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13.Mai.2002
AdvoGraf


Newsletter Abmahner "Webrobin" GSDI gibt auf
Wie bereits im Juli 2001 berichtet, hatte witch.de einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung bei dem Landgericht in Frankenthal gegen den GSDI beantragt. Der selbsternannte Verbraucherschützer GSDI e.V. hatte mindestens 70 Newsletterbetreiber wegen Verstößen gegen die "Datensparsamkeit" abgemahnt.

Das Bundesverwaltungsamt informierte Abmahnungwelle nun wie folgt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Information möchte ich Ihnen mitteilen, dass mit Schreiben vom 19. April 2002 die Gesellschaft zum Schutz privater Daten in elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten e.V. (GSDI e.V.) die Aufhebung der, mit Bescheid vom 20. Juni 2001, gültigen Eintragung des GSDI e.V. in die Liste qualifizierter Einrichtungen, beantragt hat. Dem Antrag wurde gemäß § 4 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 UklaG stattgegeben. Mit sofortiger Wirkung wurde die Eintragung des GSDI e.V. in die Liste qualifizierter Einrichtungen aufgehoben. Für die Zukunft entfällt somit dem GSDI e.V. das Recht Prozesse im Namen der Verbraucher anzustrengen.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Ihloff
Tel.: 01888/ 358 4548 oder 0221/ 758 4548
Fax: 01888/ 358 4852 oder 0221/ 758 4852
www.bundesverwaltungsamt.de"

Unter dem Titellink finden Sie zu diesem Thema einen Artikel von Alexander Kleinjung. (ps)

[Meldung: 13. Mai. 2002, 12:38] [Kommentare: 0]
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