07.Feb.2002
Rheinische Post
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RP: Kein Namensschutz für Adresse "guenter-jauch.de"
Günther Jauch verliert Millionenklage gegen "Namensdieb"
Günther Jauch, der nicht bereit war, alle ähnlich klingenden Namen auf sich
selbst zu registrieren, wollte mit seiner Klage erreichen, dass
Internet-Adressen wie "guenter-jauch.de" oder "guenter-jauch.com"
grundsätzlich nicht mehr zu einer Registrierung angeboten werden dürfen,
selbst wenn diese noch frei verfügbar sind.
Hätte Jauchs Klage Erfolg gehabt, wäre eine Domainregistrierung nicht
nur mit erheblicheren Kosten für Provider und Kunden verbunden, sondern
würde auch nicht mehr in kurzer Zeit zu realisieren sein.
RP-Artikel siehe Titellink.
(ps)
[Meldung: 07. Feb. 2002, 21:05] [Kommentare: 4 - 08. Feb. 2002, 13:41]
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