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17.Mai.2001
Heise [Newsticker]


Heise: Werbung per E-Mail: Gerichte streiten über Zulässigkeit
»Lästige Werbung im Briefkasten lässt sich schon lange vermeiden: Gerichte haben den Verteilern von Prospekten und Anzeigenzeitungen deutliche Grenzen gesetzt. So müssen die Boten an Briefkästen mit dem Aufkleber "Keine Werbung" tatenlos vorbeigehen. Doch die Werbestrategen gehen mit der Zeit: Sie haben für die Verbreitung ihrer Konsumbotschaften die elektronische Post entdeckt. Während der Bundesgerichtshof (BGH) sogar Werbung per Brief eingeschränkt hat, stehen Grundsatzurteile zum elektronischen Prospekt noch aus.«
Kompletter Artikel siehe Titellink. (ps)

[Meldung: 17. Mai. 2001, 12:14] [Kommentare: 4 - 17. Mai. 2001, 16:13]
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