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07.Mai.2023
Amigaworld.net (Forum)


Amiga Documents: Beleg für Unregelmäßigkeiten / Äußerung von Mike Battilana
Auf dem Twitter-Account "Amiga Documents" wurden weitere Dokumente betreffend der im Rechtsstreit befindlichen Parteien Hyperion Entertainment CVBA und Amiga Corporation veröffentlicht.

Hierunter befindet sich insbesondere der Beleg (PDF-Datei) finanzieller Unregelmäßigkeiten bei der ursprünglichen, belgischen Firma A-EON Technology CVBA, welche zum Ausscheiden des Hauptanteilseigners an Hyperion Entertainment, Ben Hermans, aus der gemeinsamen Firma A-EON Technology und zur Gründung des heutigen, britischen Unternehmens A-EON Technology Ltd. führten (amiga-news.de berichtete), und später bereits von Trevor Dickinson bestätigt wurden.

Der nun veröffentlichte Beleg ist die mit Datum des 17. Dezember 2010 getroffene Vereinbarung der drei damaligen Geschäftsführer Trevor Dickinson, Anthony Moorley und Ben Hermans, wie mit den "gewissen finanziellen Problemen und Unregelmäßigkeiten" umzugehen sei. Hierzu gehören der Rücktritt und die Aufgabe sämtlicher A-EON Technology betreffender Bankvollmachten von Ben Hermans, die Erstattung der unautorisiert von A-EON Technologys Konten abgezogenen Gelder sowie jener, die im Auftrag von A-EON Technology für dessen Betatest über Hyperions PayPal-Konto eingeworben wurden, und die Gewährung diverser Rechte von Firmen, an denen Ben Hermans beteiligt ist, zugunsten von A-EON Technology. Zu letzteren gehörte etwa die weltweite kostenlose Nutzung der Warenzeichen AmigaOne, AmigaOS (und verbunden damit der Bezeichnung AmigaOS 4 einschließlich künftiger Updates) sowie des Boing-Balls.

Die nach Abzug dieser unbaren Vermögenswerte in Form von Nutzungsrechten verbliebenen tatsächlichen Rückzahlungen fielen allerdings vergleichsweise gering aus. Der vereinbarte Rückzahlungsplan sah 25.000 Euro zuzüglich einer Restzahlung von geschätzten weiteren 7.500 Euro vor sowie zusätzlich die Gebühren und Auslagen im Zusammenhang mit der Untersuchung und Bereinigung der Unregelmäßigkeiten.

In einem weiteren - allerdings bislang unbelegten, zunächst eine Ankündigung darstellenden - Beitrag stellt Amiga Documents dar, auf welche Punkte sich Ben Hermans, Trevor Dickinson und Mike Battilana im August 2019 zunächst geeinigt haben sollen, um den Rechtsstreit beizulegen, welche dann jedoch nicht eingehalten worden seien. Tatsächlich hatte es zur damaligen Zeit Beilegungsverhandlungen gegeben. Kernpunkte seien angeblich gewesen:
  1. Einstellung des Rechtsstreits
  2. Hyperion behält die Rechte an AmigaOS 4
  3. Amiga Corp. behält die Rechte an den AmigaOS-Versionen vor AmigaOS 3.1.4
  4. Hyperion erhält für fünf Jahre die exklusiven Rechte an AmigaOS 3.1.4
  5. Nach fünf Jahren die Möglichkeit, AmigaOS 3.1 als Open source zu veröffentlichen
  6. Hyperion könnte weitere Updates entwickeln ("Classic Plus")
  7. Möglichkeit einer Geldzahlung zur Verkürzung der Fünfjahresfrist
Ein drittes Dokument (PDF-Datei) schließlich stammt aus der gerichtlichen Auseinandersetzung. Es ist eine Erklärung Mike Battilanas zur Gründung seiner C-A Acquisition Corporation, deren Einbezug im ersten, zwischenzeitlich zugunsten Hyperions entschiedenen Rechtsstreit vom Gericht genauso abgelehnt worden war wie derjenige Cloantos, was zu einem weiteren, aktuell noch laufenden Verfahren geführt hat.

