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15.Nov.2003
ANN (Webseite)


Gerichtsdokumente des Verfahrens Genesi vs. Amiga Inc. chronologisch aufbereitet
In einem noch andauernden Verfahren vor dem Landgericht Washington-West in Seattle, USA, hat die deutsche Thendic Electronic Components GmbH - bzw. Genesi S.à.r.l. als nach eigenen Angaben deren Rechtsnachfolger in Bezug auf das zur Verhandlung stehende Lizenzabkommen - am 2. Januar 2003 gegen Amiga Inc. Klage erhoben.

Sammy Nordström, bekannt als "Samface", hat nun erstmals die zugehörigen Gerichtsdokumente - soweit diese öffentlich zugänglich sind - in chronologischer Auflistung frei zugänglich gemacht.

Dreh- und Angelpunkt des Rechtsstreits ist eine OEM-Lizenz vom November 2000, in welcher sich Amiga Inc. gegenüber der Thendic Electronic Components GmbH verpflichtet, AmigaDE an deren Produkte Cashboy, Mobicash, Transponder-Smart-Chip-Readers, Cashboy@Home und Windows-CE-Terminal (oder auch "Smartboy") anzupassen.

Der strittige Punkt hierbei scheint der ebengenannter Produktauflistung in Anhang A des Vertrages folgende zweite Abschnitt zu sein, welcher im englischen Original wie folgt lautet: "Thendic has the right with the consent of Amiga at any time to add new products to this list to thereby implicate Amiga's obligations under the Agreement to integrate the Licensed Software into such additional Thendic Products. Amiga will not unreasonably withhold constent to expand the list of Thendic Products."

Demnach hat Amiga Inc. Thendic das Recht eingeräumt, jederzeit weitere Produkte Thendics dieser Liste hinzufügen zu dürfen, an welche AmigaDE dann anzupassen wäre. Amiga Inc. verpflichtet sich dabei, die Einwilligung zur Hinzufügung einzelner solcher weiteren Produkte Thendic "not unreasonably" - also in etwa: nicht ohne angemessenen Grund - vorzuenthalten.

Die nun vom Richter zu klärende Frage dürfte sein, ob diese OEM-Lizenz sich auch auf den von der ehemaligen Thendic-France S.à.r.l. (heute Teil der Genesi-Gruppe) damals exklusiv weltweit vertriebenen PowerPC-Computer Pegasos erstreckt oder ob Amiga Inc. im Recht ist, wenn sie die Anpassung von AmigaDE auf diesen verweigert.

Dass im Zuge des Verfahrens auch Genesi S.à.r.l. selbst als Kläger mit aufgetreten ist, begründet sich in der nach deren Angaben möglichen Übertragbarkeit des Lizenzabkommens, da sowohl die Thendic Electronic Components GmbH als auch Thendic-France S.à.r.l. und Genesi S.à.r.l. dieselben Hauptanteilseigner aufgewiesen hätten, nämlich Raquel Velasco und Bill Buck.

Die Gerichtsdokumente zu diesem Rechtsstreits waren prinzipiell zwar, soweit überhaupt öffentlich einsehbar, auch schon zuvor im Internet verfügbar gemacht worden, jedoch musste man sich, um dort Zugriff darauf zu erhalten, beim Inhaber der entsprechenden Webseite, Rich Woods, zunächst (kostenlos) registrieren lassen und erhielt dann das erforderliche Passwort. Frei zugänglich machte er nur ausgesuchte Dokumente.

Update: (19.12.2017, 23:45, cg)

Link auf die Gerichtsdokumente zu einer Kopie auf amiga-news.de geändert, da die Originalseite nicht mehr im Netz verfügbar ist. (snx)

[Meldung: 15. Nov. 2003, 09:09] [Kommentare: 121 - 20. Nov. 2003, 23:04]
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