwas anderes als eine Selbstanzeige.
Gut dass Du es erkannt hast. Es ist zuviel vermischt/vermutet worden.


>Es ging mir allein um den positiven Eindruck beim Haftrichter durch führzeitige, freiwillige Mitwirkung.

Ja gut, aber wozu. :dance3:
Beispiel:
Fakt ist -
Du kannst wegen mangelnder Beweise nicht angeklagt/verurteilt werden.
Ein Freispruch oder die Einstellung des Ermittlungsverfahren droht.

ERGO, statt Dein Schweigerecht zu nutzen, machst Du jetzt auf guten Eindruck und schaffst selbst Beweise oder Geständnisse her? :(
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Nethands

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2010-12-16, 15:36 h

Holger
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Zitat:
Original von Schaumstofflumpi:
http://img265.imageshack.us/i/sackreis01.jpg

Zitat:
Original von DrNOP:
http://plasmaoxyd.de/wp/wp-content/uploads/2006/04/reissack.jpg

Die Säcke sehen ja völlig unterschiedlich aus. Äußerst verdächtig...

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2010-12-16, 16:02 h

Schaumstofflumpi
Posts: 1292
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@Holger:

Wenn da nicht das Team von Assange hintersteckt
:lach:

Euer Schaumstoffweihnachtsbaum
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[ Dieser Beitrag wurde von Schaumstofflumpi am 16.12.2010 um 16:02 Uhr geändert. ]

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2010-12-16, 17:44 h

DrNOP
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@Holger:
Das liegt daran, daß das eine ein Reissack ist und das andere ein Sack Reis.

Oder es ist eine Warnung: Schließlich steht auf dem einen "Gift".
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2010-12-16, 17:52 h

Maja
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@hjoerg:

Es spielt doch erstmal keine Rolle, ob es sich um ein Antragsdelikt oder ein Offizialdelikt, handelt. Der einzige Unterschied ist, dass bei Offizaldelikten (z. B. Vergewaltigung) ein Strafantrag nicht wirksam zurück gezogen werden kann.

Zitat:
Erst wenn Du persönlich mitwirken sollst, z.B. durch Befragen, Vorladen etc. besteht eine Plficht dazu, um Deine Rechte zu wahren.

Dazu muss doch nicht erst ein Haftbefehl erlassen werden!

Strafantrag (natürliche oder juristische Person) -> Anklageerhebung (Staatsanwaltschaft) -> schriftliche Mitteilung an den Angeklagten mit der Auffoderung zur Stellungnahme

Man muss keinen Staatsanwalt fragen, ob der einen befragen will. Wer in eigener Sache aussagen will, der kann das jederzeit auch ohne Extraeinladung tun.

Zitat:
ERGO, statt Dein Schweigerecht zu nutzen, machst Du jetzt auf guten Eindruck und schaffst selbst Beweise oder Geständnisse her?

Beharrliches Schweigen bis gar nichts mehr geht, ist auch nicht in jedem Fall der Weisheit letzter Schluss.

Klar, jeder hat das Recht, die Aussage in eigener Sache zu verweigern, wenn man sich andernfalls selbst belasten würde. Doch das bedeutet im Umkehrschluss letztlich nur, dass die eigene Aussage einen anfänglichen Beweismangel mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Inhalt füllen würde. Also bitte. Was glaubst Du wohl, wie Aussageverweigerung oder gar nicht Erscheinen nach Vorladung im Ernstfall, wenn ein Haftbefehl erlassen wurde, später auf den verantwortlichen Haftrichter wirkt?

Um vom Grundsätzlichen zum Speziellen zurückzukehren. Im Fall Assagne steht Aussage gegen Aussage. Natürlich hat der es schwer, das Gegenteil von dem zu Beweisen, was ihm vorgeworfen wird. Genauso schwer hat es aber die Gegenseite, ihre Vorwürfe gegen ihn zu beweisen. Es sei denn, in Sinne der Anklage liegen nur schwer widerlegabere Beweise gegen ihn vor. Falls dem so ist, wird davon Kenntnis haben oder dies zumindest vermuten.