Hintergrund für das erwähnte Urteil zugunsten Hyperions war im wesentlichen, dass nach Auffassung des Gerichts infolge der Rechteübertragung einzig die C-A Acquisition Corp. klageberechtigt wäre, weshalb die eigentlichen Klagepunkte in Form des noch laufenden weiteren Gerichtsverfahrens weiterhin offen sind. Vor diesem Hintergrund erwies sich der Zeitpunkt der Rechteübernahme von Amiga Inc. durch Mike Battilana für ihn als ungünstig.

Seine Stellungnahme vom 24. April 2023 enthält zwar keine grundlegenden Neuigkeiten, jedoch erläutert sie, dass Mike Battilana auf jenen Zeitpunkt keinen Einfluss gehabt habe. Da seine Ausführungen auch ohne Kenntnisse aus den Gerichtsverfahren einen allgemeinverständlichen Ablauf der Übernahme der Rechte von Amiga Inc. darstellen - freilich aus seiner persönlichen Sicht geschildert -, haben wir sie im Folgenden übersetzt:

"Ich, Michele 'Mike' Console Battilana, erkläre unter Androhung von Meineid gemäß U.S. Code § 1746 folgendes:

1. Ich gebe diese Erklärung auf der Grundlage meines persönlichen Wissens ab, es sei denn, ich habe etwas anderes angegeben. Sollte ich als Zeuge aufgerufen werden, würde ich kompetent und wahrheitsgemäß über diese Angelegenheiten aussagen.

2. Ich bin Präsident und alleiniger Gesellschafter der Cloanto Corporation. Ich habe die Cloanto Corporation zusammen mit anderen Partnern am 15. Juni 1998 in Las Vegas, Nevada, gegründet, wo das Unternehmen noch immer einen Buchhalter hat. Ich habe mich für Nevada entschieden, weil ich dort Kontakte und Freunde in der Informationstechnologie habe. Der Zweck des Unternehmens bestand darin, die Softwareentwicklung und den Verkauf an größere US-Kunden zu erleichtern. Das Unternehmen war sofort unabhängig und autark. Wie jedes andere Unternehmen hat es ein Bankkonto, schließt Verträge ab, zahlt Ausgaben und gibt Steuererklärungen ab.

3. In meinen frühen Jahren als Amiga-Entwickler (1986-1997) war mir eine 'quälende Geschichte von Rechtsstreitigkeiten' nicht bekannt. Meine Beziehung zu allen Commodore- und Amiga-Parteien war immer freundschaftlich und konstruktiv. Wir waren recht erfolgreiche Entwickler. Unsere Software wurde mit Amiga-Computern gebündelt. Bevor dieser Fall 2017 begann, war ich nie in einen Rechtsstreit verwickelt, mit Ausnahme von Verfahren vor dem United States Patent and Trademark Office (von denen alle bis auf eines Hyperion betrafen), und ich wusste nur von zwei Amiga-bezogenen Rechtsstreitigkeiten. Herr Ben Hermans war in beide verwickelt, zuerst auf der Seite von Amiga, Inc. und dann gegen sie. Herr Hermans beschreibt sich selbst als 'Mitglied der Antwerpener Anwaltskammer sowie als Prozessanwalt für geistiges Eigentum mit über 20 Jahren einschlägiger Erfahrung'. Das Wort 'Prozessanwalt' ist in Herrn Hermans beruflicher DNA enthalten, nicht in meiner. Ich weiß, dass er nicht nur Direktor von Hyperion ist, sondern auch mehr als 90 % des Unternehmens besitzt, entweder direkt oder über seine Anwaltskanzlei Ben Hermans BV.

4. Ich glaube, dass die folgende Aussage in der Erklärung von Ben Hermans zur Unterstützung des Antrags von Hyperion auf ein summarisches Urteil (Dkt. 106, 7) das Verständnis des Falles (oder der Übernahme 2019) nicht erleichtert, weil sie einfach falsch ist: 'Seit den 1980er Jahren haben die Parteien dieses Rechtsstreits Eigentums- und Lizenzstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Amiga-Betriebssystemsoftware ausgefochten.' Nicht nur, dass die ersten Rechtsstreitigkeiten erst in den 2000er Jahren (nicht in den 1980er Jahren) begannen, sondern die erste Vereinbarung, die Hyperions Vorgängerin, Hyperion VOF, mit Amiga, Inc. einging, war 2001. Außerdem waren die 'Amiga-Parteien' in der Vergleichsvereinbarung von 2009 keine Parteien in diesem Rechtsstreit, als dieser 2017 begann.

