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13.Jul.2001
Heise [Newsticker]


Heise: Newsletter-Abmahner verliert Klagebefugnis
Der Verbraucherschutzverein GSDI aus Hannover hat durch den förmlichen Widerspruch einer Berliner Anwaltskanzlei gegen die Eintragung von GSDI in die Liste der qualifizierten Anbieter nach § 22a AGBG, vorläufig die Berechtigung verloren, im Verbraucherinteresse rechtlich tätig zu werden.

Wie am 03.07.2001 und 10.07.2001 berichtet, wurden viele Anbieter von Internet-Newslettern von der Gesellschaft zum Schutz privater Daten in elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten e.V. (GSDI) abgemahnt, weil angeblich gegen das Teledienstedatenschutzgesetz (§ 4 Absatz 1 TDDSG) und den Mediendienstestaatsvertrag (§13 Absatz 1 MDStV) verstoßen wurde, wonach so wenig wie möglich personenbezogene Daten erhoben werden sollten. AdvoGraf hat daraufhin eine Dokumentation erstellt, mit welcher bewiesen wurde, dass es sich hier um Massenabmahnungen handelt.
Heise-Artikel siehe Titellink.

Weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im News-Splitter zur Abmahnwelle bei AdvoGraf.

Interessant auch die Stellungnahmen von GSDI selbst.

Weiterer Link zum Thema:
ZDNet: Neue Wendung bei Newsletter-Abmahnungen (ps)

[Meldung: 13. Jul. 2001, 02:28] [Kommentare: 0]
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