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24.Jan.2000
Thomas Raukamp per eMail


W&W online: Online-Auktionen können nicht eingeklagt werden
«Private Online-Auktionen sind keine Versteigerung im Sinne der Versteigerungsordnung. Dies hat das Langericht Münster entschieden. Die Konsequenz: Ein Anbieter bei zeitlich begrenzten Auktionen ist demnach grundsätzlich nicht verpflichtet, sein Produkt dem Höchstbietenden auch wirklich zu dem gebotenen Preis zu überlassen. Eine entsprechende Klage eines Bieters in Hessen gegen ein Autohaus in Münster wurde in diesem Grundsatzurteil entsprechend abgewiesen.»
Ganzer Artikel siehe Titellink. (ps)

[Meldung: 24. Jan. 2000, 08:00] [Kommentare: 0]
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