5. Ich glaube, dass die Amiga-Parteien tatsächlich davon ausgingen, dass alle Rechtsstreitigkeiten mit der Vergleichsvereinbarung von 2009 endgültig beendet waren, und dass sie nicht die Absicht hatten, sie wieder aufflammen zu sehen. Das alles änderte sich im März 2018, als Hyperion die Amiga-Parteien erneut verklagte (und nicht umgekehrt). Ich glaube, dass die Tatsache, dass wir erneut in einen Rechtsstreit verwickelt wurden, und die Tatsache, dass wir auf der gleichen Seite des Falles standen, uns näher gebracht und die Übernahmegespräche erleichtert hat. Unsere erste Telefonkonferenz zur Erörterung von Akquisitionsideen fand im April 2018 statt, d.h. im Monat nach der Klage von Hyperion gegen die Amiga-Parteien.

6. Wie meine Vorgeschichte zeigt, hatte die Übernahme eine Leidenschaft und ein Engagement für den Amiga zum Kern und war sicherlich nicht dazu gedacht, den Fall zu verkomplizieren. Ich habe nie erwartet, dass es auf diese Weise ausgelegt werden könnte. Vier Jahre später, aufgrund dieses Falles, sind die Amiga-Marken- und Copyright-Eigentümerschaften und vertraglichen Rechte immer noch zersplitterter als sie sein müssten. Aus einem Übermaß an Vorsicht haben wir auch noch nicht die gemeinnützige Einrichtung gegründet, die in der Übernahmevereinbarung von 2019 ausdrücklich erwähnt wurde und die ich immer als die Einrichtung vorgesehen hatte, die die langfristigen Bemühungen zur Erhaltung der Commodore/Amiga-Geschichte und -Kultur kanalisieren sollte.

7. Ich hatte große Hoffnungen, aber keine tatsächliche Kontrolle über den Abschluss des Erwerbs bis zu dem Tag, an dem er tatsächlich am 1. Februar 2019 stattfand. Der Zeitpunkt der Verhandlungen sowie der Vollzug des Kaufs wurden von Reed Smith kontrolliert, welche Anwaltskanzlei Amiga, Inc. vertrat.

8. Um den Kaufvertrag abzuschließen, erklärte sich die Cloanto Corporation bereit, eine hohe Summe für die Amiga-Vermögenswerte zu zahlen, was sie auch tat. Darüber hinaus stellten sowohl die Cloanto Corporation als auch die C-A Acquisition Corp. die Amiga-Parteien von allen Klagen, Schäden und Verlusten frei, einschließlich dieser Klage.

9. Da ich nicht wusste, wann die Übernahme stattfinden würde, habe ich die Gründung der C-A Acquisition Corp. hinausgezögert, bis sie notwendig wurde. Die C-A Acquisition Corp. wurde speziell zu dem Zweck gegründet, die übertragenen Marken und die damit verbundenen Rechte zu halten.

10. Während der langen Verhandlungen konnte ich niemandem mitteilen, dass sie im Gange waren. Eine beliebige Anzahl von Amiga-Interessenten, von denen einige recht wohlhabend waren, hätten mich überbieten können. Auch Hyperion hätte seine eigenen Verhandlungen aufnehmen und mich überbieten können. Aus diesem Grund konnte und wollte ich niemandem außer meinen Anwälten von den Verhandlungen erzählen.

11. Seit Beginn dieses Falles habe ich zahlreiche Versuche unternommen, einen Vergleich zu erzielen, einschließlich mehrerer Reisen, um die Hyperion-Anteilseigner Hermans, De Groote und Dickinson zu treffen und einen Vergleich zu besprechen. Als Hyperion dem Gericht am 20. Januar 2021 bestätigte, dass 'die Parteien die Bedingungen der Einigung über den Hauptvertrag erreicht haben' und dass nur noch Nebenfragen (d.h. einige Beweisstücke) zu klären seien, war ich unendlich erleichtert. Leider ist Herr Hermans einige Tage später von unserer Vereinbarung abgerückt und hat eine Reihe von Ausreden vorgebracht, die nichts mit den eigentlich vereinbarten Bedingungen zu tun haben.

Ich erkläre hiermit an Eides statt, dass das Vorstehende nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß und richtig ist." (snx)

[Meldung: 07. Mai. 2023, 13:19] [Kommentare: 61 - 13. Mai. 2023, 19:50]
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