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[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 16.12.2010 um 17:53 Uhr geändert. ]

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2010-12-16, 18:02 h

_PAB_
Posts: 3016
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@Maja:
>> Morddrohungen (laut Assanges Anwalt).
> Wegen erzwungenem ungeschütztem Verkehr mit zwei Frauen in Schweden?!?

Möglicherweise waren die Morddrohungen mit WikiLeaks verbunden.
Lies mal den Link, der hier gepostet wurde:
http://www.zeit.de/politik/ausland/2010-12/wikileaks-assange-schweden?page=all
Es scheint, dass es sich bei der Staatsanwältin um eine Extrem-Feministin handelt, die sich entgegen der ursprünglichen Entscheidung ihres Vorgängers (keine Anklage zu erstatten), dann doch dazu entschieden hat, den Fall zu reaktivieren und Ermittlungen durchzuführen.
Manchen von diesen Extrem-Feministinnen würden Morddrohungen gegen Männer vermutlich recht leicht von den Lippen gehen...

Edit:
Hier mal zu Deiner Unterstellung Assange sei davongelaufen/hätte sich versteckt/versuchte sich der Justiz zu entziehen:
"Kritik an Ny wird auch deshalb laut, weil Assange nach der Anklageerhebung freiwillig drei Wochen in Schweden geblieben war, um sich einem Verhör zu stellen. Dennoch versäumte es Ny, ihn verhören zu lassen. Schließlich rief Assange die Staatsanwältin laut deren eigener Aussage an und fragte sie, ob er wieder ausreisen dürfe. Und Ny antwortete, ebenfalls nach eigener Angabe: Ja, er dürfe. Assange reiste aus, ganz offiziell." (Aus obigem Link)

Das ist doch mal ein Aussage!
Ich finde es echt schade, dass immer wieder Leute sich stundenlang das Maul zerreißen, ohne den blassesten Schimmer zu haben, wie die Faktenlage aussieht. (Gilt auch für viele Medienvertreter.)

[ Dieser Beitrag wurde von _PAB_ am 16.12.2010 um 18:08 Uhr geändert. ]

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2010-12-16, 20:11 h

Maja
Posts: 15429
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Zitat:
Original von _PAB_:
Das ist doch mal ein Aussage!

Eine von mehreren in diesem hier so gern zitierten Artikel.
Zitat:
Ich finde es echt schade, dass immer wieder Leute sich stundenlang das Maul zerreißen, ohne den blassesten Schimmer zu haben, wie die Faktenlage aussieht. (Gilt auch für viele Medienvertreter.)
Zur Gesamtheit der Faktenlage gehört auch der Hinweis auf einen zwischenzeitlichen Personalwechsel bei der Staatsanwaltschaft aus selbigem Presseartikel. Das nur der Vollständigkeit halber zum Vorwurf der Unentschhlossenheit gegen die Staatsanwältin.

Im Übrigen kann niemand von uns mehr über die Faktenlage wissen, als veröffentlicht wurde. So kennen wir z. B. die Akte Assagne der Staatsanwaltschaft nicht.
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2010-12-16, 20:17 h

AC-Pseudo
Posts: 1256
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Ein paar Ungereimtheiten fallen einem hier aber schon auf:

Die Anklage war vor der Veröffentlichung, daher hatte wohl jemand eine Vorahnung :O

Dann aber wurde er erst einmal aus dem Land gelassen und erst nach Eintreffen in GB per Interpol gesucht zu werden. Das macht schon etwas mißtrauisch.. könnte allerdings auch nur aufgrund von Schlamperei passiert sein, soll ja auch gelegentlich mal vorkommen.

Die Staatsanwältin ist wohl unzweifelhaft ne Kampfemanze, allerdings kenne ich das eher so, daß ein Richter Urteile fällt und nicht ein Staatsanwalt. Ich könnte mir schon vorstellen, daß sie in dem ganzen Tohuwabohu nur ne Möglichkeit sucht, sich publikumswirksam gegen einen pösen Vergewaltiger zu stellen, so dünn ihre Position auch sein mag.

Die Aussage, daß Assange erst einmal angefragt haben soll, ob der Prozess nun kommt oder ob er fahren kann, halte ich für etwas unglaubwürdig. Dann würde man nicht so vehement gegen die Auslieferung kämpfen, wenn man die Sache eh über die Bühne bringen wollte.

