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25.Mär.2003 heise online |
heise: Computerpionier Adam Osborne ist tot Der als Erfinder des tragbaren Computers in die IT-Annalen eingegangene Computerpionier Adam Osborne ist, wie erst jetzt bekannt wurde, am 18. März im Alter von 64 Jahren gestorben. Lesen Sie den kompletten Bericht bei heise online unter dem Titellink. (nba) [Meldung: 25. Mär. 2003, 18:19] [Kommentare: 1 - 26. Mär. 2003, 03:03] [Per E-Mail versenden] [Druck-Version] [ASCII-Version] |
23.Mär.2003 Ventzislav Tzvetkov (ANF) |
Viruswarnung: Virus in einer Demo-Datei auf JPV (FAG-MD03.LHA) In dem Archiv http://jpv.wmhost.com/releases/FAG-MD03.LHA soll sich ein "Happy new year98"-Virus befinden. In dieser Meldung hatten wir einen Link zu der Website, die das Archiv zum Download anbietet. Nach Entfernen des Virus (zum Beispiel mit VirusExecutor) soll nur ein schäbiges Porno-Bild übrig bleiben. Im Anschluss finden Sie die englischsprachige Original-Meldung, wie sie hier im ANF eingetragen war. Leider finde ich auf der Website von JPV keine E-Mail-Adresse, so dass ich den Maintainer nicht informieren kann. The archive http://jpv.wmhost.com/releases/FAG-MD03.LHA has a "Happy new year98" virus in it. There is a link to this site from amiga-news.de. Also don't run this even after the virus is removed (VirusExecutor does the job) - it's an ugly pictures of gay porn. UGLY. Must be erased from every Amiga Hard Disk immediately. Kind Regards drHirudo (ps) [Meldung: 23. Mär. 2003, 10:35] [Kommentare: 9 - 01. Apr. 2003, 02:13] [Per E-Mail versenden] [Druck-Version] [ASCII-Version] |
06.Mär.2003 |
Abmahnung: Nethands.de wegen fehlendem Impressum abgemahnt Wie bereits mehrfach berichtet, ist vielen Homepage-Betreibern, egal ob gewerblich oder privat, nicht bewusst, dass die neuen Gesetze Teledienstegesetz (TDG) und/oder Mediendienste-Staatsvertrags (MDStV) die Pflicht zu einem Impressum vorsehen. Es gibt immer wieder findige (oder besser gesagt windige) Rechtsanwälte, die ihre Brötchen mit Abmahnungen zu verdienen suchen. Windig deshalb, weil es durchaus möglich wäre, auf einen eventuellen Verstoß per E-Mail aufmerksam zu machen und Abhilfe zu fordern. Erst wenn das erfolglos bleibt, ist unserer Meinung nach eine Abmahnung gerechtfertigt. Das Gesetz wurde schließlich zum Schutze der Surfer geschaffen, und nicht dazu, dass sich Rechtsanwälte durch Abmahnungen bereichern. Lesen Sie unter dem Titellink, wie Nethands.de mit der Abmahnung umgeht, und helfen Sie, falls Sie die Möglichkeit dazu haben. (ps) [Meldung: 06. Mär. 2003, 15:48] [Kommentare: 27 - 07. Mär. 2003, 21:16] [Per E-Mail versenden] [Druck-Version] [ASCII-Version] |
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