13.Jun.2025
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Rechtsstreit: Hyperion kann für Urheberrechtsverstöße haftbar gemacht werden
Im April 2023 hatte Hyperion den ersten Rechtsstreit mit Mike Battilana und seinen Partnern gewonnen: Der Richter hatte im Wesentlichen entschieden, dass die Kläger Amino, Itec und Amiga Inc. weder wegen Vertragsbruch noch wegen Urheberrechtsverletzung klagen könnten und dass die einzige zur Klage berechtigte Partei - die Amiga Corporation - wegen eines Formfehlers nicht als Klägerin zum aktuellen Verfahren hinzugefügt werden solle und separat klagen müsse. Gegen alle drei Entscheidungen hatten die sogenannten "Amiga-Parteien" Berufung eingelegt.
Der anschließende Rechtsstreit (courtlistener.com) ist vor allem durch das Fehlen eines Rechtsbeistands für Hyperion gekennzeichnet: Um auf die erste Stellungnahme der Amiga-Parteien von Anfang August 2023 reagieren zu können, muss Hyperion erst ein mal neue Anwälte registrieren lassen und um eine Fristverlängerung bitten. Die neuen Anwälte bitten jedoch bereits im April 2024 darum, von ihrem Mandat wieder entbunden zu werden.
Im Oktober und September erhält Hyperion zwei mal eine Frist von vier Wochen, um neue Anwälte beizubringen - verbunden mit dem deutlichen Hinweis, dass die Erwiderung des Unternehmens auf die Berufung der Amiga-Parteien sonst wieder aus den Akten gelöscht werden und das Gericht seine Entscheidung ohne Berücksichtigung von Hyperions Standpunkt treffen müsse. Die Entfernung von Hyperions "Answering Brief" wird dann auch am 7. November angeordnet.
Erst sieben Monate später kann das belgische Unternehmen einen neuen Rechtsbeistand vorweisen. Dieser bittet in einem Antrag vom 10. Juni darum, die Streichung von Hyperions Stellungnahme wieder rückgängig zu machen: Seine Vorgänger als Hyperions Anwälte hätten ihr Mandat unter "nebulösen Umständen" abgelegt und Hyperion sei sich lange im Unklaren gewesen, ob nicht etwa sein ausländischer Anwalt Ben Hermans die Vertretung vor dem Gericht in Washington übernehmen könne.
Nur zwei Tage später wurde nicht nur dieser Antrag von Hyperions neuem Anwalt abgelehnt, sondern auch gleich ein einstimmiges Urteil gefällt: Die Entscheidungen der vorherigen Instanz, den Amiga-Parteien ein Klagerecht wegen Vertragsbruch zu verweigern und die Amiga Corporation nicht zum Verfahren zuzulassen, werden aufrechterhalten. In einem wesentlichen Punkt überstimmen die drei Richter des "Ninth Circuit Court of Appeals" jedoch ihren Kollegen: Wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht können die Amiga-Parteien gegen Hyperion vorgehen - das Urheberrecht sei hier höher zu werten als die "Non-Aggression"-Klausel aus dem Einigungsvertrag von 2009.
Der "District Court" - also die vorherige Instanz - muss sich jetzt erneut mit dem Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung durch Hyperion befassen. Mike Battilanas "Amiga Corporation" hatte ihrerseits bereits 2019 ein separates Verfahren gegen Hyperion eröffnet, dass jedoch bis zur Klärung der hier diskutierten Verhandlung auf Eis liegt. Wir haben beide Parteien um Stellungnahmen gebeten und werden diese ggfs. nachreichen.
Hinweis der Redaktion: Obwohl zwischen Hyperion - einschließlich dem aktuellen Manager Timothy de Groote - und den Amiga-Parteien bereits mehrfach eine Einigung erzielt worden war, war eine Beendigung des Rechtsstreits daran gescheitert, dass Ben Hermans sein Einverständnis im letzten Moment wieder zurückgezogen hatte. Soweit uns bekannt hatte es nach der Umstrukturierung von Hyperion noch keine Gespräche zwischen den beiden Parteien gegeben - Gerüchten zufolge hatte der neu ernannte Direktor de Groote sie mit dem Hinweis verweigert, er wolle erst den Ausgang der Berufungsverhandlung abwarten.
(cg)
[Meldung: 13. Jun. 2025, 10:34] [Kommentare: 15 - 14. Jun. 2025, 13:28]
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