Wahrscheinlich aber hängt die Deutung der ganzen Sache nur von einer anderen Sache ab: wie man seine "Arbeit" einschätzt. Wer ihn für den Heilsbringer der lauteren Wahrheit hält, wird wohl eher geneigt sein, alles für ein abgekartetes Spiel zu halten um ihn mundtot zu machen, wer wie ich in eher für unverantwortlich hält, wird das eher weniger vermuten.

Daher könnt ihr eure Köpfe heißreden, aber in Endeffekt wird er wohl bald vor einem Gericht stehen und dann wird man ja sehen, ob was an den Anschuldigungen dran ist. Die Beweisufnahme und Urteilsbegründung wird ja mit Sicherheit absolut publik werden.

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2010-12-16, 21:28 h

hjoerg
Posts: 3853
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@Maja:

>Es spielt doch erstmal keine Rolle, ob es sich um ein Antragsdelikt >oder ein Offizialdelikt, handelt. Der einzige Unterschied ist, dass >bei Offizaldelikten (z. B. Vergewaltigung) ein Strafantrag nicht >wirksam zurück gezogen werden kann.

Doch, doch, es spielt Deiner Meinung nach ein Rolle, denn Du hast es ja als Argumnet neu einbezogen!
Und es steht zum Widerspruch zu ermitteln ohne Strafantrag ;)


>Dazu muss doch nicht erst ein Haftbefehl erlassen werden!

Äh ja und? Wie kommts Du jetzt darauf?
Es ging darum zu ermitteln, ohne vorher zu infomieren.

>Man muss keinen Staatsanwalt fragen, ob der einen befragen will.
Hat es jemand behauptet? Oder wie kommst jetzt drauf?


>Beharrliches Schweigen bis gar nichts mehr geht, ist auch nicht in >jedem Fall der Weisheit letzter Schluss.

Ja gut, dass sind allgemeine Floskeln. Die auch mal stimmen ;)


>Was glaubst Du wohl, wie Aussageverweigerung oder gar nicht >Erscheinen nach Vorladung im Ernstfall...
Naja, dass sind ja auch verschiedene Argumente:
-"Aussageverweigerung" ist ein Recht.
-"nicht Erscheinen nach Vorladung" wäre ein Pflicht, die mit Sanktionen belegt ist!

>Um vom Grundsätzlichen zum Speziellen zurückzukehren.
OK! :)

In dem Fall kann wohl keiner richtig mitreden, da selbst der Verteidigung erst kürzlich und nicht umfassend Akteneinsicht gewährt wurde. Von einer Startegie dieser Vertretung kann kaum ausgegangen werden.

Ich wollte eigentlich nur die allerersten Argumente, s.o. im Thread, zum Bedenken geben.
Wünsche schon mal frohes Fest.

--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands

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2010-12-16, 23:25 h

Maja
Posts: 15429
User
@AC-Pseudo

Du bringst es auf den Punkt.

Zitat:
Original von hjoerg:
Und es steht zum Widerspruch zu ermitteln ohne Strafantrag ;)

Wer hat davon gesprochen? Entweder ich habe mich missverständlich ausgedrückt oder Du bist irgendwo zu früh abgebogen. Jedenfalls reden wir meilenweit aneinander vorbei.
Zitat:
In dem Fall kann wohl keiner richtig mitreden, da selbst der Verteidigung erst kürzlich und nicht umfassend Akteneinsicht gewährt wurde. Von einer Startegie dieser Vertretung kann kaum ausgegangen werden.
Na ja. Eine Behauptung einer Verteidung den Medien gegenüber, ihr wäre mit zeitlicher Verzögerung und nicht umfassend Akteneinsicht gewährt worden, könnte durchaus auch eine Strategie der Verteidiung sein. :rolleyes:
Zitat:
Wünsche schon mal frohes Fest.
Danke gleichfalls.
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2010-12-17, 18:14 h

Holger
Posts: 8116
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Zitat:
Original von AC-Pseudo:
Die Staatsanwältin ist wohl unzweifelhaft ne Kampfemanze, allerdings kenne ich das eher so, daß ein Richter Urteile fällt und nicht ein Staatsanwalt.

Das ist wohl richtig, aber bislang ist noch kein Urteil gefallen. Und solange er nur "zwecks Befragung" gesucht wird, muss auch kein Richter über eine Verhaftung entscheiden.
Zitat:
Die Aussage, daß Assange erst einmal angefragt haben soll, ob der Prozess nun kommt oder ob er fahren kann, halte ich für etwas unglaubwürdig.
Die Aussage stammt aber von der Staatsanwältin.
Welche Motivation sollte sie haben, so dermaßen zu ihren Ungunsten falsch auszusagen?
Zitat:
Wer ihn für den Heilsbringer der lauteren Wahrheit hält, wird wohl eher geneigt sein, alles für ein abgekartetes Spiel zu halten um ihn mundtot zu machen, wer wie ich in eher für unverantwortlich hält, wird das eher weniger vermuten.
Es soll noch ein paar andere Standpunkte als diese Extreme geben. Für mich bleibt Assange ein unsympathischer Egomane. Das rechtfertigt allerdings weder juristisch zweifelhafte Aktionen einer Kampfemanze im Gewand einer Staatsanwältin, noch die Forderungen nach kurzem Prozess wegen "Hochverrats" amerikanische Politiker (wie kann sich jemand des Hochverrates eines Landes schuldig machen, dessen Staatsbürger er gar nicht ist?).
Und ich kann zwischen der Persönlichkeit von Assange und dem Zweck und Nutzen von Wikileaks klar unterscheiden.

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2010-12-17, 19:15 h

hjoerg
Posts: 3853
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Zitat:
Original von Holger:
...
Es soll noch ein paar andere Standpunkte als diese Extreme geben. Für mich bleibt Assange ein unsympathischer Egomane. Das rechtfertigt allerdings weder juristisch zweifelhafte Aktionen einer Kampfemanze im Gewand einer Staatsanwältin, noch die Forderungen nach kurzem Prozess wegen "Hochverrats" amerikanische Politiker. ...Und ich kann zwischen der Persönlichkeit von Assange und dem Zweck und Nutzen von Wikileaks klar unterscheiden.



Genauso sehe ich das auch auch!


> (wie kann sich jemand des Hochverrates eines Landes schuldig machen, dessen Staatsbürger er gar nicht ist?).

Das ist eigentlich in fast allen Ländern so.
Steht auch bei uns im StGB.
Die Frage ist nur wie man der Person habhaft werden kann.

Auch da gibt es untersachiedliche Möglichkeiten, bishin zum israelischen Mossad, die halt Leute ins Land "holen".


EDIT(LINK): zu Wikileaks...Ähhh Wikipedia ;)
http://de.wikipedia.org/wiki/Hochverrat

--
by WinUAE
hjörg :dance2:
Nethands


[ Dieser Beitrag wurde von hjoerg am 17.12.2010 um 19:19 Uhr geändert. ]

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2010-12-17, 22:23 h

Maja
Posts: 15429
User
@Holger:

Zitat:
Das rechtfertigt allerdings weder juristisch zweifelhafte Aktionen einer Kampfemanze im Gewand einer Staatsanwältin,

Eine Staatsanwältin aus einem Mangel an Verständis für deren beruflicher Einstellung heraus als Kampfemanze zu empfinden, rechtfertig auch nicht, dieser anhand lückenhafter Informationen einfach mal juristisch zweifelhafte Aktionen im Fall Assagne zu unterstellen. Es sei denn, man möchte mit zweierlei Maß messen.
Zitat:
Und ich kann zwischen der Persönlichkeit von Assange und dem Zweck und Nutzen von Wikileaks klar unterscheiden.
Welchen Nutzen hat Wikileaks bisher für wen gebracht?
--
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[ Dieser Beitrag wurde von Maja am 17.12.2010 um 22:23 Uhr geändert. ]

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2010-12-19, 23:33 h

_PAB_
Posts: 3016
User
@Maja:
> Zur Gesamtheit der Faktenlage gehört auch der Hinweis auf einen zwischenzeitlichen Personalwechsel bei der Staatsanwaltschaft

Ja, genau das habe ich ja geschrieben - und zwar in dem Beitrag, auf den Du mir geantwortet hast... :-)

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